Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsrechner berechnet den Anspruch für Vollzeit und Teilzeit – inklusive Mindesturlaub-Prüfung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Urlaubstage = (Arbeitstage/Woche ÷ 5) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Urlaubsrechner berechnet den Anspruch für Vollzeit und Teilzeit – inklusive Mindesturlaub-Prüfung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Beispiel: 5-Tage-Woche, 30 Urlaubstage vertraglich = 30 Urlaubstage. Bei 4-Tage-Woche: (4 ÷ 5) × 30 = 24 Urlaubstage. CERTISCAN berechnet dies automatisch für jeden Mitarbeiter.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG §3) gewährt mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr vorsehen, aber niemals weniger.
Verstöße gegen den Mindesturlaub können zu Bußgeldern und Nachforderungen führen. CERTISCAN prüft automatisch, ob der vertragliche Urlaub den Mindesturlaub erreicht.
CERTISCAN verwaltet Urlaubsansprüche für alle Mitarbeiter – Vollzeit, Teilzeit und Minijob. Das System berechnet anteilige Ansprüche bei Eintritt oder Austritt während des Jahres, trackt Resturlaub und bietet einen genehmigungsbasierten Workflow.
In der Gebäudereinigung mit vielen Teilzeitkräften ist die korrekte Urlaubsberechnung besonders wichtig. CERTISCAN rechnet den Urlaubsanspruch automatisch anhand der vereinbarten Arbeitstage um und berücksichtigt den Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung.
CERTISCAN stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub erhält – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob-Status.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Teilzeit-Umrechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Mindesturlaub-Prüfung | |||
| Resturlaub-Tracking | Manuell | ||
| Genehmigungsworkflow | |||
| Anteiliger Urlaub | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Kalendersicht | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch:
Die Grundformel für Teilzeit-Umrechnung:
Beispiel 3-Tage-Woche: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Tage. Mindesturlaub: (3 ÷ 5) × 20 = 12 Tage. → 18 > 12, also in Ordnung.