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Urlaubsanspruch berechnen 2026: Gesetzlich & anteilig

Urlaubsanspruch berechnen: gesetzlich + vertraglich, anteilig bei Ein-/Austritt. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Urlaubsanspruch berechnen

Tage
3–6 Tage (Vollzeit: 5, Samstagsarbeit: 6)
Tage
Laut Arbeitsvertrag (gesetzl. Minimum: 20)
Erster Arbeitstag im Unternehmen
Letzter Arbeitstag (leer = kein Austritt)
Gesetzl. Mindesturlaub (BUrlG §3)
3-Tage-Woche12 Tage
4-Tage-Woche16 Tage
5-Tage-Woche20 Tage
6-Tage-Woche24 Tage
22.5 Tage
Anteiliger Urlaubsanspruch
⚠️ Anteilig: 9 von 12 Monaten
Arbeitstage/Woche5
Vertragliche Urlaubstage30
Umgerechnet auf Wochentage30.0 Tage
Beschäftigungsmonate9 von 12
Anteiliger Anspruch22.5 Tage
Gesetzl. Mindesturlaub20.0 Tage/Jahr
Wartezeit (6 Monate) erfülltJa
Hinweis: Berechnung nach BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Tarifvertragliche Regelungen können abweichen. Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet (§5 Abs. 2 BUrlG).

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch automatisch – inkl. anteiliger Berechnung bei Ein-/Austritt, Teilzeit-Umrechnung und Resturlaub-Übertrag. Ab 29 €/Monat.

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Urlaubsanspruch berechnen – gesetzlich und anteilig

Der gesetzliche Mindesturlaub nach BUrlG §3 beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Bei Teilzeit wird proportional umgerechnet: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Rechner berechnet den Anspruch – auch anteilig bei Ein- und Austritt.

Beispiel: Eintritt am 01.04.2026, 5-Tage-Woche, 30 Tage vertraglich. Anspruch für 9 Monate: 30 × (9/12) = 22,5 Urlaubstage. CERTISCAN berechnet dies automatisch für jeden Mitarbeiter.

Anteiliger Urlaub bei Ein- und Austritt

Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet (BUrlG §5). Die Formel: Jahresanspruch × (Beschäftigungsmonate ÷ 12). Ab dem 7. Beschäftigungsmonat entsteht der volle Jahresanspruch – CERTISCAN berücksichtigt diese Wartezeit-Regel automatisch.

Achtung: Bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit (6 Monate nach BUrlG §4) erfüllt ist. CERTISCAN prüft beide Fälle und zeigt den korrekten Anspruch.

Teilzeit-Umrechnung

Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird der Urlaub proportional umgerechnet. 3-Tage-Woche mit 30 vertraglichen Urlaubstagen: (3/5) × 30 = 18 Urlaubstage. Der gesetzliche Mindesturlaub bei 3-Tage-Woche beträgt 12 Tage.

CERTISCAN Urlaubsverwaltung

CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch jedes Mitarbeiters automatisch: anteilige Berechnung bei Ein-/Austritt, Teilzeit-Umrechnung, Resturlaub-Übertrag und genehmigungsbasierter Workflow. So vermeiden Sie BUrlG-Verstöße und Bußgelder.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Urlaubsanspruch berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Anteilige BerechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Teilzeit-UmrechnungManuell
Wartezeit-Prüfung
Resturlaub-ÜbertragManuell
BUrlG-Prüfung
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über den Urlaubsanspruch wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • BUrlG §1 – Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
  • BUrlG §3 – Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)
  • BUrlG §4 – Wartezeit: Voller Anspruch erst nach 6 Monaten im Betrieb
  • BUrlG §5 – Anteiliger Urlaub: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat
  • BUrlG §7 – Urlaubsgewährung: zusammenhängend, mindestens 2 Wochen am Stück
  • BUrlG §11 – Urlaubsentgelt: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen

Berechnung des Urlaubsanspruchs

  1. Basis ermitteln: Vertragliche Urlaubstage (mind. 20 bei 5-Tage-Woche)
  2. Teilzeit umrechnen: (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Tage
  3. Anteilig berechnen: Bei Ein-/Austritt: Jahresanspruch × (Monate ÷ 12)
  4. Wartezeit prüfen: Voller Anspruch erst nach 6 Monaten
  5. Aufrunden: Bruchteile von 0,5 und mehr werden aufgerundet (§5 Abs. 2 BUrlG)

Anteiliger Urlaub – Sonderfälle

  • Eintritt im 1. Halbjahr: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat bis zur Wartezeit
  • Eintritt im 2. Halbjahr: Anteiliger Anspruch, voller Anspruch erst im Folgejahr
  • Austritt nach Wartezeit (2. Halbjahr): Voller Jahresurlaub steht zu
  • Austritt vor Wartezeit: 1/12 pro vollem Monat
  • Austritt im 1. Halbjahr nach Wartezeit: Anteilig 1/12 pro Monat

Mindesturlaub nach Arbeitstagen

  • 6-Tage-Woche: 24 Werktage (gesetzlich)
  • 5-Tage-Woche: 20 Arbeitstage
  • 4-Tage-Woche: 16 Arbeitstage
  • 3-Tage-Woche: 12 Arbeitstage

Resturlaub und Verfall

  • Übertragung: Nicht genommener Urlaub wird ins Folgejahr übertragen (bis 31. März)
  • Mitwirkungspflicht: Arbeitgeber muss aktiv auf Urlaub hinweisen (EuGH-Urteil)
  • Krankheit: Bei Langzeitkrankheit Verfall nach 15 Monaten (BAG-Rechtsprechung)
  • Urlaubsabgeltung: Bei Austritt wird Resturlaub ausgezahlt (BUrlG §7 Abs. 4)

Sonderurlaub

  • Hochzeit: 1 Tag (tarifvertraglich oft mehr)
  • Geburt eines Kindes: 1 Tag (tarifvertraglich oft mehr)
  • Todesfall naher Angehöriger: 1–3 Tage
  • Umzug: Oft 1 Tag (tarifvertraglich)
  • Betriebsratsarbeit: Bezahlte Freistellung nach BetrVG

Praxistipps

  • Vertragliche Urlaubstage immer an Arbeitstage/Woche koppeln
  • Resturlaub dokumentieren und Mitarbeiter aktiv informieren
  • Wartezeit (6 Monate) bei Neueinstellungen beachten
  • CERTISCAN berechnet anteiligen Urlaub automatisch bei Ein-/Austritt
  • Urlaubsabgeltung bei Austritt korrekt berechnen und auszahlen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Jahr (BUrlG §3: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche). Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr vorsehen.
Formel: Jahresanspruch × (Beschäftigungsmonate ÷ 12). Beispiel: Eintritt am 01.04., 30 Urlaubstage: 30 × (9/12) = 22,5 Tage. Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Vorher hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 1/12 pro vollem Monat.
Proportional umgerechnet: (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. 3-Tage-Woche mit 30 Tagen vertraglich: (3/5) × 30 = 18 Urlaubstage.
Wenn die Wartezeit erfüllt ist und der Austritt in der zweiten Jahreshälfte liegt, ja. Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte nur anteilig. Nicht genommener Urlaub wird abgegolten.
Resturlaub wird ins Folgejahr übertragen und muss bis zum 31. März genommen werden. Der Arbeitgeber muss aktiv auf den Verfall hinweisen (EuGH-Urteil).
Es zählen volle Beschäftigungsmonate. Eintritt am 15.03. → März zählt nicht als voller Monat. April bis Dezember = 9 volle Monate.
Nein. Gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Es zählen nur tatsächliche Arbeitstage als Urlaubstage.
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn andere Mitarbeiter aus sozialen Gründen Vorrang haben. Der Urlaub muss aber im selben Jahr gewährt werden.
Ja. CERTISCAN berechnet den Anspruch automatisch basierend auf Eintrittsdatum, Arbeitstagen/Woche und vertraglichen Urlaubstagen – inklusive anteiliger Berechnung und Resturlaub-Übertrag.

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