Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ermöglicht befristete Teilzeit von 1–5 Jahren mit Rückkehrrecht zur Vollzeit. Der kostenlose CERTISCAN Brückenteilzeit-Rechner berechnet das neue Gehalt, die Gesamteinbuße und prüft, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ermöglicht befristete Teilzeit von 1–5 Jahren mit Rückkehrrecht zur Vollzeit. Der kostenlose CERTISCAN Brückenteilzeit-Rechner berechnet das neue Gehalt, die Gesamteinbuße und prüft, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Beispiel: Bei 4.000 € Brutto und Reduzierung von 40 auf 30 Stunden für 2 Jahre: Neues Brutto = 3.000 €. Monatliche Einbuße: 1.000 €. Gesamteinbuße über 2 Jahre: 24.000 €. Nach 2 Jahren automatische Rückkehr zur Vollzeit.
Anspruch auf Brückenteilzeit besteht, wenn:
Der entscheidende Vorteil: Nach Ablauf der befristeten Teilzeit kehren Sie automatisch zur Vollzeit zurück. Bei regulärer Teilzeit nach §8 TzBfG gibt es kein Rückkehrrecht – die sogenannte „Teilzeitfalle". CERTISCAN dokumentiert Brückenteilzeit-Vereinbarungen und erinnert an das Rückkehrdatum.
Das Gehalt wird proportional reduziert: Neues Brutto = (neue Stunden ÷ aktuelle Stunden) × Bruttogehalt. Alle Gehaltsbestandteile (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, VWL) werden anteilig angepasst. CERTISCAN berechnet alle Auswirkungen automatisch.
| Merkmal | Brückenteilzeit | Normale Teilzeit | Elternzeit-TZ |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | §9a TzBfG | §8 TzBfG | §15 BEEG |
| Dauer | 1–5 Jahre | Unbefristet | Elternzeit |
| Rückkehrrecht | |||
| Betriebsgröße | ≥45 MA | ≥15 MA | Alle |
| Antragsfrist | 3 Monate | 3 Monate | 7 Wochen |
| Max. Stunden/Woche | Frei wählbar | Frei wählbar | 32h |
| Betriebszugehörigkeit | 6 Monate | 6 Monate | Keine |
Die Brückenteilzeit wurde 2019 durch das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) in §9a eingeführt:
Der Arbeitgeber kann Brückenteilzeit ablehnen bei:
Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb eines Monats, gilt die Brückenteilzeit als genehmigt!