Der Resturlaub ergibt sich aus der einfachen Formel: Rest = Gesamtanspruch − genommene Tage − geplante Tage. Der kostenlose CERTISCAN Resturlaub-Rechner berechnet den verbleibenden Anspruch und warnt vor dem Verfall zum 31.03. des Folgejahres.
Beispiel: 30 Urlaubstage, 18 genommen, 5 geplant = 7 Tage Resturlaub. Diese müssen bis spätestens 31.03. des Folgejahres genommen werden – sonst droht Verfall. CERTISCAN warnt Mitarbeiter und Arbeitgeber rechtzeitig.
Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich zum 31.12. des Jahres. Eine Übertragung bis zum 31.03. des Folgejahres ist möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorlagen. Aber: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter rechtzeitig hinweisen – sonst verfällt der Urlaub nicht (EuGH-Urteil).
CERTISCAN legt die Belehrung als datierten Nachweis an, verschickt sie per E-Mail und protokolliert sie im Audit-Trail. Der Vorlauf ist einstellbar (Standard 30 Tage vor dem Stichtag). Entscheidend: CERTISCAN lässt Urlaub nur dann verfallen, wenn die Belehrung nachweislich rausging – genau so, wie es das BAG nach dem EuGH-Urteil verlangt (BAG 19.02.2019, 9 AZR 423/16).
CERTISCAN bietet eine vollständige Urlaubsverwaltung mit Resturlaub-Tracking, Verfall-Warnungen und genehmigungsbasiertem Workflow. Manager sehen auf einen Blick, welche Mitarbeiter noch Resturlaub haben und können rechtzeitig einplanen.
In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeit- und Minijobbern ist das Resturlaub-Tracking besonders wichtig. CERTISCAN berechnet den Resturlaub für jeden Mitarbeiter individuell – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Resturlaub-Tracking | Echtzeit | Manuell | Fehleranfällig |
| Verfall-Warnung | Automatisch | ||
| Hinweispflicht-Doku | |||
| Übertrags-Regeln | Konfigurierbar | Manuell | |
| Team-Übersicht | Aufwendig | ||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Hinweispflicht: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter schriftlich und rechtzeitig darauf hinweisen, dass Urlaub droht zu verfallen. Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht.