Seit dem 1. August 2022 gelten verschärfte Pflichten für Arbeitgeber: Das reformierte Nachweisgesetz (NachwG) schreibt 15 Mindestangaben vor, die jeder Arbeitsvertrag enthalten muss.
Seit dem 1. August 2022 gelten verschärfte Pflichten für Arbeitgeber: Das reformierte Nachweisgesetz (NachwG) schreibt 15 Mindestangaben vor, die jeder Arbeitsvertrag enthalten muss. Fehlt auch nur eine Angabe, drohen Bußgelder bis 2.000 EUR pro Verstoß. Der kostenlose CERTISCAN Arbeitsvertrag-Check prüft Ihren Vertrag in 60 Sekunden.
Beispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 50 Mitarbeitern hat Verträge ohne Angabe der Kündigungsfristen. Das ergibt bis zu 50 × 2.000 EUR = 100.000 EUR Bußgeldrisiko. Mit CERTISCAN People & Payroll wäre das nicht passiert.
Der Gesetzgeber verlangt unter anderem: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, anwendbare Tarifverträge und Hinweis auf betriebliche Altersvorsorge. Seit 2022 kommen Probezeit-Dauer, Überstundenregelung und Fortbildungsanspruch hinzu.
Fehlende Pflichtangaben machen den Arbeitsvertrag nicht unwirksam – aber der Arbeitgeber begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §4 NachwG. Das Bußgeld beträgt bis zu 2.000 EUR pro fehlendem Nachweis und pro Arbeitnehmer. Zudem kann sich der Arbeitnehmer im Streitfall auf günstigere gesetzliche Regelungen berufen.
Dieser kostenlose CERTISCAN Check zeigt Ihnen sofort, wo Handlungsbedarf besteht. Für die laufende Vertragsverwaltung bietet CERTISCAN People & Payroll automatische Vertragsprüfungen, Fristenüberwachung und digitale Personalakten – NachwG-konform und revisionssicher.
Die EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen (2019/1152) wurde in deutsches Recht umgesetzt. Neu sind insbesondere: Pflicht zur schriftlichen Niederschrift (elektronische Form reicht nicht!), erweiterte Angabepflichten und empfindliche Bußgelder. CERTISCAN unterstützt Arbeitgeber bei der vollständigen Umsetzung aller Anforderungen.
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| NachwG-Pflichtangaben prüfen | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
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| Kosten | Auf Anfrage | 200+ €/Vertrag | 0 € |
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Die Neufassung vom 01.08.2022 erweitert den Pflichtenkatalog erheblich:
Der Arbeitgeber muss die Niederschrift wie folgt übergeben:
Verstöße gegen das NachwG sind Ordnungswidrigkeiten:
Wichtig: Das NachwG verlangt die Schriftform (§126 BGB) – eine E-Mail oder ein PDF reichen NICHT aus. Der Nachweis muss eigenhändig unterschrieben und im Original übergeben werden. Ein Arbeitsvertrag in Schriftform erfüllt die Nachweispflicht, wenn er alle 15 Angaben enthält.