Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitgeber, im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) den vollen Lohn weiterzuzahlen. Der CERTISCAN Rechner berechnet die Dauer, den Gesamtbetrag und den Zeitpunkt des Übergangs zum Krankengeld.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitgeber, im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) den vollen Lohn weiterzuzahlen. Der CERTISCAN Rechner berechnet die Dauer, den Gesamtbetrag und den Zeitpunkt des Übergangs zum Krankengeld.
Beispiel: Bei 3.000 € brutto und 42 Krankheitstagen zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen × ca. 136,36 € pro Tag = 5.727 € Entgeltfortzahlung. Danach übernimmt die Krankenkasse mit ca. 70 % des Bruttolohns als Krankengeld.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus:
Der Arbeitgeber zahlt maximal 42 Kalendertage (6 Wochen) pro Krankheitsfall. Bei derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten werden die Tage zusammengerechnet. CERTISCAN trackt dies automatisch.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (ca. 70 % des Bruttolohns, max. 90 % des Nettolohns). Der Arbeitgeber wird über die Umlage U1 teilweise entlastet. CERTISCAN berechnet den Übergang automatisch.
CERTISCAN Zeiterfassung trackt Krankheitstage automatisch, prüft die 4-Wochen-Wartefrist, berechnet die 42-Tage-Frist und meldet den Übergang zum Krankengeld. So vermeiden Sie Über- und Unterzahlungen und erfüllen alle gesetzlichen Pflichten.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| 42-Tage-Tracking | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Wartefrist-Prüfung | |||
| Zusammenrechnungs-Logik | |||
| Krankenkassen-Meldung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| U1-Erstattungsantrag | |||
| Revisionssichere Dokumentation | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Die wichtigsten Regelungen:
Der Arbeitnehmer erhält während der Krankheit das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Das umfasst:
Die 42 Kalendertage berechnen sich wie folgt:
Bei derselben Krankheit werden Zeiten zusammengerechnet (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Ein neuer 42-Tage-Anspruch entsteht erst, wenn:
Bei einer anderen Krankheit beginnt ein neuer 42-Tage-Zeitraum. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt:
Kleine Arbeitgeber (bis 30 Mitarbeiter) erhalten über die Umlage U1 eine teilweise Erstattung der Entgeltfortzahlung. Der Erstattungssatz liegt je nach gewähltem Tarif bei 40–80 %. CERTISCAN erstellt den Erstattungsantrag automatisch.