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Calculators/Urlaubsgeld-Rechner 2026: Branchenvergleich
Urlaub & Abwesenheit · Free calculator

Urlaubsgeld-Rechner 2026: Branchenvergleich

Es gibt einen wichtigen Unterschied: Urlaubsentgelt (Fortzahlung des Gehalts im Urlaub, gesetzlich vorgeschrieben) und Urlaubsgeld (zusätzliche Sonderzahlung, nur tarifvertraglich oder vertraglich vereinbart). Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsgeld-Rechner berechnet beides – nach Branche und Tarifvertrag.

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Urlaubsgeld & Urlaubsentgelt berechnen

Werte 2026
Guide

Urlaubsgeld berechnen – Anspruch nach Branche

Es gibt einen wichtigen Unterschied: Urlaubsentgelt (Fortzahlung des Gehalts im Urlaub, gesetzlich vorgeschrieben) und Urlaubsgeld (zusätzliche Sonderzahlung, nur tarifvertraglich oder vertraglich vereinbart). Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsgeld-Rechner berechnet beides – nach Branche und Tarifvertrag.

Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto, Metall- und Elektroindustrie, tarifgebunden. Urlaubsgeld: ca. 1.799 € (50% eines Monatsgehalts). Urlaubsentgelt für 30 Urlaubstage: 4.846 € (Durchschnittsverdienst × Urlaubstage). CERTISCAN berechnet beides automatisch.

Urlaubsgeld nach Branche

Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert stark nach Branche und Tarifvertrag. In der Metall- und Elektroindustrie beträgt es typisch 50% eines Monatsgehalts. Im öffentlichen Dienst ist es seit 2013 in die Jahressonderzahlung integriert. Im Baugewerbe gelten Sonderregelungen über die SOKA-BAU.

Ohne Tarifvertrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Arbeitgeber können es freiwillig zahlen – dann entsteht nach 3 Jahren ein Anspruch aus betrieblicher Übung, wenn kein Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart wurde.

Urlaubsentgelt nach BUrlG §11

Das Urlaubsentgelt (Gehaltsfortzahlung im Urlaub) ist gesetzlich vorgeschrieben. Es berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Überstundenvergütung, Provisionen und regelmäßige Zuschläge werden einbezogen.

CERTISCAN Urlaubsverwaltung

CERTISCAN berechnet das Urlaubsentgelt automatisch aus den erfassten Arbeitszeiten der letzten 13 Wochen. Zuschläge, Überstunden und variable Vergütung werden korrekt berücksichtigt – für eine rechtssichere Abrechnung nach BUrlG §11.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
13-Wochen-Schnitt berechnenAutomatischFormel nötigSehr aufwändig
Zuschläge einbeziehenManuell
Branchenvergleich
Teilzeit-UmrechnungManuell
BUrlG §11 konformUnsicherUnsicher
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Urlaubsgeld wissen müssen

Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld

  • Urlaubsentgelt (BUrlG §11): Gesetzlich vorgeschrieben – Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs
  • Urlaubsgeld: Freiwillige oder tarifliche Sonderzahlung – zusätzlich zum Urlaubsentgelt
  • Gesetzlicher Anspruch: Nur auf Urlaubsentgelt, nicht auf Urlaubsgeld
  • Tariflicher Anspruch: Urlaubsgeld oft in Tarifverträgen geregelt (Höhe variiert nach Branche)

Urlaubsgeld nach Branche (Richtwerte 2026)

  • Metall- und Elektroindustrie: ca. 50% eines Monatsgehalts (höchstes Urlaubsgeld)
  • Baugewerbe: Sonderregelung über SOKA-BAU, abhängig von Bruttolohnsumme
  • Handel: ca. 35–50% eines Monatsgehalts (tarifabhängig)
  • Öffentlicher Dienst: In Jahressonderzahlung integriert (kein separates Urlaubsgeld)
  • Sonstige Branchen: ca. 25–40% eines Monatsgehalts (wenn tariflich vereinbart)

Berechnung des Urlaubsentgelts

  1. Referenzzeitraum: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn
  2. Einzubeziehen: Grundgehalt, Überstundenvergütung, regelmäßige Zuschläge, Provisionen
  3. Nicht einzubeziehen: Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Boni)
  4. Tagesentgelt: 13-Wochen-Verdienst ÷ Arbeitstage im Referenzzeitraum
  5. Urlaubsentgelt: Tagesentgelt × Urlaubstage

Berechnung des Urlaubsgeldes

  • Prozentsatz-Methode: Monatsbrutto × Branchen-Prozentsatz (z.B. 50% in Metall)
  • Pro-Urlaubstag-Methode: Fester Betrag pro Urlaubstag × Urlaubstage
  • Festbetrag-Methode: Fixer Betrag unabhängig vom Gehalt (selten)

Betriebliche Übung

  • Entstehung: 3 Jahre vorbehaltlose Zahlung → Rechtsanspruch
  • Freiwilligkeitsvorbehalt: Muss bei jeder Zahlung ausdrücklich erklärt werden
  • Gleichbehandlung: Zahlt der AG einzelnen Mitarbeitern Urlaubsgeld, haben vergleichbare Mitarbeiter ebenfalls Anspruch
  • Widerruf: Betriebliche Übung kann nicht einseitig widerrufen werden

Steuerliche Behandlung

  • Urlaubsgeld: Voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig
  • Sonstige Bezüge: Urlaubsgeld wird als sonstiger Bezug besteuert (Jahres-Sechstel-Methode)
  • Arbeitgeberkosten: Urlaubsgeld × (1 + AG-SV-Anteil) = tatsächliche Kosten

Praxistipps

  • Tarifvertrag prüfen: Dort steht die exakte Höhe des Urlaubsgeldes
  • Urlaubsentgelt korrekt berechnen (13-Wochen-Schnitt, nicht Grundgehalt)
  • Freiwilligkeitsvorbehalt bei freiwilligem Urlaubsgeld nicht vergessen
  • CERTISCAN berechnet das Urlaubsentgelt automatisch aus den Zeitdaten
  • Betriebliche Übung vermeiden, wenn Urlaubsgeld nicht dauerhaft gewollt ist

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  • Urlaubsabgeltung – Auszahlung bei Austritt
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FAQ

Frequently asked questions

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, auf Urlaubsgeld als Sonderzahlung besteht kein gesetzlicher Anspruch. Der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung. Urlaubsentgelt (Gehaltsfortzahlung im Urlaub) ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?
Urlaubsentgelt ist die gesetzliche Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs (BUrlG §11). Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die nur tariflich oder vertraglich vereinbart sein muss.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld in der Metallindustrie?
In der Metall- und Elektroindustrie beträgt das tarifliche Urlaubsgeld typischerweise ca. 50% eines Monatsgehalts – es ist damit das höchste in Deutschland.
Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt?
Nach BUrlG §11: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Überstundenvergütung und regelmäßige Zuschläge werden einbezogen, einmalige Sonderzahlungen nicht.
Wird Urlaubsgeld auf Teilzeitkräfte anteilig berechnet?
In der Regel ja. Tarifliches Urlaubsgeld wird proportional zur Arbeitszeit berechnet. Bei 50% Teilzeit gibt es 50% des Urlaubsgeldes.
Muss ich Urlaubsgeld versteuern?
Ja, Urlaubsgeld ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es wird als sonstiger Bezug besteuert und kann die Steuerlast im Auszahlungsmonat erhöhen.
Was ist betriebliche Übung beim Urlaubsgeld?
Zahlt der Arbeitgeber 3 Jahre lang ohne Vorbehalt Urlaubsgeld, entsteht ein Rechtsanspruch durch betriebliche Übung. Nur ein ausdrücklicher Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert dies.
Erhalten Minijobber Urlaubsgeld?
Urlaubsentgelt (Gehaltsfortzahlung) steht auch Minijobbern gesetzlich zu. Urlaubsgeld als Sonderzahlung nur, wenn tariflich oder vertraglich vereinbart – es zählt aber zur Minijob-Grenze.
Wann wird Urlaubsgeld typischerweise gezahlt?
Die meisten Tarifverträge sehen die Auszahlung mit der Gehaltsabrechnung vor dem Haupturlaub vor – typischerweise im Mai, Juni oder Juli.
Kann CERTISCAN das Urlaubsentgelt automatisch berechnen?
Ja. CERTISCAN berechnet den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen automatisch aus den erfassten Arbeitszeiten, Zuschlägen und Überstunden – für eine rechtssichere Abrechnung.
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AES-256 · DSGVO · WORM-Audit
€
Grundgehalt ohne Sonderzahlungen
Tage
Vertragliche Urlaubstage (Minimum: 20)
Urlaubsgeld variiert stark nach Branche
Urlaubsgeld nach Branche (Richtwerte)
BrancheSatz
Metall- & Elektroindustrie50%
Öffentlicher DienstSonderzahlung
Handel40%
Baugewerbe30%
Sonstige Branchen30%
6.595,41 €
Urlaubsgeld + Urlaubsentgelt gesamt
1.750 € Urlaubsgeld + 4.845,41 € Urlaubsentgelt
Monatsbrutto
3.500 €
Branche
Metall- & Elektroindustrie
Urlaubsgeld-Satz
50% des Monatsgehalts
Urlaubsgeld (Sonderzahlung)
1.750 €
Tagesentgelt (3.500 € ÷ 21,67)
161,51 €
Urlaubsentgelt (30 Tage)
4.845,41 €
Gesamt
6.595,41 €
AG-Kosten Urlaubsgeld (inkl. SV)
ca. 2.117,5 €
Hinweis: Richtwerte basierend auf tariflichen Durchschnittssätzen. Die tatsächliche Höhe hängt vom konkreten Tarifvertrag, der Entgeltgruppe und regionalen Besonderheiten ab. Urlaubsentgelt berechnet nach BUrlG §11.