Urlaubsanspruch berechnen 2026: Gesetzlich & anteilig
Urlaubsanspruch berechnen: gesetzlich + vertraglich, anteilig bei Ein-/Austritt. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Urlaubsanspruch berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch automatisch – inkl. anteiliger Berechnung bei Ein-/Austritt, Teilzeit-Umrechnung und Resturlaub-Übertrag. Ab 29 €/Monat.
Urlaubsanspruch berechnen – gesetzlich und anteilig
Der gesetzliche Mindesturlaub nach BUrlG §3 beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Bei Teilzeit wird proportional umgerechnet: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Rechner berechnet den Anspruch – auch anteilig bei Ein- und Austritt.
Beispiel: Eintritt am 01.04.2026, 5-Tage-Woche, 30 Tage vertraglich. Anspruch für 9 Monate: 30 × (9/12) = 22,5 Urlaubstage. CERTISCAN berechnet dies automatisch für jeden Mitarbeiter.
Anteiliger Urlaub bei Ein- und Austritt
Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet (BUrlG §5). Die Formel: Jahresanspruch × (Beschäftigungsmonate ÷ 12). Ab dem 7. Beschäftigungsmonat entsteht der volle Jahresanspruch – CERTISCAN berücksichtigt diese Wartezeit-Regel automatisch.
Achtung: Bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit (6 Monate nach BUrlG §4) erfüllt ist. CERTISCAN prüft beide Fälle und zeigt den korrekten Anspruch.
Teilzeit-Umrechnung
Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird der Urlaub proportional umgerechnet. 3-Tage-Woche mit 30 vertraglichen Urlaubstagen: (3/5) × 30 = 18 Urlaubstage. Der gesetzliche Mindesturlaub bei 3-Tage-Woche beträgt 12 Tage.
CERTISCAN Urlaubsverwaltung
CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch jedes Mitarbeiters automatisch: anteilige Berechnung bei Ein-/Austritt, Teilzeit-Umrechnung, Resturlaub-Übertrag und genehmigungsbasierter Workflow. So vermeiden Sie BUrlG-Verstöße und Bußgelder.
Urlaubsanspruch berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Anteilige Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Teilzeit-Umrechnung | ✅ | Manuell | ❌ |
| Wartezeit-Prüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Resturlaub-Übertrag | ✅ | Manuell | ❌ |
| BUrlG-Prüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über den Urlaubsanspruch wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
- BUrlG §1 – Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
- BUrlG §3 – Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)
- BUrlG §4 – Wartezeit: Voller Anspruch erst nach 6 Monaten im Betrieb
- BUrlG §5 – Anteiliger Urlaub: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat
- BUrlG §7 – Urlaubsgewährung: zusammenhängend, mindestens 2 Wochen am Stück
- BUrlG §11 – Urlaubsentgelt: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen
Berechnung des Urlaubsanspruchs
- Basis ermitteln: Vertragliche Urlaubstage (mind. 20 bei 5-Tage-Woche)
- Teilzeit umrechnen: (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Tage
- Anteilig berechnen: Bei Ein-/Austritt: Jahresanspruch × (Monate ÷ 12)
- Wartezeit prüfen: Voller Anspruch erst nach 6 Monaten
- Aufrunden: Bruchteile von 0,5 und mehr werden aufgerundet (§5 Abs. 2 BUrlG)
Anteiliger Urlaub – Sonderfälle
- Eintritt im 1. Halbjahr: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat bis zur Wartezeit
- Eintritt im 2. Halbjahr: Anteiliger Anspruch, voller Anspruch erst im Folgejahr
- Austritt nach Wartezeit (2. Halbjahr): Voller Jahresurlaub steht zu
- Austritt vor Wartezeit: 1/12 pro vollem Monat
- Austritt im 1. Halbjahr nach Wartezeit: Anteilig 1/12 pro Monat
Mindesturlaub nach Arbeitstagen
- 6-Tage-Woche: 24 Werktage (gesetzlich)
- 5-Tage-Woche: 20 Arbeitstage
- 4-Tage-Woche: 16 Arbeitstage
- 3-Tage-Woche: 12 Arbeitstage
Resturlaub und Verfall
- Übertragung: Nicht genommener Urlaub wird ins Folgejahr übertragen (bis 31. März)
- Mitwirkungspflicht: Arbeitgeber muss aktiv auf Urlaub hinweisen (EuGH-Urteil)
- Krankheit: Bei Langzeitkrankheit Verfall nach 15 Monaten (BAG-Rechtsprechung)
- Urlaubsabgeltung: Bei Austritt wird Resturlaub ausgezahlt (BUrlG §7 Abs. 4)
Sonderurlaub
- Hochzeit: 1 Tag (tarifvertraglich oft mehr)
- Geburt eines Kindes: 1 Tag (tarifvertraglich oft mehr)
- Todesfall naher Angehöriger: 1–3 Tage
- Umzug: Oft 1 Tag (tarifvertraglich)
- Betriebsratsarbeit: Bezahlte Freistellung nach BetrVG
Praxistipps
- Vertragliche Urlaubstage immer an Arbeitstage/Woche koppeln
- Resturlaub dokumentieren und Mitarbeiter aktiv informieren
- Wartezeit (6 Monate) bei Neueinstellungen beachten
- CERTISCAN berechnet anteiligen Urlaub automatisch bei Ein-/Austritt
- Urlaubsabgeltung bei Austritt korrekt berechnen und auszahlen
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