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Kündigungsfrist Probezeit berechnen

Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen: 2 Wochen oder länger? Kostenloser CERTISCAN Rechner zeigt den letzten Arbeitstag.

Probezeit-Kündigungsfrist berechnen

Erster Tag des Arbeitsverhältnisses
Tag, an dem die Kündigung zugeht
Monate
Max. 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB
10.04.2026
Letzter Arbeitstag
⚠️ Kündigung in der Probezeit – 2 Wochen Frist
Arbeitsbeginn01.01.2026
Probezeit bis01.07.2026
Kündigung am27.03.2026
StatusIn der Probezeit
Betriebszugehörigkeit0 Jahre
Kündigungsfrist2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB)
Hinweis Probezeit: Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen – kein fester Endtermin zum 15. oder Monatsende.

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CERTISCAN People & Payroll überwacht Probezeiten, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten automatisch – kein Termin wird verpasst.

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Kündigungsfrist in der Probezeit – 2 Wochen oder mehr?

Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen – anders als nach der Probezeit, wo Fristen zum 15. oder Monatsende gelten. Der kostenlose CERTISCAN Rechner berechnet Ihren letzten Arbeitstag sekundengenau.

Beispiel: Arbeitsbeginn 01.01.2026, Kündigung am 15.03.2026 bei 6 Monaten Probezeit. Die Probezeit endet am 30.06.2026. Die Kündigung erfolgt noch in der Probezeit → letzter Arbeitstag: 29.03.2026 (14 Tage ab Zugang).

Was gilt nach der Probezeit?

Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB: Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber auf bis zu 7 Monate. CERTISCAN berechnet automatisch die richtige Frist.

Probezeit richtig vereinbaren

Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen (§622 Abs. 3 BGB). Eine längere Probezeit ist unwirksam. Seit dem NachwG 2022 muss die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag angegeben werden. CERTISCAN People & Payroll überwacht alle Probezeit-Fristen automatisch.

Warum CERTISCAN?

Dieser kostenlose CERTISCAN Rechner hilft bei der schnellen Einzelberechnung. Für die laufende Fristenverwaltung bietet CERTISCAN People & Payroll automatische Probezeit-Überwachung, Fristenwarnung per E-Mail und lückenlose Dokumentation aller Personalereignisse.

Häufige Fehler bei der Probezeit-Kündigung

Die häufigsten Fehler: Kündigung nach Ablauf der Probezeit mit nur 2 Wochen Frist (unwirksam!), fehlende Schriftform, falsche Berechnung des Fristendes. CERTISCAN warnt rechtzeitig vor ablaufenden Probezeiten und berechnet die korrekte Kündigungsfrist – egal ob in oder nach der Probezeit.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Probezeit-Kündigungsfrist berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
FristberechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Probezeit-Überwachung
E-Mail-Erinnerung
§622 BGB StaffelungAutomatischManuellManuell
Wochenende/FeiertagAutomatischFehleranfällig
Digitale Personalakte
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles über Kündigungsfristen in der Probezeit

Gesetzliche Grundlage: §622 Abs. 3 BGB

Die Probezeit-Regelung findet sich in §622 Abs. 3 BGB:

  • Während der Probezeit: Kündigungsfrist von 2 Wochen (14 Kalendertage)
  • Kein fester Endtermin: Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen
  • Maximale Dauer: Die Probezeit darf höchstens 6 Monate betragen
  • Beide Seiten: Die verkürzte Frist gilt für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer

Berechnung der Kündigungsfrist

Die Fristberechnung folgt den §§187-193 BGB:

  1. Zugang der Kündigung: Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt nicht mit
  2. Fristbeginn: Am Tag nach dem Zugang
  3. Fristende: 14 Kalendertage nach Fristbeginn = letzter Arbeitstag
  4. Wochenenden/Feiertage: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag

Kündigungsfristen nach §622 BGB (nach Probezeit)

Nach Ablauf der Probezeit gelten gestaffelte Fristen:

  • Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
  • Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
  • Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
  • Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende

Die verlängerten Fristen gelten nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann mit 4 Wochen kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Sonderfälle

  • Befristung + Probezeit: Bei befristeten Verträgen darf die Probezeit maximal ein Viertel der Vertragsdauer betragen
  • Tarifvertrag: Tarifverträge können kürzere oder längere Probezeiten und Kündigungsfristen vorsehen
  • Kündigung am letzten Probezeittag: Geht die Kündigung noch am letzten Tag der Probezeit zu, gilt die 2-Wochen-Frist
  • Schwangerschaft: Kündigungsverbot nach §17 MuSchG gilt auch in der Probezeit
  • Schwerbehinderte: In den ersten 6 Monaten kein besonderer Kündigungsschutz (§173 SGB IX)

Schriftform

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (§623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden oder eines bevollmächtigten Vertreters.

Praxistipps

  • Probezeit-Ende im Kalender markieren – CERTISCAN erinnert automatisch
  • Kündigung rechtzeitig VOR Probezeit-Ende aussprechen
  • Zugang der Kündigung dokumentieren (Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen)
  • Bei Zweifeln: Frist großzügig berechnen und früher kündigen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (14 Kalendertage) nach §622 Abs. 3 BGB. Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen – es gibt keinen festen Endtermin zum 15. oder Monatsende.
Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen (§622 Abs. 3 BGB). Eine längere Vereinbarung ist unwirksam. Bei befristeten Verträgen darf sie maximal ein Viertel der Vertragsdauer betragen.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit kann daher ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – allerdings gelten besondere Schutzrechte (Schwangerschaft, Betriebsrat).
Geht die Kündigung noch am letzten Tag der Probezeit zu, gilt die verkürzte 2-Wochen-Frist. Entscheidend ist der Zugangszeitpunkt – nicht das Datum auf der Kündigung.
Nein, eine einseitige Verlängerung über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Allerdings können die Parteien einvernehmlich eine kürzere Probezeit vereinbaren und diese nachträglich bis zum Maximum von 6 Monaten verlängern.
Nach der Probezeit gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber stufenweise auf bis zu 7 Monate.
Ja, jede Kündigung muss nach §623 BGB schriftlich erfolgen – auch in der Probezeit. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist unwirksam.
Zählen Sie ab dem Tag nach Zugang der Kündigung 14 Kalendertage. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Der CERTISCAN Rechner berechnet dies automatisch.
Ja: Schwangere (§17 MuSchG), Elternzeit-Berechtigte, Betriebsratsmitglieder und Datenschutzbeauftragte genießen auch in der Probezeit besonderen Kündigungsschutz.
CERTISCAN People & Payroll überwacht automatisch alle Probezeit-Fristen, erinnert rechtzeitig vor Ablauf und berechnet die korrekte Kündigungsfrist – ob in oder nach der Probezeit.

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