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Arbeitsvertrag prüfen: 15 Pflichtangaben nach NachwG

Arbeitsvertrag prüfen: Alle 15 Pflichtangaben nach §2 NachwG im kostenlosen Check. Sofort sehen, welche Klauseln fehlen.

Arbeitsvertrag-Check

Welche Angaben enthält der Arbeitsvertrag?
Name und Anschrift der Vertragsparteien
§2 Abs. 1 Nr. 1 NachwG
Beginn des Arbeitsverhältnisses
§2 Abs. 1 Nr. 2 NachwG
Befristung: Dauer oder Enddatum (falls befristet)
§2 Abs. 1 Nr. 3 NachwG
Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
§2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG
Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
§2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG
Dauer der Probezeit
§2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG (NEU seit 2022)
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
§2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG
Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhezeiten, Schichtsystem
§2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG
Überstundenregelung und Vergütung
§2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (NEU seit 2022)
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
§2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG
Kündigungsfristen und -verfahren
§2 Abs. 1 Nr. 11 NachwG
Anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
§2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG
Betriebliche Altersversorgung (Versorgungsträger)
§2 Abs. 1 Nr. 13 NachwG
Fortbildungsanspruch
§2 Abs. 1 Nr. 14 NachwG (NEU seit 2022)
Hinweis auf Kündigungsschutzverfahren
§2 Abs. 1 Nr. 15 NachwG
0/15
Pflichtangaben erfüllt
15 Pflichtangaben fehlen – hohes Bußgeldrisiko!
Vorhandene Angaben0
Fehlende Angaben15
Max. Bußgeld (pro MA)30.000 €
Erfüllungsgrad0 %
Fehlende Pflichtangaben:
  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung: Dauer oder Enddatum (falls befristet)
  • Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
  • Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhezeiten, Schichtsystem
  • Überstundenregelung und Vergütung
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen und -verfahren
  • Anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliche Altersversorgung (Versorgungsträger)
  • Fortbildungsanspruch
  • Hinweis auf Kündigungsschutzverfahren

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Arbeitsvertrag prüfen – 15 Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz

Seit dem 1. August 2022 gelten verschärfte Pflichten für Arbeitgeber: Das reformierte Nachweisgesetz (NachwG) schreibt 15 Mindestangaben vor, die jeder Arbeitsvertrag enthalten muss. Fehlt auch nur eine Angabe, drohen Bußgelder bis 2.000 EUR pro Verstoß. Der kostenlose CERTISCAN Arbeitsvertrag-Check prüft Ihren Vertrag in 60 Sekunden.

Beispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 50 Mitarbeitern hat Verträge ohne Angabe der Kündigungsfristen. Das ergibt bis zu 50 × 2.000 EUR = 100.000 EUR Bußgeldrisiko. Mit CERTISCAN People & Payroll wäre das nicht passiert.

Die 15 Pflichtangaben nach §2 NachwG

Der Gesetzgeber verlangt unter anderem: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, anwendbare Tarifverträge und Hinweis auf betriebliche Altersvorsorge. Seit 2022 kommen Probezeit-Dauer, Überstundenregelung und Fortbildungsanspruch hinzu.

Was passiert bei fehlenden Angaben?

Fehlende Pflichtangaben machen den Arbeitsvertrag nicht unwirksam – aber der Arbeitgeber begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §4 NachwG. Das Bußgeld beträgt bis zu 2.000 EUR pro fehlendem Nachweis und pro Arbeitnehmer. Zudem kann sich der Arbeitnehmer im Streitfall auf günstigere gesetzliche Regelungen berufen.

Warum CERTISCAN statt manuellem Check?

Dieser kostenlose CERTISCAN Check zeigt Ihnen sofort, wo Handlungsbedarf besteht. Für die laufende Vertragsverwaltung bietet CERTISCAN People & Payroll automatische Vertragsprüfungen, Fristenüberwachung und digitale Personalakten – NachwG-konform und revisionssicher.

NachwG-Reform 2022: Was hat sich geändert?

Die EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen (2019/1152) wurde in deutsches Recht umgesetzt. Neu sind insbesondere: Pflicht zur schriftlichen Niederschrift (elektronische Form reicht nicht!), erweiterte Angabepflichten und empfindliche Bußgelder. CERTISCAN unterstützt Arbeitgeber bei der vollständigen Umsetzung aller Anforderungen.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Arbeitsvertrag-Check: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANAnwaltSelbst prüfen
NachwG-Pflichtangaben prüfenAutomatischManuellFehleranfällig
Sofort-Ergebnis
Fristenüberwachung
Vertragsvorlagen
Digitale Personalakte
Bußgeld-Risikoanalyse
Kosten29 €/Mo200+ €/Vertrag0 €

Alles über die Pflichtangaben im Arbeitsvertrag

Gesetzliche Grundlage: §2 NachwG

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Die Neufassung vom 01.08.2022 erweitert den Pflichtenkatalog erheblich:

  • Nr. 1: Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Nr. 2: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Nr. 3: Bei Befristung: Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Nr. 4: Arbeitsort (oder Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte)
  • Nr. 5: Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
  • Nr. 6: Dauer der Probezeit (NEU seit 2022)
  • Nr. 7: Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Nr. 8: Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhezeiten und Schichtsystem
  • Nr. 9: Überstundenregelung und Vergütung (NEU seit 2022)
  • Nr. 10: Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Nr. 11: Kündigungsfristen und Verfahren
  • Nr. 12: Anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • Nr. 13: Betriebliche Altersversorgung (Name und Anschrift des Versorgungsträgers)
  • Nr. 14: Fortbildungsanspruch (NEU seit 2022)
  • Nr. 15: Hinweis auf anwendbares Kündigungsschutzverfahren

Fristen für den Nachweis

Der Arbeitgeber muss die Niederschrift wie folgt übergeben:

  1. Am ersten Arbeitstag: Name, Anschrift, Vergütung, Arbeitszeit
  2. Innerhalb von 7 Tagen: Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Überstunden
  3. Innerhalb eines Monats: Urlaub, Kündigungsfristen, Tarifverträge, Altersvorsorge, Fortbildung

Bußgelder und Rechtsfolgen

Verstöße gegen das NachwG sind Ordnungswidrigkeiten:

  • Bußgeld bis 2.000 EUR pro Verstoß und pro Arbeitnehmer (§4 NachwG)
  • Beweislast: Bei fehlenden Nachweisen kann sich der Arbeitnehmer auf günstigere Bedingungen berufen
  • Schadensersatz: Arbeitnehmer kann Schadensersatz verlangen, wenn er durch fehlende Angaben Nachteile erleidet

Elektronische Form

Wichtig: Das NachwG verlangt die Schriftform (§126 BGB) – eine E-Mail oder ein PDF reichen NICHT aus. Der Nachweis muss eigenhändig unterschrieben und im Original übergeben werden. Ein Arbeitsvertrag in Schriftform erfüllt die Nachweispflicht, wenn er alle 15 Angaben enthält.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Verwenden Sie Vertragsvorlagen, die alle 15 Pflichtangaben abdecken
  • Prüfen Sie Altverträge und ergänzen Sie fehlende Angaben
  • Dokumentieren Sie die Übergabe der Niederschrift
  • Nutzen Sie CERTISCAN People & Payroll für automatische Vertragsprüfungen
  • Schulen Sie Ihre HR-Abteilung regelmäßig zu NachwG-Änderungen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Nach §2 NachwG muss ein Arbeitsvertrag 15 Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift der Parteien, Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Überstundenregelung, Urlaub, Kündigungsfristen, Tarifverträge, Altersvorsorge, Fortbildung und Kündigungsverfahren.
Fehlende Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit nach §4 NachwG. Das Bußgeld beträgt bis zu 2.000 EUR pro Verstoß und pro Arbeitnehmer. Der Vertrag selbst bleibt gültig, aber der Arbeitnehmer kann sich auf günstigere gesetzliche Regelungen berufen.
Die erweiterten Pflichtangaben gelten seit dem 1. August 2022. Für Altverträge (vor dem 01.08.2022) muss der Arbeitgeber die fehlenden Angaben auf Verlangen des Arbeitnehmers innerhalb von 7 Tagen nachreichen.
Nein. Das NachwG verlangt die Schriftform nach §126 BGB – also eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Ein Vertrag per E-Mail, PDF oder elektronischer Signatur erfüllt die Nachweispflicht NICHT.
Ja, seit dem 01.08.2022 ist die Dauer der Probezeit eine Pflichtangabe nach §2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG. Auch wenn keine Probezeit vereinbart wird, sollte dies dokumentiert werden.
Seit 2022 muss der Arbeitsvertrag Angaben zu angeordneten Überstunden und deren Vergütung enthalten (§2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG). Fehlt diese Angabe, gelten die gesetzlichen Regelungen – Überstunden müssen dann in der Regel vergütet werden.
CERTISCAN People & Payroll prüft Arbeitsverträge automatisch auf alle 15 NachwG-Pflichtangaben, überwacht Fristen und speichert Verträge revisionssicher in der digitalen Personalakte. Fehlende Angaben werden sofort angezeigt.
Ja. Das NachwG gilt für alle Arbeitnehmer – einschließlich Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte. Lediglich Arbeitnehmer, die nur vorübergehend (max. 1 Monat) beschäftigt werden, sind ausgenommen.
Vergleichen Sie jeden bestehenden Vertrag mit den 15 Pflichtangaben aus §2 NachwG. Unser kostenloser CERTISCAN Check hilft Ihnen dabei. Fehlende Angaben müssen nur auf Verlangen des Arbeitnehmers nachgereicht werden.
Das NachwG regelt die Pflicht des Arbeitgebers, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nachzuweisen. Ein Arbeitsvertrag, der alle 15 Pflichtangaben enthält, erfüllt gleichzeitig die NachwG-Pflicht.

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