Kündigungsfrist Probezeit berechnen
Kündigungsfrist in der Probezeit berechnen: 2 Wochen oder länger? Kostenloser CERTISCAN Rechner zeigt den letzten Arbeitstag.
Probezeit-Kündigungsfrist berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN People & Payroll überwacht Probezeiten, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten automatisch – kein Termin wird verpasst.
Kündigungsfrist in der Probezeit – 2 Wochen oder mehr?
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen – anders als nach der Probezeit, wo Fristen zum 15. oder Monatsende gelten. Der kostenlose CERTISCAN Rechner berechnet Ihren letzten Arbeitstag sekundengenau.
Beispiel: Arbeitsbeginn 01.01.2026, Kündigung am 15.03.2026 bei 6 Monaten Probezeit. Die Probezeit endet am 30.06.2026. Die Kündigung erfolgt noch in der Probezeit → letzter Arbeitstag: 29.03.2026 (14 Tage ab Zugang).
Was gilt nach der Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB: Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber auf bis zu 7 Monate. CERTISCAN berechnet automatisch die richtige Frist.
Probezeit richtig vereinbaren
Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen (§622 Abs. 3 BGB). Eine längere Probezeit ist unwirksam. Seit dem NachwG 2022 muss die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag angegeben werden. CERTISCAN People & Payroll überwacht alle Probezeit-Fristen automatisch.
Warum CERTISCAN?
Dieser kostenlose CERTISCAN Rechner hilft bei der schnellen Einzelberechnung. Für die laufende Fristenverwaltung bietet CERTISCAN People & Payroll automatische Probezeit-Überwachung, Fristenwarnung per E-Mail und lückenlose Dokumentation aller Personalereignisse.
Häufige Fehler bei der Probezeit-Kündigung
Die häufigsten Fehler: Kündigung nach Ablauf der Probezeit mit nur 2 Wochen Frist (unwirksam!), fehlende Schriftform, falsche Berechnung des Fristendes. CERTISCAN warnt rechtzeitig vor ablaufenden Probezeiten und berechnet die korrekte Kündigungsfrist – egal ob in oder nach der Probezeit.
Probezeit-Kündigungsfrist berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Fristberechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Probezeit-Überwachung | ✅ | ❌ | ❌ |
| E-Mail-Erinnerung | ✅ | ❌ | ❌ |
| §622 BGB Staffelung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Wochenende/Feiertag | Automatisch | ❌ | Fehleranfällig |
| Digitale Personalakte | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles über Kündigungsfristen in der Probezeit
Gesetzliche Grundlage: §622 Abs. 3 BGB
Die Probezeit-Regelung findet sich in §622 Abs. 3 BGB:
- Während der Probezeit: Kündigungsfrist von 2 Wochen (14 Kalendertage)
- Kein fester Endtermin: Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen
- Maximale Dauer: Die Probezeit darf höchstens 6 Monate betragen
- Beide Seiten: Die verkürzte Frist gilt für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer
Berechnung der Kündigungsfrist
Die Fristberechnung folgt den §§187-193 BGB:
- Zugang der Kündigung: Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt nicht mit
- Fristbeginn: Am Tag nach dem Zugang
- Fristende: 14 Kalendertage nach Fristbeginn = letzter Arbeitstag
- Wochenenden/Feiertage: Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag
Kündigungsfristen nach §622 BGB (nach Probezeit)
Nach Ablauf der Probezeit gelten gestaffelte Fristen:
- Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
- Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
- Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
- Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
- Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
- Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
- Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Die verlängerten Fristen gelten nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann mit 4 Wochen kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Sonderfälle
- Befristung + Probezeit: Bei befristeten Verträgen darf die Probezeit maximal ein Viertel der Vertragsdauer betragen
- Tarifvertrag: Tarifverträge können kürzere oder längere Probezeiten und Kündigungsfristen vorsehen
- Kündigung am letzten Probezeittag: Geht die Kündigung noch am letzten Tag der Probezeit zu, gilt die 2-Wochen-Frist
- Schwangerschaft: Kündigungsverbot nach §17 MuSchG gilt auch in der Probezeit
- Schwerbehinderte: In den ersten 6 Monaten kein besonderer Kündigungsschutz (§173 SGB IX)
Schriftform
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (§623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden oder eines bevollmächtigten Vertreters.
Praxistipps
- Probezeit-Ende im Kalender markieren – CERTISCAN erinnert automatisch
- Kündigung rechtzeitig VOR Probezeit-Ende aussprechen
- Zugang der Kündigung dokumentieren (Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen)
- Bei Zweifeln: Frist großzügig berechnen und früher kündigen
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