Arbeitszeugnisse verwenden eine kodierte Sprache, die auf den ersten Blick positiv klingt, aber versteckte Bewertungen enthält. "Er war stets bemüht" klingt freundlich, bedeutet aber Note 5 (mangelhaft).
Arbeitszeugnisse verwenden eine kodierte Sprache, die auf den ersten Blick positiv klingt, aber versteckte Bewertungen enthält. "Er war stets bemüht" klingt freundlich, bedeutet aber Note 5 (mangelhaft). Der kostenlose CERTISCAN Zeugnisnoten-Rechner entschlüsselt diese Formulierungen und berechnet Ihre Gesamtnote.
Beispiel: "Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = Note 1 (sehr gut). "Sie erledigte ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" = Note 3 (befriedigend). Ein einzelnes Wort macht den Unterschied.
Die Zeugnissprache kennt 5 Notenstufen, die sich durch Verstärkungswörter unterscheiden:
Dieser kostenlose CERTISCAN Rechner gibt eine Orientierung. Für die professionelle Zeugnis-Erstellung bietet CERTISCAN People & Payroll fertige Textbausteine in korrekter Zeugnissprache für jede Notenstufe. Arbeitgeber erstellen so in Minuten ein rechtssicheres Zeugnis.
Jeder Arbeitnehmer hat nach §109 GewO Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Das Zeugnis darf keine negativen Formulierungen enthalten, muss aber der Wahrheit entsprechen – daher der kodierte Sprachstil. CERTISCAN hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern, diese Sprache zu verstehen.
| Funktion | CERTISCAN | Anwalt | Selbst prüfen |
|---|---|---|---|
| Noten entschlüsseln | Automatisch | Manuell | Unsicher |
| Sofort-Ergebnis | |||
| Gesamtnote berechnen | Schwierig | ||
| Geheimcodes erkennen | 10+ Codes | Individuell | Unsicher |
| Zeugnis-Vorlagen | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 150+ € | 0 € |
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus §109 GewO:
Neben den Noten gibt es weitere kodierte Formulierungen:
Die Schlussformel ist freiwillig (BAG-Urteil 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11), aber ihr Fehlen wird als negatives Signal gewertet:
Hat das Zeugnis eine schlechtere Note als verdient, kann der Arbeitnehmer Berichtigung verlangen. Beweislast: Bei Note 3 und besser muss der Arbeitgeber die schlechtere Note begründen. Bei Note 4 und schlechter muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er besser war.