CERTISCAN
SolutionsModulesToolsKnowledgeBlogPricingAbout
Log inTry free
CERTISCAN
SolutionsModulesToolsKnowledgeBlogPricingAbout
Log inTry free
Calculators/Elternzeit-Rechner 2026: Zeitraum & Elterngeld berechnen
Teilzeit, Elternzeit & Kurzarbeit · Free calculator

Elternzeit-Rechner 2026: Zeitraum & Elterngeld berechnen

Das Elterngeld beträgt 65% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat.

Open calculator ↓Try for free→
  • Free
  • No sign-up
  • Teilzeit, Elternzeit & Kurzarbeit
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

Elternzeit & Elterngeld berechnen

Werte 2026
Guide

Elterngeld berechnen – 65% vom Netto mit Ober- und Untergrenze

Das Elterngeld beträgt 65% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat. Der kostenlose CERTISCAN Elternzeit-Rechner berechnet Zeitraum, Elterngeldhöhe und Partner-Split in Sekunden – für 4 verschiedene Aufteilungsmodelle.

Beispiel: Bei 3.000 € Nettoeinkommen ergibt sich ein Basiselterngeld von 1.800 € (Deckel, da 65% von 3.000 = 1.950 €). Bei 1.500 € Netto sind es 975 €. CERTISCAN berechnet den Anspruch für beide Elternteile und optimiert die Aufteilung.

Gesetzliche Grundlage: BEEG

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch. Elternzeit kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden, davon bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag. CERTISCAN berechnet alle Fristen automatisch und dokumentiert sie im Personalmanagement.

Seit 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld: Bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen über 200.000 € besteht kein Anspruch mehr (vorher: 300.000 €). CERTISCAN berücksichtigt die aktuellen Grenzen.

Partnerschaftsbonus & Partnermonate

Die 2 zusätzlichen Partnermonate stehen nur zur Verfügung, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen (insgesamt 14 statt 12 Monate). Der Partnerschaftsbonus bringt 4 extra Monate ElterngeldPlus, wenn beide 24–32 Stunden/Woche arbeiten. CERTISCAN optimiert die Partner-Aufteilung.

Warum CERTISCAN für Arbeitgeber?

Im FM-Bereich mit vielen Mitarbeitern ist die Verwaltung von Elternzeiten komplex. CERTISCAN verwaltet Anträge, berechnet Vertretungsbedarf, dokumentiert Rückkehr-Termine und passt Dienstpläne automatisch an.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Elterngeld-BerechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Zeitraum-Berechnung
Partner-Optimierung
Fristen-Erinnerung
Vertretungsplanung
KostenKostenlos0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Elternzeit & Elterngeld wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Elternzeit und Elterngeld sind im BEEG geregelt:

  • §15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit: Bis zum 3. Geburtstag, bis 24 Monate bis zum 8. Geburtstag.
  • §2 BEEG – Elterngeldhöhe: 65% des Nettoeinkommens (67% unter 1.240 €, abgestuft).
  • §4 BEEG – Basiselterngeld: 12+2 Monate (Partnermonate).
  • §4a BEEG – ElterngeldPlus: Halbes Elterngeld, doppelte Dauer.
  • §18 BEEG – Kündigungsschutz: Ab Anmeldung bis Ende der Elternzeit.

Elterngeld muss spätestens 3 Monate rückwirkend beantragt werden. Antragsformulare gibt es bei den Elterngeldstellen der Länder.

So funktioniert die Berechnung

  1. Bemessungszeitraum = 12 Monate vor Geburt (oder Mutterschutz)
  2. Elterngeld = Nettoeinkommen × 65% (bei >1.240 €) oder bis 67% (bei <1.240 €)
  3. Untergrenze = 300 € (Basiselterngeld) / 150 € (ElterngeldPlus)
  4. Obergrenze = 1.800 € (Basiselterngeld) / 900 € (ElterngeldPlus)

Beispiel: 2.500 € Netto: 65% = 1.625 € Basiselterngeld pro Monat. 12 Monate = 19.500 € gesamt.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Geschwisterbonus: +10% (mind. +75 €/Monat) bei Geschwisterkind unter 3 oder 2 unter 6.
  • Mehrlingsbonus: +300 € pro Mehrlingskind.
  • Geringverdiener: Unter 1.000 € Netto steigt der Satz auf bis zu 100%.
  • Einkommensgrenze: Ab 200.000 € gemeinsames Jahreseinkommen (seit 2024) kein Anspruch.
  • Elternteilzeit: 15–32 h/Woche während Elternzeit möglich (§15 BEEG).

Fristen & Kündigungsschutz

  • Anmeldung: Spätestens 7 Wochen vor Beginn (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (nach dem 3. Geburtstag).
  • Kündigungsschutz: Ab Anmeldung bis Ende der Elternzeit (§18 BEEG).
  • Elterngeld-Antrag: Max. 3 Monate rückwirkend.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Elternzeit-Anträge fristgerecht bearbeiten
  • Vertretungsplanung frühzeitig starten (CERTISCAN Schichtplanung)
  • Rückkehr-Termin im Personalkalender vermerken
  • Elternteilzeit-Anträge prüfen (15–32h)
  • Kündigungsschutz beachten

Verwandte Themen

  • Teilzeit-Rechner – Gehalt bei Teilzeit berechnen
  • Kurzarbeitergeld-Rechner – KUG berechnen
  • Urlaubsabgeltung-Rechner – Resturlaub auszahlen
  • Blog: Elternzeit für Arbeitgeber
FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt 65% des Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei Nettoeinkommen unter 1.240 € steigt der Satz auf bis zu 67%. Geringverdiener unter 1.000 € erhalten bis zu 100%.
Wie lang kann ich Elternzeit nehmen?
Elternzeit kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden. Zusätzlich können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Insgesamt sind es maximal 36 Monate pro Elternteil.
Was sind Partnermonate?
Die 2 Partnermonate verlängern den Elterngeldbezug von 12 auf 14 Monate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und mindestens ein Elternteil weniger verdient. Jeder Elternteil muss mindestens 2 Monate nehmen.
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist halb so hoch wie Basiselterngeld, kann aber doppelt so lang bezogen werden. Es lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Es beträgt maximal 900 € pro Monat.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, Elternteilzeit von 15–32 Stunden pro Woche ist möglich (§15 BEEG). Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das Elterngeld wird dann anteilig angepasst.
Wann muss ich Elternzeit beantragen?
Spätestens 7 Wochen vor Beginn für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag, 13 Wochen für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Gibt es Kündigungsschutz in der Elternzeit?
Ja, ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach §18 BEEG. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Behörde möglich.
Gilt die Einkommensgrenze für Elterngeld?
Ja, seit 2024 besteht bei einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen über 200.000 € kein Elterngeldanspruch mehr. Alleinerziehende: Grenze 150.000 €. CERTISCAN berücksichtigt die aktuelle Grenze.
Wie beantragt man Elterngeld?
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt. Der Antrag kann bis zu 3 Monate rückwirkend gestellt werden. Benötigt werden: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und Arbeitgeberbescheinigung.
Wie unterstützt CERTISCAN bei der Elternzeit?
CERTISCAN verwaltet Elternzeit-Anträge, berechnet Fristen automatisch, plant Vertretungen und dokumentiert Rückkehr-Termine. Arbeitgeber behalten den Überblick über alle Elternzeiten im Unternehmen.
Explore more

Related topics

Teilzeit-RechnerGehalt bei Teilzeit berechnenKurzarbeitergeld-RechnerKUG bei Kurzarbeit berechnenMidijob-RechnerGleitzone berechnenBlog: Elternzeit GuideElternzeit für Arbeitgeber erklärtCERTISCAN ZeiterfassungElternzeiten digital verwalten

Related calculators

Teilzeit, Elternzeit & KurzarbeitElterngeld-Rechner 2026: Basis & ElterngeldPlusTeilzeit, Elternzeit & KurzarbeitKurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG berechnenTeilzeit, Elternzeit & KurzarbeitTeilzeit-Rechner 2026: Gehalt bei Teilzeit berechnenTeilzeit, Elternzeit & KurzarbeitMidijob-Rechner 2026: Gleitzone 603–2.000 €
Less number-crunching, more done
CERTISCAN verwaltet Elternzeiten digital – automatische Fristen, Vertretungsplanung und nahtlose Rückkehr-Integration.
Try for free
CERTISCAN

Compliance & operations in one app. Made & hosted in Germany.

Product
SolutionsModulesToolsKnowledgeGlossaryTrust CenterPricingBlog
Company
AboutContact
Legal
PrivacyImprintTermsDPAAccessibility
© 2026 CERTISCAN · Christoph Schulz · Siegen
AES-256 · DSGVO · WORM-Audit
Tatsächliches oder voraussichtliches Geburtsdatum
€
Durchschnittliches monatliches Netto vor Geburt
Monate
Gewünschte Dauer der Elternzeit (max. 36 Monate)
Aufteilung der Elterngeld-Monate (max. 14 mit Partnermonaten)
1.625 €/Monat
Basiselterngeld
Elternzeit berechnet
Nettoeinkommen
2.500 €
Elterngeld-Satz
65%
Basiselterngeld/Monat
1.625 €
ElterngeldPlus/Monat
812,5 €
Gesamt (12 Monate)
19.500 €
Partner-Aufteilung
12 + 2 Monate
Elternzeit-Ende
15.07.2027
Spätestens bis
15.07.2029
Partnermonate: Mit 2 Partnermonaten erhalten Sie insgesamt 14 statt 12 Monate Elterngeld – ein Plus von 3.250 €.
Kündigungsschutz (§18 BEEG): Ab Anmeldung der Elternzeit bis zu deren Ende besteht besonderer Kündigungsschutz. Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn.
Hinweis: Die Berechnung ist eine Schätzung. Die exakte Elterngeldhöhe wird von der Elterngeldstelle auf Basis der letzten 12 Einkommensnachweise berechnet. Keine Rechtsberatung.