Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen – so schreibt es §5 ArbZG vor. Der kostenlose CERTISCAN Ruhezeitrechner berechnet die Differenz zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn und zeigt sofort, ob die 11-Stunden-Grenze eingehalten wird.
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen – so schreibt es §5 ArbZG vor. Der kostenlose CERTISCAN Ruhezeitrechner berechnet die Differenz zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn und zeigt sofort, ob die 11-Stunden-Grenze eingehalten wird.
Beispiel: Feierabend um 22:00, nächster Arbeitsbeginn um 07:00 = 9 Stunden Ruhezeit. Das sind 2 Stunden zu wenig – ein klarer Verstoß gegen §5 ArbZG. CERTISCAN erkennt solche Verstöße automatisch.
Die 11-Stunden-Regel dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Ausreichende Erholungszeit reduziert Unfallrisiken, verbessert die Konzentration und senkt den Krankenstand. Studien zeigen: Bei weniger als 11 Stunden Ruhezeit steigt das Unfallrisiko um bis zu 40 %.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 € nach §22 ArbZG. CERTISCAN prüft die Ruhezeit bei jedem Clock-In automatisch und warnt, bevor ein Verstoß entsteht.
Die CERTISCAN Zeiterfassung berechnet die Ruhezeit zwischen zwei Schichten automatisch. Liegt die Differenz unter 11 Stunden, wird eine Compliance-Warnung erzeugt. Manager sehen die Warnung im Dashboard und können sofort reagieren – noch bevor die Arbeitsschutzbehörde prüft.
Besonders bei wechselnden Schichten in der Reinigung, Pflege und Gastronomie ist die Ruhezeiteinhalung eine Herausforderung. Der Übergang von Spät- zu Frühschicht ist der häufigste Verstoß. CERTISCAN warnt bereits bei der Schichtplanung, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten.
Für bestimmte Branchen wie Krankenhäuser und Gastronomie gelten Ausnahmen (§5 Abs. 2 ArbZG): Dort kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich erfolgt.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Ruhezeitprüfung | |||
| Clock-In-Warnung | |||
| Compliance-Report | |||
| Schichtplan-Integration | |||
| Ausnahmen konfigurierbar | |||
| Bußgeldprävention | Automatisch | Manuell | Nein |
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
§5 ArbZG regelt die Mindestruhezeit:
Die Berechnung ist einfach:
Beispiel: Arbeitsende 21:30, Arbeitsbeginn nächster Tag 06:00 = 8:30 h Ruhezeit = Verstoß (2:30 h zu wenig).
Wichtig: Die Ausnahmen gelten nur, wenn innerhalb eines Referenzzeitraums ein Ausgleich auf durchschnittlich 11 h erfolgt.