Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst.
Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst. Der CERTISCAN Pfändungsrechner zeigt sofort, wie viel vom Nettolohn pfändbar ist.
Beispiel: Bei 2.000 € Nettolohn ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfändungsfreibetrag 2026 bei ca. 1.491 €. Pfändbar sind ca. 509 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf ca. 2.059 €.
Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2025:
Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage. Bestimmte Bezüge sind nach § 850a ZPO unpfändbar: Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit. CERTISCAN berücksichtigt alle Ausnahmen automatisch.
Pfändungsberechnungen sind komplex: Nettolohn-Ermittlung, unpfändbare Bestandteile, Unterhaltspflichten, Mehrfachpfändungen. CERTISCAN People & Payroll berechnet alles automatisch und überweist den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger – revisionssicher dokumentiert.
Fehler bei der Pfändungsberechnung können teuer werden: Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für zu wenig abgeführte Beträge (§ 840 ZPO). CERTISCAN schützt vor diesem Haftungsrisiko.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Pfändungstabelle aktuell | Automatisch (01.07.) | Manuell aktualisieren | Ausdrucke |
| Unpfändbare Bezüge | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Mehrfachpfändung | |||
| Drittschuldnererklärung | Vorlage | ||
| Automatische Überweisung | |||
| Revisionssichere Dokumentation | |||
| Haftungsschutz | Hoch | Niedrig | Sehr niedrig |
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Lohnpfändung ist in den §§ 850–850l ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Der Arbeitgeber wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des Gerichts zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen.
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Berechnung erfolgt nach § 850c ZPO:
UnterhaltspflichtenPfändungsfreibetrag (ca.) 0 Personen1.491,75 € 1 Person2.059,99 € 2 Personen2.369,99 € 3 Personen2.679,99 € 4 Personen2.989,99 € 5 Personen3.299,99 €
Werte gerundet. Die exakten Beträge ergeben sich aus der amtlichen Pfändungstabelle.
Die Berechnung erfolgt in 4 Schritten:
Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für:
CERTISCAN minimiert dieses Risiko durch automatische, revisionssichere Berechnung.