Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindesturlaub: Das Bundesurlaubsgesetz gibt mindestens 24 Werktage im Jahr vor (§ 3 Abs. 1 BUrlG) — das sind vier Wochen, bei einer Fünf-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Maßgeblich sind allein die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl und nicht der Verdienst: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat 8 Urlaubstage (2 ÷ 5 × 20). Den vollen Jahresanspruch gibt es — wie bei Vollzeitkräften — erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, davor ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat (§§ 4, 5 BUrlG). Teilzeitbeschäftigte dürfen dabei nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Beispiel: Minijobber arbeitet 2 Tage pro Woche: (2 ÷ 5) × 20 = 8 Urlaubstage pro Jahr. Das entspricht 4 Wochen Urlaub – genau wie bei Vollzeit.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Minijobber hätten keinen Urlaubsanspruch. Das ist falsch. Nach §3 BUrlG und §4 TzBfG haben alle Arbeitnehmer Urlaubsanspruch – unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Verdienst. CERTISCAN stellt sicher, dass kein Minijobber übersehen wird.
Arbeitgeber, die Minijobbern keinen Urlaub gewähren, riskieren Nachzahlungen und Schadensersatz. Bei Prüfung durch den Zoll oder die Minijob-Zentrale kann dies auffallen.
CERTISCAN verwaltet Minijobber genauso wie Vollzeitkräfte: hinterlegter Urlaubsanspruch, Zeiterfassung, Zuschlagsberechnung. Die Minijob-Ampel rechnet die erfassten Arbeitszeiten gegen den hinterlegten Stundensatz und vergleicht das Ergebnis mit der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat, aus dem Mindestlohn abgeleitet und jahresversioniert). Sie warnt bei Annäherung – voreingestellt ab 90 % der Grenze – und bei Überschreitung auf die drohende Sozialversicherungspflicht. Dafür müssen die Zeiterfassung aktiv und ein Stundensatz hinterlegt sein; sonst bleibt die Ampel bewusst auf „unbekannt" stehen, statt falschen Alarm zu geben.
In der Gebäudereinigung sind viele Beschäftigte als Minijobber tätig. In CERTISCAN wird der Jahresanspruch je Minijobber hinterlegt; die Umrechnung der Arbeitstage pro Woche auf Urlaubstage nehmen Sie selbst vor – dafür ist der Rechner oben da. Abweichende tarifliche Ansprüche lassen sich als jahresversionierte Werte hinterlegen – mitgeliefert sind die Sätze des Rahmentarifvertrags nicht.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Minijob-Urlaubsberechnung | Formel nötig | Fehleranfällig | |
| 603-€-Grenzprüfung | |||
| Mindesturlaub-Sperre (§3 BUrlG) | |||
| Urlaubsentgelt-Berechnung | Manuell | ||
| Dokumentation für Zoll | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Der Minijob ist arbeitsrechtlich eine Teilzeitbeschäftigung. Alle Arbeitnehmerrechte gelten, einschließlich Urlaub, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitstage/WocheMindesturlaub/JahrUrlaubswochen 14 Tage4 Wochen 28 Tage4 Wochen 312 Tage4 Wochen 416 Tage4 Wochen 520 Tage4 Wochen