Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind, Lohnsteuerklasse III/IV).
Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind, Lohnsteuerklasse III/IV). Der kostenlose CERTISCAN KUG-Rechner berechnet den Anspruch in 3 Schritten – Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Differenz.
Beispiel: Bei 4.000 € Brutto (regulär) und 2.000 € Brutto (Kurzarbeit) ergibt sich eine Nettodifferenz von ca. 850 €. KUG ohne Kinder: 60% × 850 = 510 €. Mit Kind: 67% × 850 = 569,50 €. CERTISCAN berechnet das KUG sekundengenau aus der Zeiterfassung.
Kurzarbeitergeld ist in den §§95–109 SGB III geregelt. Voraussetzung: erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen, Anzeige bei der Agentur für Arbeit und mindestens 10% der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen. CERTISCAN dokumentiert Soll- und Ist-Stunden als Nachweis für die Agentur für Arbeit.
Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate, kann in Krisenzeiten auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Seit 2024 gelten die regulären Voraussetzungen ohne die Corona-Sonderregelungen. CERTISCAN berechnet monatlich die korrekte Höhe.
Die KUG-Berechnung erfordert exakte Soll/Ist-Stunden-Nachweise. Der CERTISCAN Kurzarbeitergeld-Rechner liefert einen Schnellcheck. Für die laufende Kurzarbeit bietet CERTISCAN automatische Stundenerfassung, KUG-Berechnung und Agentur-fähige Nachweise.
In der Reinigungsbranche ist Kurzarbeit bei Auftragsverlusten oder saisonalen Schwankungen ein wichtiges Instrument. CERTISCAN dokumentiert Arbeitszeiten pro Standort und berechnet KUG-Ansprüche standortgenau – besonders relevant bei Teilkündigungen von Reinigungsverträgen.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| KUG-Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Soll/Ist-Nachweis | Digital | Manuell | Papier |
| Agentur-Export | |||
| Monatliche Abrechnung | Automatisch | Aufwendig | Sehr aufwendig |
| Mehrere Standorte | |||
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
KUG ist im SGB III geregelt:
Der Arbeitgeber beantragt KUG bei der Agentur für Arbeit. Die Zahlung erfolgt an den AG, der es mit dem Gehalt an die AN auszahlt.
Beispiel: Soll-Netto 2.800 €, Ist-Netto 1.500 €: Differenz 1.300 €. KUG = 60% × 1.300 = 780 €.