Der Teilzeit-Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Teilzeit-Urlaub = (TZ-Arbeitstage/Woche ÷ VZ-Arbeitstage/Woche) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Teilzeit-Urlaubsrechner rechnet den Anspruch sekundengenau um und prüft den Mindesturlaub.
Der Teilzeit-Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: Teilzeit-Urlaub = (TZ-Arbeitstage/Woche ÷ VZ-Arbeitstage/Woche) × vertragliche Urlaubstage. Der kostenlose CERTISCAN Teilzeit-Urlaubsrechner rechnet den Anspruch sekundengenau um und prüft den Mindesturlaub.
Beispiel: Vollzeit = 5 Tage/Woche, Teilzeit = 3 Tage/Woche, Vertrag = 30 Tage: (3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage. Das sind weniger Tage, aber gleich viele Wochen Urlaub. CERTISCAN berechnet dies für jeden Mitarbeiter automatisch.
Bei der Teilzeit-Urlaubsumrechnung zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. Ein Mitarbeiter mit 3 Tagen à 8 Stunden und einer mit 3 Tagen à 4 Stunden erhalten den gleichen Urlaubsanspruch in Tagen. Das hat das BAG mehrfach bestätigt.
CERTISCAN speichert die Arbeitstage/Woche pro Mitarbeiter und berechnet den Urlaubsanspruch automatisch. Bei Änderungen der Arbeitszeit wird der Anspruch anteilig angepasst.
Teilzeitkräfte dürfen beim Urlaub nicht benachteiligt werden (§4 TzBfG). Ein Vollzeitmitarbeiter mit 30 Urlaubstagen bei 5 Tagen/Woche hat 6 Wochen Urlaub. Ein Teilzeitmitarbeiter mit 3 Tagen/Woche muss ebenfalls 6 Wochen Urlaub erhalten = 18 Tage. Weniger wäre eine unzulässige Diskriminierung.
CERTISCAN berechnet den Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte automatisch. Das System berücksichtigt unterschiedliche Wochentage, anteilige Ansprüche bei Ein-/Austritt und prüft den Mindesturlaub. Arbeitgeber sehen auf einen Blick, ob alle Mitarbeiter korrekt behandelt werden.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Umrechnung | Formel nötig | Fehleranfällig | |
| Mindesturlaub-Prüfung | |||
| Arbeitszeitwechsel | Automatisch | Aufwendig | Aufwendig |
| Gleichbehandlungsprüfung | |||
| Resturlaub-Tracking | Manuell | ||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Formel für die Teilzeit-Umrechnung:
Beispiel: VZ = 5 Tage, TZ = 2 Tage, VZ-Urlaub = 28 Tage: (2 ÷ 5) × 28 = 11,2 Tage. Aufrundung auf 12 Tage. Mindesturlaub: (2 ÷ 5) × 20 = 8 Tage → eingehalten.