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Calculators/Arbeitsvertrag prüfen: 15 Pflichtangaben nach NachwG
Arbeitsrecht & Verträge · Free calculator

Arbeitsvertrag prüfen: 15 Pflichtangaben nach NachwG

Seit dem 1. August 2022 gelten verschärfte Pflichten für Arbeitgeber: Das reformierte Nachweisgesetz (NachwG) schreibt 15 Mindestangaben vor, die jeder Arbeitsvertrag enthalten muss.

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Arbeitsvertrag prüfen – 15 Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz

Seit dem 1. August 2022 gelten verschärfte Pflichten für Arbeitgeber: Das reformierte Nachweisgesetz (NachwG) schreibt 15 Mindestangaben vor, die jeder Arbeitsvertrag enthalten muss. Fehlt auch nur eine Angabe, drohen Bußgelder bis 2.000 EUR pro Verstoß. Der kostenlose CERTISCAN Arbeitsvertrag-Check prüft Ihren Vertrag in 60 Sekunden.

Beispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 50 Mitarbeitern hat Verträge ohne Angabe der Kündigungsfristen. Das ergibt bis zu 50 × 2.000 EUR = 100.000 EUR Bußgeldrisiko. Mit CERTISCAN People & Payroll wäre das nicht passiert.

Die 15 Pflichtangaben nach §2 NachwG

Der Gesetzgeber verlangt unter anderem: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, anwendbare Tarifverträge und Hinweis auf betriebliche Altersvorsorge. Seit 2022 kommen Probezeit-Dauer, Überstundenregelung und Fortbildungsanspruch hinzu.

Was passiert bei fehlenden Angaben?

Fehlende Pflichtangaben machen den Arbeitsvertrag nicht unwirksam – aber der Arbeitgeber begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §4 NachwG. Das Bußgeld beträgt bis zu 2.000 EUR pro fehlendem Nachweis und pro Arbeitnehmer. Zudem kann sich der Arbeitnehmer im Streitfall auf günstigere gesetzliche Regelungen berufen.

Warum CERTISCAN statt manuellem Check?

Dieser kostenlose CERTISCAN Check zeigt Ihnen sofort, wo Handlungsbedarf besteht. Für die laufende Vertragsverwaltung bietet CERTISCAN People & Payroll automatische Vertragsprüfungen, Fristenüberwachung und digitale Personalakten – NachwG-konform und revisionssicher.

NachwG-Reform 2022: Was hat sich geändert?

Die EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen (2019/1152) wurde in deutsches Recht umgesetzt. Neu sind insbesondere: Pflicht zur schriftlichen Niederschrift (elektronische Form reicht nicht!), erweiterte Angabepflichten und empfindliche Bußgelder. CERTISCAN unterstützt Arbeitgeber bei der vollständigen Umsetzung aller Anforderungen.

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FunktionCERTISCANAnwaltSelbst prüfen
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Alles über die Pflichtangaben im Arbeitsvertrag

Gesetzliche Grundlage: §2 NachwG

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Die Neufassung vom 01.08.2022 erweitert den Pflichtenkatalog erheblich:

  • Nr. 1: Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Nr. 2: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Nr. 3: Bei Befristung: Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Nr. 4: Arbeitsort (oder Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte)
  • Nr. 5: Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
  • Nr. 6: Dauer der Probezeit (NEU seit 2022)
  • Nr. 7: Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Nr. 8: Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhezeiten und Schichtsystem
  • Nr. 9: Überstundenregelung und Vergütung (NEU seit 2022)
  • Nr. 10: Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Nr. 11: Kündigungsfristen und Verfahren
  • Nr. 12: Anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • Nr. 13: Betriebliche Altersversorgung (Name und Anschrift des Versorgungsträgers)
  • Nr. 14: Fortbildungsanspruch (NEU seit 2022)
  • Nr. 15: Hinweis auf anwendbares Kündigungsschutzverfahren

Fristen für den Nachweis

Der Arbeitgeber muss die Niederschrift wie folgt übergeben:

  1. Am ersten Arbeitstag: Name, Anschrift, Vergütung, Arbeitszeit
  2. Innerhalb von 7 Tagen: Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Überstunden
  3. Innerhalb eines Monats: Urlaub, Kündigungsfristen, Tarifverträge, Altersvorsorge, Fortbildung

Bußgelder und Rechtsfolgen

Verstöße gegen das NachwG sind Ordnungswidrigkeiten:

  • Bußgeld bis 2.000 EUR pro Verstoß und pro Arbeitnehmer (§4 NachwG)
  • Beweislast: Bei fehlenden Nachweisen kann sich der Arbeitnehmer auf günstigere Bedingungen berufen
  • Schadensersatz: Arbeitnehmer kann Schadensersatz verlangen, wenn er durch fehlende Angaben Nachteile erleidet

Elektronische Form

Wichtig: Das NachwG verlangt die Schriftform (§126 BGB) – eine E-Mail oder ein PDF reichen NICHT aus. Der Nachweis muss eigenhändig unterschrieben und im Original übergeben werden. Ein Arbeitsvertrag in Schriftform erfüllt die Nachweispflicht, wenn er alle 15 Angaben enthält.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Verwenden Sie Vertragsvorlagen, die alle 15 Pflichtangaben abdecken
  • Prüfen Sie Altverträge und ergänzen Sie fehlende Angaben
  • Dokumentieren Sie die Übergabe der Niederschrift
  • Nutzen Sie CERTISCAN People & Payroll für automatische Vertragsprüfungen
  • Schulen Sie Ihre HR-Abteilung regelmäßig zu NachwG-Änderungen

Verwandte Themen

  • Befristungsrechner – Befristung prüfen
  • Probezeit-Kündigungsfrist – Fristen in der Probezeit
  • Kündigungsfristrechner – Gesetzliche Fristen nach §622 BGB
FAQ

Frequently asked questions

Welche Pflichtangaben muss ein Arbeitsvertrag enthalten?
Nach §2 NachwG muss ein Arbeitsvertrag 15 Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift der Parteien, Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Überstundenregelung, Urlaub, Kündigungsfristen, Tarifverträge, Altersvorsorge, Fortbildung und Kündigungsverfahren.
Was passiert, wenn Pflichtangaben fehlen?
Fehlende Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit nach §4 NachwG. Das Bußgeld beträgt bis zu 2.000 EUR pro Verstoß und pro Arbeitnehmer. Der Vertrag selbst bleibt gültig, aber der Arbeitnehmer kann sich auf günstigere gesetzliche Regelungen berufen.
Seit wann gelten die neuen NachwG-Pflichten?
Die erweiterten Pflichtangaben gelten seit dem 1. August 2022. Für Altverträge (vor dem 01.08.2022) muss der Arbeitgeber die fehlenden Angaben auf Verlangen des Arbeitnehmers innerhalb von 7 Tagen nachreichen.
Reicht ein Arbeitsvertrag per E-Mail?
Nein. Das NachwG verlangt die Schriftform nach §126 BGB – also eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Ein Vertrag per E-Mail, PDF oder elektronischer Signatur erfüllt die Nachweispflicht NICHT.
Muss die Probezeit im Vertrag stehen?
Ja, seit dem 01.08.2022 ist die Dauer der Probezeit eine Pflichtangabe nach §2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG. Auch wenn keine Probezeit vereinbart wird, sollte dies dokumentiert werden.
Was bedeutet die Überstundenregelung im NachwG?
Seit 2022 muss der Arbeitsvertrag Angaben zu angeordneten Überstunden und deren Vergütung enthalten (§2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG). Fehlt diese Angabe, gelten die gesetzlichen Regelungen – Überstunden müssen dann in der Regel vergütet werden.
Wie hilft CERTISCAN bei der Vertragsprüfung?
CERTISCAN People & Payroll prüft Arbeitsverträge automatisch auf alle 15 NachwG-Pflichtangaben, überwacht Fristen und speichert Verträge revisionssicher in der digitalen Personalakte. Fehlende Angaben werden sofort angezeigt.
Gilt das NachwG auch für Minijobber?
Ja. Das NachwG gilt für alle Arbeitnehmer – einschließlich Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte. Lediglich Arbeitnehmer, die nur vorübergehend (max. 1 Monat) beschäftigt werden, sind ausgenommen.
Wie prüfe ich Altverträge auf NachwG-Konformität?
Vergleichen Sie jeden bestehenden Vertrag mit den 15 Pflichtangaben aus §2 NachwG. Unser kostenloser CERTISCAN Check hilft Ihnen dabei. Fehlende Angaben müssen nur auf Verlangen des Arbeitnehmers nachgereicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen NachwG und Arbeitsvertrag?
Das NachwG regelt die Pflicht des Arbeitgebers, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nachzuweisen. Ein Arbeitsvertrag, der alle 15 Pflichtangaben enthält, erfüllt gleichzeitig die NachwG-Pflicht.
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Welche Angaben enthält der Arbeitsvertrag?
0/15
Pflichtangaben erfüllt
15 Pflichtangaben fehlen – hohes Bußgeldrisiko!
Vorhandene Angaben
0
Fehlende Angaben
15
Max. Bußgeld (pro MA)
30.000 €
Erfüllungsgrad
0 %
Fehlende Pflichtangaben:
  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung: Dauer oder Enddatum (falls befristet)
  • Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
  • Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Vereinbarte Arbeitszeit, Ruhezeiten, Schichtsystem
  • Überstundenregelung und Vergütung
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen und -verfahren
  • Anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliche Altersversorgung (Versorgungsträger)
  • Fortbildungsanspruch
  • Hinweis auf Kündigungsschutzverfahren