CERTISCAN
Kostenlos, ohne Anmeldung

Rechnungsrechner 2026: Netto ↔ Brutto umrechnen

Netto in Brutto umrechnen und umgekehrt: 19% oder 7% MwSt. Mehrwertsteuer-Rechner. Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Netto/Brutto berechnen

W\u00e4hlen Sie, ob Sie Netto oder Brutto eingeben
\u20ac
Betrag ohne Mehrwertsteuer
19% f\u00fcr Dienstleistungen, 7% f\u00fcr Lebensmittel/B\u00fccher
1190.00 €
Bruttobetrag
📊 19% Mehrwertsteuer
Nettobetrag1000.00 €
MwSt (19%)190.00 €
Bruttobetrag1190.00 €
Formel (Netto → Brutto)× 1.19
Formel (Brutto → Netto)÷ 1.19

📧 Ergebnis als PDF per E-Mail erhalten

Kostenlos, unverbindlich und sofort in Ihrem Postfach.

Ich stimme der Datenschutzerkl\u00e4rung zu. *
Ja, ich m\u00f6chte Praxis-Tipps zu Compliance & HR erhalten (max. 2\u00d7/Monat, jederzeit abbestellbar).

Kein Spam. Keine Kreditkarte. Nur Ihr Ergebnis.

Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN erstellt ZUGFeRD/XRechnung-konforme E-Rechnungen automatisch – mit korrekter MwSt-Berechnung, Skonto-Verwaltung und DATEV-Export. Ab 29 €/Monat.

14 Tage kostenlos testen →Mehr zu E-Rechnung

Netto und Brutto berechnen – die Formel

Die Umrechnung ist einfach: Brutto = Netto × (1 + MwSt-Satz) bzw. Netto = Brutto ÷ (1 + MwSt-Satz). Der kostenlose CERTISCAN Rechnungsrechner berechnet beides sofort – mit 19% oder 7% Mehrwertsteuer.

Beispiel: Bei 1.000 € netto und 19% MwSt ergibt sich: 1.000 × 1,19 = 1.190 € brutto. Die MwSt beträgt 190 €. CERTISCAN rechnet das automatisch für jede Rechnungsposition.

MwSt-Sätze in Deutschland 2026

In Deutschland gelten zwei MwSt-Sätze: der Regelsatz von 19% (§ 12 Abs. 1 UStG) und der ermäßigte Satz von 7% (§ 12 Abs. 2 UStG) für Lebensmittel, Bücher, öffentlichen Nahverkehr und bestimmte andere Güter.

E-Rechnung seit 2025 Pflicht

Seit dem 01.01.2025 sind B2B-Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format zu empfangen. Ab 2027 müssen auch alle Rechnungen in diesem Format versendet werden. CERTISCAN unterstützt beide Formate vollständig.

Die CERTISCAN E-Rechnung ab 29 €/Monat erstellt ZUGFeRD-konforme Rechnungen automatisch – mit korrekter MwSt-Berechnung, Skontoverwaltung und DATEV-Export. Keine manuelle Berechnung, keine Fehler.

Typische Fehler bei der MwSt-Berechnung

Die häufigsten Fehler: Falsche Rundung (immer auf den Cent), falscher MwSt-Satz (7% vs. 19%), vergessene Vorsteuerberechtigung. CERTISCAN verwendet die vom Finanzamt vorgeschriebene kaufmännische Rundung und prüft den korrekten MwSt-Satz pro Position.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Netto/Brutto berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
MwSt-BerechnungAutomatischFormel nötigTaschenrechner
E-Rechnung (ZUGFeRD)
Skontoverwaltung
DATEV-Export
Pflichtangaben-Check
Revisionssichere Archivierung
Automatische Rechnungsnummern
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über MwSt und Rechnungen wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die Umsatzsteuer (MwSt) ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt:

  • § 12 Abs. 1 UStG: Regelsatz 19%
  • § 12 Abs. 2 UStG: Ermäßigter Satz 7% (Anlage 2 zum UStG)
  • § 14 UStG: Pflichtangaben auf Rechnungen
  • § 14a UStG: Besondere Pflichtangaben (EU, Reverse Charge)
  • § 15 UStG: Vorsteuerabzug
  • E-Rechnungsgesetz: ZUGFeRD/XRechnung Pflicht ab 2025

Berechnung

  1. Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)
  2. Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)
  3. MwSt-Betrag: MwSt = Brutto − Netto = Netto × Steuersatz
  4. Rundung: Kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen

Beispiel 19%: 1.000 € netto × 1,19 = 1.190 € brutto. MwSt = 190 €.

Beispiel 7%: 500 € netto × 1,07 = 535 € brutto. MwSt = 35 €.

Wann gilt welcher Steuersatz?

  • 19% (Regel): Dienstleistungen, Waren, Reinigungsleistungen, Handwerk
  • 7% (ermäßigt): Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, öffentlicher Nahverkehr, Hoteluebnachtungen
  • 0% (steuerfrei): Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte Finanz-/Versicherungsleistungen
  • Reverse Charge: Steuerschuldumkehr bei EU-Leistungen (§ 13b UStG)

Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG)

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung/Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag
  • Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung

E-Rechnung ab 2025/2027

  • 2025: Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen (B2B)
  • 2027: Pflicht zum Versand von E-Rechnungen (B2B, Umsatz > 800.000 €)
  • 2028: Pflicht für alle B2B-Unternehmen
  • Formate: ZUGFeRD 2.x oder XRechnung (EN 16931)

Praxistipps

  • ✅ Immer den korrekten MwSt-Satz pro Rechnungsposition verwenden
  • ✅ Kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen
  • ✅ E-Rechnungssoftware wie CERTISCAN nutzen (ZUGFeRD/XRechnung ab 29 €/Mo)
  • ✅ Rechnungen 10 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG)
  • ✅ Vorsteuerabzug nur bei korrekten Rechnungen möglich

Verwandte Themen

H\u00e4ufig gestellte Fragen

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz). Bei 19% MwSt: Netto × 1,19. Bei 7% MwSt: Netto × 1,07. Beispiel: 1.000 € netto × 1,19 = 1.190 € brutto.
Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19% MwSt: Brutto ÷ 1,19. Beispiel: 1.190 € brutto ÷ 1,19 = 1.000 € netto.
Der ermäßigte Satz von 7% gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen und weitere Waren lt. Anlage 2 zum UStG. Reinigungsleistungen unterliegen immer 19%.
Unternehmer können die auf Eingangsrechnungen gezahlte MwSt (Vorsteuer) von ihrer eigenen MwSt-Schuld abziehen. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in strukturiertem XML-Format (ZUGFeRD oder XRechnung), die maschinell verarbeitet werden kann. PDF allein gilt NICHT als E-Rechnung. Seit 2025 Empfangspflicht für B2B.
Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle B2B-Unternehmen. CERTISCAN unterstützt ZUGFeRD und XRechnung.
10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Ausstellung (§ 14b UStG). Gilt für Eingangs- und Ausgangsrechnungen. CERTISCAN archiviert revisionssicher.
Bei zu hoher MwSt schuldet der Rechnungssteller den Mehrbetrag (§ 14c UStG). Bei zu niedriger MwSt kann der Vorsteuerabzug beim Empfänger gekürzt werden. Korrekte Berechnung ist essenziell.
CERTISCAN erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD/XRechnung-Format automatisch, berechnet MwSt korrekt, verwaltet Skonto und exportiert an DATEV. Ab 29 €/Monat.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG, Umsatz < 22.000 €/Jahr) können auf MwSt-Ausweis verzichten. Sie dürfen dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Verwandte Themen

Skonto-RechnerEffektiven Jahreszins berechnenZahlungsziel-RechnerFälligkeitsdatum berechnenMarge-RechnerGewinnmarge berechnenE-Rechnung Compliance-CheckE-Rechnungs-Compliance prüfenBlog: E-Rechnungspflicht 2025Was müssen Unternehmen beachten?

Bereit f\u00fcr automatische Berechnung?

14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine K\u00fcndigung n\u00f6tig.

CERTISCAN kostenlos testen