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Calculators/Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen berechnen
Lohn & Abrechnung · Free calculator

Pfändungsrechner 2026: Pfändungsfreigrenzen berechnen

Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst.

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Pfändbaren Betrag berechnen

Werte 2026
Guide

Pfändungsrechner 2026 – Pfändungsfreigrenzen berechnen

Der Pfändungsfreibetrag schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers. Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c ZPO berechnet und seit Juli 2023 jährlich angepasst. Der CERTISCAN Pfändungsrechner zeigt sofort, wie viel vom Nettolohn pfändbar ist.

Beispiel: Bei 2.000 € Nettolohn ohne Unterhaltspflichten liegt der Pfändungsfreibetrag 2026 bei ca. 1.491 €. Pfändbar sind ca. 509 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf ca. 2.059 €.

Pfändungsfreigrenzen 2026

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2025:

  • Ohne Unterhaltspflicht: ca. 1.491,75 € monatlich pfändungsfrei
  • Pro unterhaltsberechtigte Person: ca. 560 € Erhöhung des Freibetrags
  • Obergrenze: Ab ca. 4.298,81 € ist alles über dem Freibetrag pfändbar

Was ist pfändbar?

Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen Berechnungsgrundlage. Bestimmte Bezüge sind nach § 850a ZPO unpfändbar: Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit. CERTISCAN berücksichtigt alle Ausnahmen automatisch.

Warum CERTISCAN für die Pfändungsberechnung?

Pfändungsberechnungen sind komplex: Nettolohn-Ermittlung, unpfändbare Bestandteile, Unterhaltspflichten, Mehrfachpfändungen. CERTISCAN People & Payroll berechnet alles automatisch und überweist den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger – revisionssicher dokumentiert.

Fehler bei der Pfändungsberechnung können teuer werden: Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für zu wenig abgeführte Beträge (§ 840 ZPO). CERTISCAN schützt vor diesem Haftungsrisiko.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Pfändungstabelle aktuellAutomatisch (01.07.)Manuell aktualisierenAusdrucke
Unpfändbare BezügeAutomatischManuellFehleranfällig
Mehrfachpfändung
DrittschuldnererklärungVorlage
Automatische Überweisung
Revisionssichere Dokumentation
HaftungsschutzHochNiedrigSehr niedrig
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Lohnpfändung: Vollständiger Ratgeber für Arbeitgeber

Gesetzliche Grundlage

Die Lohnpfändung ist in den §§ 850–850l ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Der Arbeitgeber wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des Gerichts zum Drittschuldner und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen.

Pfändungstabelle 2026

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Berechnung erfolgt nach § 850c ZPO:

UnterhaltspflichtenPfändungsfreibetrag (ca.) 0 Personen1.491,75 € 1 Person2.059,99 € 2 Personen2.369,99 € 3 Personen2.679,99 € 4 Personen2.989,99 € 5 Personen3.299,99 €

Werte gerundet. Die exakten Beträge ergeben sich aus der amtlichen Pfändungstabelle.

Unpfändbare Bezüge (§ 850a ZPO)

  • Aufwandsentschädigungen und Reisekosten
  • Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Weihnachtsgeld bis 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €)
  • Urlaubsgeld (soweit gesetzlicher Mindesturlaub betroffen)
  • Sterbe-, Geburts- und Heiratsgeld

Pflichten des Arbeitgebers als Drittschuldner

  1. Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO): Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des PfÜB
  2. Berechnung des pfändbaren Betrags: Monatlich, korrekt nach Pfändungstabelle
  3. Abführung an Gläubiger: Mit jeder Lohnzahlung, fristgerecht
  4. Rangfolge beachten: Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Reihenfolge
  5. Dokumentation: Alle Berechnungen und Überweisungen revisionssicher aufbewahren

Berechnung des pfändbaren Betrags

Die Berechnung erfolgt in 4 Schritten:

  1. Nettolohn ermitteln (Brutto minus Steuern und SV-Beiträge)
  2. Unpfändbare Bezüge abziehen (Zulagen, Zuschläge etc.)
  3. Pfändungsfreien Betrag nach Tabelle ablesen (abhängig von Unterhaltspflichten)
  4. Pfändbarer Betrag = Bereinigter Nettolohn − Pfändungsfreier Betrag

Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger gegenüber für:

  • Zu wenig abgeführte Beträge (Berechnungsfehler)
  • Verspätete Abführung
  • Fehlende oder verspätete Drittschuldnererklärung (Ordnungsgeld bis 25.000 €)

CERTISCAN minimiert dieses Risiko durch automatische, revisionssichere Berechnung.

Praxistipps mit CERTISCAN

  • Pfändungsfreigrenzen werden automatisch aktualisiert (jährlich zum 01.07.)
  • Unpfändbare Bezüge werden automatisch herausgerechnet
  • Mehrfachpfändungen werden nach Rangfolge korrekt bearbeitet
  • Drittschuldnererklärung als Vorlage verfügbar
  • Automatische Überweisung an Gläubiger mit Beleg
FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
Der Pfändungsfreibetrag 2026 liegt bei ca. 1.491,75 € monatlich für Personen ohne Unterhaltspflichten. Pro unterhaltsberechtigte Person erhöht er sich um ca. 560 €.
Was ist die Pfändungstabelle?
Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO zeigt für jede Nettolohn-Stufe und Anzahl der Unterhaltspflichten den pfändbaren Betrag. Sie wird jährlich zum 01.07. aktualisiert.
Was zählt als Unterhaltspflicht?
Unterhaltsberechtigte Personen sind Ehepartner, Kinder und sonstige gesetzlich Unterhaltsberechtigte. Es zählen nur Personen, denen tatsächlich Unterhalt gewährt wird.
Sind Zuschläge pfändbar?
Nein, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Auch Aufwandsentschädigungen und Gefahrenzulagen sind geschützt.
Was muss der Arbeitgeber bei einer Pfändung tun?
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben, den pfändbaren Betrag berechnen und diesen mit jeder Lohnzahlung an den Gläubiger überweisen.
Was passiert bei mehreren Pfändungen?
Bei mehreren Pfändungen gilt die zeitliche Rangfolge (Prioritätsprinzip). Der erste Gläubiger wird zuerst bedient. CERTISCAN berechnet die Rangfolge automatisch.
Haftet der Arbeitgeber bei falscher Berechnung?
Ja, der Arbeitgeber haftet dem Gläubiger für zu wenig abgeführte Beträge. Auch verspätete Zahlungen oder fehlende Drittschuldnererklärungen können Ordnungsgelder bis 25.000 € nach sich ziehen.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Weihnachtsgeld ist bis zu 50 % des Bruttomonatsgehalts (max. 500 €) unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der normalen Pfändung.
Wann werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst?
Die Pfändungsfreigrenzen werden seit 2023 jährlich zum 01.07. angepasst. Die Anpassung orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag.
Wie berechnet CERTISCAN Pfändungen?
CERTISCAN berechnet den pfändbaren Betrag automatisch: Nettolohn ermitteln, unpfändbare Bezüge abziehen, Pfändungstabelle anwenden, an Gläubiger überweisen – alles revisionssicher dokumentiert.
Kann der Arbeitnehmer die Pfändung verhindern?
Der Arbeitnehmer kann beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag nach § 850f ZPO stellen, z.B. bei besonderen Belastungen. Der Arbeitgeber selbst kann die Pfändung nicht aufheben.
Was ist der Unterschied zwischen Pfändung und Abtretung?
Bei der Pfändung ordnet das Gericht die Lohnabführung an. Bei der Abtretung tritt der Arbeitnehmer freiwillig Teile seines Lohns ab. Für beide gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen.
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€
Nettolohn nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen
Ehepartner, Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte
1.847,53 €
Pfändungsfreier Betrag
152 € pfändbar
Nettoeinkommen
2.000,00 €
Unterhaltsberechtigte
0 Personen
Pfändungsfreigrenze (Basis)
1.491,75 €
+ Unterhalt (0 × 560 €)
0,00 €
Pfändungsfreigrenze gesamt
1.491,75 €
Pfändbarer Betrag
152,48 €
Verbleibt beim Arbeitnehmer
1.847,53 €
Arbeitgeber-Pflicht: Bei Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses müssen Sie 152,48 € monatlich an den Gläubiger abführen und innerhalb von 2 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO).