Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB).
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen – anders als nach der Probezeit, wo Fristen zum 15. oder Monatsende gelten. Der kostenlose CERTISCAN Rechner berechnet Ihren letzten Arbeitstag sekundengenau.
Beispiel: Arbeitsbeginn 01.01.2026, Kündigung am 15.03.2026 bei 6 Monaten Probezeit. Die Probezeit endet am 30.06.2026. Die Kündigung erfolgt noch in der Probezeit → letzter Arbeitstag: 29.03.2026 (14 Tage ab Zugang).
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB: Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber auf bis zu 7 Monate. CERTISCAN berechnet automatisch die richtige Frist.
Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen (§622 Abs. 3 BGB). Eine längere Probezeit ist unwirksam. Seit dem NachwG 2022 muss die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag angegeben werden. CERTISCAN People & Payroll überwacht alle Probezeit-Fristen automatisch.
Dieser kostenlose CERTISCAN Rechner hilft bei der schnellen Einzelberechnung. Für die laufende Fristenverwaltung bietet CERTISCAN People & Payroll automatische Probezeit-Überwachung, Fristenwarnung per E-Mail und lückenlose Dokumentation aller Personalereignisse.
Die häufigsten Fehler: Kündigung nach Ablauf der Probezeit mit nur 2 Wochen Frist (unwirksam!), fehlende Schriftform, falsche Berechnung des Fristendes. CERTISCAN warnt rechtzeitig vor ablaufenden Probezeiten und berechnet die korrekte Kündigungsfrist – egal ob in oder nach der Probezeit.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Fristberechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Probezeit-Überwachung | |||
| E-Mail-Erinnerung | |||
| §622 BGB Staffelung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Wochenende/Feiertag | Automatisch | Fehleranfällig | |
| Digitale Personalakte | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Probezeit-Regelung findet sich in §622 Abs. 3 BGB:
Die Fristberechnung folgt den §§187-193 BGB:
Nach Ablauf der Probezeit gelten gestaffelte Fristen:
Die verlängerten Fristen gelten nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann mit 4 Wochen kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (§623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden oder eines bevollmächtigten Vertreters.