Im Midijob (603–2.000 € monatlich) zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die linear von minimal bis zum vollen Satz ansteigen.
Im Midijob (603–2.000 € monatlich) zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die linear von minimal bis zum vollen Satz ansteigen. Der kostenlose CERTISCAN Midijob-Rechner berechnet AN- und AG-Anteil in der Gleitzone für 5 SV-Zweige – sekundengenau, ohne Anmeldung.
Beispiel: Bei 1.000 € Midijob-Verdienst zahlt der Arbeitnehmer ca. 14,5% SV-Beiträge statt der normalen ca. 20%. Das spart rund 55 € pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt den vollen SV-Anteil. CERTISCAN berechnet die genauen Beiträge für jeden Verdienst in der Gleitzone.
Die Übergangszone (früher Gleitzone) ist in §20 Abs. 2 SGB IV geregelt. Seit dem 01.01.2024 gilt die Obergrenze von 2.000 €. Der AN-Beitragssatz steigt linear vom Minijob-Level (0%) bis zum vollen Satz (bei 2.000 €). CERTISCAN berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage 2026.
Wichtig: Im Midijob erwerben Arbeitnehmer volle Rentenanspruchszeiten, obwohl sie reduzierte Beiträge zahlen. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Minijob, wo nur minimale Rentenanwartschaften entstehen.
Die Berechnung der Gleitzone ist komplex: Beitragsbemessungsentgelt, Faktor F, ermäßigtes Entgelt – mehrere Formeln greifen ineinander. Der CERTISCAN Midijob-Rechner vereinfacht das auf eine Eingabe. Für Arbeitgeber mit vielen Midijobs bietet CERTISCAN automatische Erkennung und Beitragsberechnung.
Im FM-Bereich arbeiten viele Beschäftigte im Übergangsbereich zwischen Minijob und Vollzeit. CERTISCAN erkennt automatisch Grenzüberschreitungen: Wenn ein Minijobber durch Überstunden die 603-€-Grenze überschreitet, warnt CERTISCAN und berechnet die neuen SV-Beiträge in der Gleitzone.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Gleitzone-Berechnung | Automatisch | Komplexe Formel | KV-Tabellen |
| Grenzüberschreitung | Echtzeit-Warnung | Nicht möglich | Erst nachträglich |
| Mehrere Jobs addieren | |||
| AN/AG-Aufteilung | Manuell | ||
| Aktuelle SV-Sätze | Immer aktuell | Manuell pflegen | Veraltet |
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Der Midijob ist im SGB IV geregelt:
Der Faktor F 2026 beträgt 0,6846. Er wird berechnet als: 28% (pauschaler AG-Anteil bei Minijob) geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz.
Vereinfacht: Der AN-Beitragssatz steigt linear von ca. 0% (bei 603 €) bis zum vollen Satz (bei 2.000 €).