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Resturlaub-Rechner 2026: Restanspruch berechnen

Resturlaub berechnen: Verbleibende Urlaubstage inkl. Verfall-Warnung (31.03.). Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Resturlaub berechnen

Tage
Vertraglicher Urlaubsanspruch f\u00fcr dieses Jahr
Tage
Schon verbrauchte Urlaubstage
Tage
Bereits genehmigter, aber noch nicht genommener Urlaub
Urlaubsverbrauch
Genommen (18)Geplant (5)Offen (7)
7 Tage
Resturlaub
7 Tage verbleibend
Gesamtanspruch30 Tage
Genommen18 Tage
Geplant5 Tage
Resturlaub7 Tage
Verbraucht77%
Tage/Monat einplanen0.7 Tage

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN trackt Resturlaub automatisch – inkl. Verfall-Warnung, Übertrags-Regeln und Hinweispflicht-Dokumentation. Ab 29 €/Monat.

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Resturlaub berechnen – Verfall-Warnung inklusive

Der Resturlaub ergibt sich aus der einfachen Formel: Rest = Gesamtanspruch − genommene Tage − geplante Tage. Der kostenlose CERTISCAN Resturlaub-Rechner berechnet den verbleibenden Anspruch und warnt vor dem Verfall zum 31.03. des Folgejahres.

Beispiel: 30 Urlaubstage, 18 genommen, 5 geplant = 7 Tage Resturlaub. Diese müssen bis spätestens 31.03. des Folgejahres genommen werden – sonst droht Verfall. CERTISCAN warnt Mitarbeiter und Arbeitgeber rechtzeitig.

Verfall zum 31.03. und Hinweispflicht

Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich zum 31.12. des Jahres. Eine Übertragung bis zum 31.03. des Folgejahres ist möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorlagen. Aber: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter rechtzeitig hinweisen – sonst verfällt der Urlaub nicht (EuGH-Urteil).

CERTISCAN dokumentiert die Hinweispflicht automatisch und sendet Erinnerungen an Mitarbeiter mit Resturlaub – rechtskonform und nachweisbar.

Warum CERTISCAN für Resturlaub?

CERTISCAN bietet eine vollständige Urlaubsverwaltung mit Resturlaub-Tracking, Verfall-Warnungen und genehmigungsbasiertem Workflow. Manager sehen auf einen Blick, welche Mitarbeiter noch Resturlaub haben und können rechtzeitig einplanen.

Resturlaub in der Reinigungsbranche

In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeit- und Minijobbern ist das Resturlaub-Tracking besonders wichtig. CERTISCAN berechnet den Resturlaub für jeden Mitarbeiter individuell – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Resturlaub berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Resturlaub-TrackingEchtzeitManuellFehleranfällig
Verfall-WarnungAutomatisch
Hinweispflicht-Doku
Übertrags-RegelnKonfigurierbarManuell
Team-ÜbersichtAufwendig
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Resturlaub wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §7 Abs. 3 BUrlG – Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden
  • §7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG – Übertragung bis 31.03. des Folgejahres bei dringenden Gründen
  • EuGH-Urteil C-684/16 – Arbeitgeber muss auf drohenden Verfall hinweisen
  • BAG 9 AZR 541/15 – Kein Verfall ohne Hinweispflicht

Berechnung

  1. Resturlaub = Gesamtanspruch − genommene Tage − geplante/genehmigte Tage
  2. Prüfung: Resturlaub > 0 am 31.12.?
  3. Verfall: Übertragener Urlaub verfällt am 31.03.

Hinweispflicht: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter schriftlich und rechtzeitig darauf hinweisen, dass Urlaub droht zu verfallen. Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht.

Ausnahmen

  • Langzeitkrank: Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (EuGH/BAG)
  • Mutterschutz/Elternzeit: Urlaub wird übertragen und verfällt nicht
  • Kündigung: Resturlaub muss abgegolten werden (§7 Abs. 4 BUrlG)
  • Tarifvertrag: Kann längere Übertragungszeiträume vorsehen

Bußgelder & Konsequenzen

  • Fehlende Hinweispflicht: Urlaub verfällt nicht – Arbeitgeber muss nachgewähren
  • Schadensersatz: Wenn Urlaub wegen Arbeitgeber-Verschulden nicht genommen werden konnte
  • Urlaubsabgeltung: Bei Kündigung muss Resturlaub finanziell abgegolten werden

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Resturlaub monatlich prüfen und kommunizieren
  • ✅ Schriftliche Hinweispflicht dokumentieren (CERTISCAN Audit-Trail)
  • ✅ Urlaubsplanung im Q3/Q4 aktiv fördern
  • ✅ Verfall-Warnungen automatisieren
  • ✅ Übertragungsregeln klar definieren

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Grundsätzlich am 31.12. des Jahres. Bei Übertragung aus dringenden Gründen: am 31.03. des Folgejahres. Aber: Nur wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat.
Ja. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter rechtzeitig und schriftlich auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen (EuGH-Urteil). Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub nicht.
Nein, nicht während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Urlaubsabgeltung gibt es nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§7 Abs. 4 BUrlG).
Bei Langzeitkrankheit verfällt der Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Beispiel: Urlaub 2025 verfällt am 31.03.2027 (EuGH/BAG-Rechtsprechung).
Resturlaub = Gesamtanspruch minus genommene Tage minus geplante/genehmigte Tage. CERTISCAN berechnet dies automatisch und zeigt den aktuellen Stand in Echtzeit.
Ja. Die Verfallsregeln gelten für alle Arbeitnehmer, einschließlich Minijobber. Auch hier muss der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hinweisen.
CERTISCAN sendet automatische Erinnerungen an Mitarbeiter mit Resturlaub und dokumentiert dies im Audit-Trail. So ist die Hinweispflicht nachweisbar erfüllt.
Nicht genommener Resturlaub muss finanziell abgegolten werden (§7 Abs. 4 BUrlG). CERTISCAN berechnet den Abgeltungsanspruch automatisch.
Ja. Tarifverträge können längere Übertragungszeiträume festlegen (z. B. bis 30.06. oder 30.09.). Die gesetzliche Frist ist nur der Mindeststandard.
Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht. Er wird nach Ende der Elternzeit übertragen und kann im laufenden oder nächsten Jahr genommen werden.

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