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Calculators/Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG berechnen
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Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG berechnen

Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind, Lohnsteuerklasse III/IV).

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Kurzarbeitergeld berechnen

Werte 2026
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Kurzarbeitergeld berechnen – 60% oder 67% der Netto-Entgeltdifferenz

Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind, Lohnsteuerklasse III/IV). Der kostenlose CERTISCAN KUG-Rechner berechnet den Anspruch in 3 Schritten – Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Differenz.

Beispiel: Bei 4.000 € Brutto (regulär) und 2.000 € Brutto (Kurzarbeit) ergibt sich eine Nettodifferenz von ca. 850 €. KUG ohne Kinder: 60% × 850 = 510 €. Mit Kind: 67% × 850 = 569,50 €. CERTISCAN berechnet das KUG sekundengenau aus der Zeiterfassung.

Gesetzliche Grundlage: §95–109 SGB III

Kurzarbeitergeld ist in den §§95–109 SGB III geregelt. Voraussetzung: erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen, Anzeige bei der Agentur für Arbeit und mindestens 10% der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen. CERTISCAN dokumentiert Soll- und Ist-Stunden als Nachweis für die Agentur für Arbeit.

Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate, kann in Krisenzeiten auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Seit 2024 gelten die regulären Voraussetzungen ohne die Corona-Sonderregelungen. CERTISCAN berechnet monatlich die korrekte Höhe.

Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?

Die KUG-Berechnung erfordert exakte Soll/Ist-Stunden-Nachweise. Der CERTISCAN Kurzarbeitergeld-Rechner liefert einen Schnellcheck. Für die laufende Kurzarbeit bietet CERTISCAN automatische Stundenerfassung, KUG-Berechnung und Agentur-fähige Nachweise.

Kurzarbeit in der FM-Branche

In der Reinigungsbranche ist Kurzarbeit bei Auftragsverlusten oder saisonalen Schwankungen ein wichtiges Instrument. CERTISCAN dokumentiert Arbeitszeiten pro Standort und berechnet KUG-Ansprüche standortgenau – besonders relevant bei Teilkündigungen von Reinigungsverträgen.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
KUG-BerechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Soll/Ist-NachweisDigitalManuellPapier
Agentur-Export
Monatliche AbrechnungAutomatischAufwendigSehr aufwendig
Mehrere Standorte
KostenKostenlos0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Kurzarbeitergeld wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

KUG ist im SGB III geregelt:

  • §95 SGB III – Anspruchsvoraussetzungen: Erheblicher Arbeitsausfall, Anzeige bei Agentur.
  • §96 SGB III – Erheblicher Arbeitsausfall: ≥ 10% der Beschäftigten mit > 10% Entgeltausfall.
  • §105 SGB III – Höhe: 60% (ohne Kind) / 67% (mit Kind) der Netto-Entgeltdifferenz.
  • §104 SGB III – Dauer: Grundsätzlich bis 12 Monate.
  • §99 SGB III – Anzeige: Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Agentur anzeigen.

Der Arbeitgeber beantragt KUG bei der Agentur für Arbeit. Die Zahlung erfolgt an den AG, der es mit dem Gehalt an die AN auszahlt.

So funktioniert die Berechnung

  1. Soll-Entgelt = Reguläres Bruttogehalt (pauschaliertes Netto ermitteln)
  2. Ist-Entgelt = Tatsächliches Brutto bei Kurzarbeit (pauschaliertes Netto ermitteln)
  3. Nettodifferenz = Pauschaliertes Netto (Soll) − Pauschaliertes Netto (Ist)
  4. KUG = Nettodifferenz × 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind)

Beispiel: Soll-Netto 2.800 €, Ist-Netto 1.500 €: Differenz 1.300 €. KUG = 60% × 1.300 = 780 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Minijobber: Kein KUG-Anspruch (nicht SV-pflichtig in AV).
  • Auszubildende: Erst nach 6 Wochen Kurzarbeit Anspruch auf KUG.
  • Aufstockung: AG darf KUG freiwillig aufstocken (steuer- und SV-pflichtig!).
  • Nebenjob: Einkommen wird auf KUG angerechnet, wenn während Kurzarbeit begonnen.
  • Saisonales KUG: Bau- und Witterungsberufe (§101 SGB III).

Bußgelder & Konsequenzen

  • Falschangaben: Strafrechtlich relevant (Betrug, §263 StGB).
  • Fehlende Dokumentation: Rückforderung des KUG durch Agentur.
  • Keine Anzeige: Kein KUG-Anspruch ohne vorherige Anzeige.
  • Prüfung: Agentur kann nachträglich Arbeitszeiten prüfen.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Kurzarbeit frühzeitig bei der Agentur anzeigen
  • Soll/Ist-Stunden lückenlos dokumentieren (CERTISCAN Zeiterfassung)
  • KUG-Abrechnungen monatlich bei der Agentur einreichen
  • Betriebsrat vor Kurzarbeit anhören/beteiligen
  • Aufstockung steuerlich korrekt behandeln

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  • Teilzeit-Rechner – Gehalt bei Teilzeit berechnen
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FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
KUG beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz ohne Kinder, 67% mit mindestens einem Kind. Die Berechnung erfolgt über pauschalisierte Nettowerte aus den KUG-Tabellen der Bundesagentur.
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn mindestens 10% der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von mehr als 10% betroffen sind. Minijobber und nicht SV-pflichtige Beschäftigte sind ausgenommen.
Wie lange wird KUG gezahlt?
Grundsätzlich bis zu 12 Monate. In Krisenzeiten kann die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Seit 2024 gelten die regulären Voraussetzungen.
Muss der Arbeitgeber KUG aufstocken?
Nein, eine Aufstockung ist freiwillig. Viele Tarifverträge sehen aber eine Aufstockung auf 80–95% des Nettoentgelts vor. Die Aufstockung ist steuer- und SV-pflichtig.
Wie beantrage ich Kurzarbeit?
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an. Nach Genehmigung reicht er monatlich die KUG-Abrechnung mit Stundennachweisen ein. Die Agentur erstattet das KUG.
Darf ich während Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Ja, aber Einkommen aus einem Nebenjob, der während der Kurzarbeit begonnen wird, wird auf das KUG angerechnet. Ein bereits bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei.
Was passiert mit Urlaub bei Kurzarbeit?
Urlaub wird grundsätzlich auf Basis der reduzierten Arbeitszeit berechnet. Während des Urlaubs wird kein KUG gezahlt, sondern das normale Urlaubsentgelt. Die genaue Berechnung kann tarifvertraglich abweichen.
Ist KUG steuerfrei?
Ja, KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG wird bei der Steuererklärung zum Einkommen addiert und erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen.
Welche Nachweise braucht die Agentur?
Die Agentur fordert monatlich Abrechnungslisten mit Soll- und Ist-Stunden pro Mitarbeiter. CERTISCAN generiert diese Nachweise automatisch aus der digitalen Zeiterfassung.
Wie dokumentiert CERTISCAN Kurzarbeit?
CERTISCAN erfasst Soll- und Ist-Stunden digital, berechnet die Entgeltdifferenz und erstellt Agentur-fähige Nachweise. Die Zeiterfassung unterscheidet automatisch zwischen Kurzarbeit und Normalarbeitszeit.
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Normales Bruttomonatsgehalt ohne Kurzarbeit
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Tatsächliches Brutto während Kurzarbeit
662,76 €
Kurzarbeitergeld/Monat (60%)
KUG: 60% der Nettodifferenz
Brutto regulär
4.000 €
Brutto Kurzarbeit
2.000 €
Arbeitszeitreduzierung
50%
Gesch. Netto regulär
ca. 2.367 €
Gesch. Netto Kurzarbeit
ca. 1.262,4 €
Nettodifferenz
1.104,6 €
KUG-Satz
60%
Kurzarbeitergeld
662,76 €
Gesamt-Netto (Gehalt + KUG)
1.925,16 €
Einkommensverlust
441,84 € (−19%)
Progressionsvorbehalt: KUG ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Steuernachzahlung in der Steuererklärung ist möglich.
Hinweis: Die Nettowerte sind Schätzungen. Die exakte KUG-Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit anhand der amtlichen KUG-Tabellen. Keine Rechtsberatung.