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Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG berechnen

Kurzarbeitergeld berechnen: 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kinder) der Nettodifferenz. Kostenloser CERTISCAN KUG-Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Kurzarbeitergeld berechnen

\u20ac
Normales Bruttomonatsgehalt ohne Kurzarbeit
\u20ac
Tats\u00e4chliches Brutto w\u00e4hrend Kurzarbeit
Mindestens ein Kind (Steuerklasse III/IV)
Mit Kind: 67% KUG, ohne Kind: 60% KUG
662,76 €
Kurzarbeitergeld/Monat (60%)
📊 KUG: 60% der Nettodifferenz
Brutto regulär4.000 €
Brutto Kurzarbeit2.000 €
Arbeitszeitreduzierung50%
Gesch. Netto regulärca. 2.367 €
Gesch. Netto Kurzarbeitca. 1.262,4 €
Nettodifferenz1.104,6 €
KUG-Satz60%
Kurzarbeitergeld662,76 €
Gesamt-Netto (Gehalt + KUG)1.925,16 €
Einkommensverlust441,84 € (−19%)
\u2139\uFE0F Progressionsvorbehalt: KUG ist steuerfrei, erh\u00f6ht aber den Steuersatz auf das \u00fcbrige Einkommen. Steuernachzahlung in der Steuererkl\u00e4rung ist m\u00f6glich.
Hinweis: Die Nettowerte sind Sch\u00e4tzungen. Die exakte KUG-Berechnung erfolgt durch die Agentur f\u00fcr Arbeit anhand der amtlichen KUG-Tabellen. Keine Rechtsberatung.

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN dokumentiert Kurzarbeit lückenlos – Soll/Ist-Stunden, KUG-Berechnung und Agentur-für-Arbeit-Nachweis aus einer Hand.

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Kurzarbeitergeld berechnen – 60% oder 67% der Netto-Entgeltdifferenz

Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind, Lohnsteuerklasse III/IV). Der kostenlose CERTISCAN KUG-Rechner berechnet den Anspruch in 3 Schritten – Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Differenz.

Beispiel: Bei 4.000 € Brutto (regulaer) und 2.000 € Brutto (Kurzarbeit) ergibt sich eine Nettodifferenz von ca. 850 €. KUG ohne Kinder: 60% × 850 = 510 €. Mit Kind: 67% × 850 = 569,50 €. CERTISCAN berechnet das KUG sekundengenau aus der Zeiterfassung.

Gesetzliche Grundlage: §95–109 SGB III

Kurzarbeitergeld ist in den §§95–109 SGB III geregelt. Voraussetzung: erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen, Anzeige bei der Agentur für Arbeit und mindestens 10% der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen. CERTISCAN dokumentiert Soll- und Ist-Stunden als Nachweis für die Agentur für Arbeit.

Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate, kann in Krisenzeiten auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Seit 2024 gelten die regulären Voraussetzungen ohne die Corona-Sonderregelungen. CERTISCAN berechnet monatlich die korrekte Höhe.

Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?

Die KUG-Berechnung erfordert exakte Soll/Ist-Stunden-Nachweise. Der CERTISCAN Kurzarbeitergeld-Rechner liefert einen Schnellcheck. Für die laufende Kurzarbeit bietet CERTISCAN automatische Stundenerfassung, KUG-Berechnung und Agentur-fähige Nachweise.

Kurzarbeit in der FM-Branche

In der Reinigungsbranche ist Kurzarbeit bei Auftragsverlusten oder saisonalen Schwankungen ein wichtiges Instrument. CERTISCAN dokumentiert Arbeitszeiten pro Standort und berechnet KUG-Ansprüche standortgenau – besonders relevant bei Teilkündigungen von Reinigungsverträgen.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Kurzarbeitergeld berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
KUG-BerechnungAutomatischFormel nötigFehleranfällig
Soll/Ist-NachweisDigitalManuellPapier
Agentur-Export
Monatliche AbrechnungAutomatischAufwendigSehr aufwendig
Mehrere Standorte
KostenKostenlos0 €0 €

Alles was Sie über Kurzarbeitergeld wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

KUG ist im SGB III geregelt:

  • §95 SGB III – Anspruchsvoraussetzungen: Erheblicher Arbeitsausfall, Anzeige bei Agentur.
  • §96 SGB III – Erheblicher Arbeitsausfall: ≥ 10% der Beschäftigten mit > 10% Entgeltausfall.
  • §105 SGB III – Höhe: 60% (ohne Kind) / 67% (mit Kind) der Netto-Entgeltdifferenz.
  • §104 SGB III – Dauer: Grundsätzlich bis 12 Monate.
  • §99 SGB III – Anzeige: Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Agentur anzeigen.

Der Arbeitgeber beantragt KUG bei der Agentur für Arbeit. Die Zahlung erfolgt an den AG, der es mit dem Gehalt an die AN auszahlt.

So funktioniert die Berechnung

  1. Soll-Entgelt = Reguläres Bruttogehalt (pauschaliertes Netto ermitteln)
  2. Ist-Entgelt = Tatsächliches Brutto bei Kurzarbeit (pauschaliertes Netto ermitteln)
  3. Nettodifferenz = Pauschaliertes Netto (Soll) − Pauschaliertes Netto (Ist)
  4. KUG = Nettodifferenz × 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind)

Beispiel: Soll-Netto 2.800 €, Ist-Netto 1.500 €: Differenz 1.300 €. KUG = 60% × 1.300 = 780 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Minijobber: Kein KUG-Anspruch (nicht SV-pflichtig in AV).
  • Auszubildende: Erst nach 6 Wochen Kurzarbeit Anspruch auf KUG.
  • Aufstockung: AG darf KUG freiwillig aufstocken (steuer- und SV-pflichtig!).
  • Nebenjob: Einkommen wird auf KUG angerechnet, wenn während Kurzarbeit begonnen.
  • Saisonales KUG: Bau- und Witterungsberufe (§101 SGB III).

Bußgelder & Konsequenzen

  • Falschangaben: Strafrechtlich relevant (Betrug, §263 StGB).
  • Fehlende Dokumentation: Rückforderung des KUG durch Agentur.
  • Keine Anzeige: Kein KUG-Anspruch ohne vorherige Anzeige.
  • Prüfung: Agentur kann nachträglich Arbeitszeiten prüfen.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • ✅ Kurzarbeit frühzeitig bei der Agentur anzeigen
  • ✅ Soll/Ist-Stunden lückenlos dokumentieren (CERTISCAN Zeiterfassung)
  • ✅ KUG-Abrechnungen monatlich bei der Agentur einreichen
  • ✅ Betriebsrat vor Kurzarbeit anhören/beteiligen
  • ✅ Aufstockung steuerlich korrekt behandeln

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

KUG beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz ohne Kinder, 67% mit mindestens einem Kind. Die Berechnung erfolgt über pauschalisierte Nettowerte aus den KUG-Tabellen der Bundesagentur.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn mindestens 10% der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von mehr als 10% betroffen sind. Minijobber und nicht SV-pflichtige Beschäftigte sind ausgenommen.
Grundsätzlich bis zu 12 Monate. In Krisenzeiten kann die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Seit 2024 gelten die regulären Voraussetzungen.
Nein, eine Aufstockung ist freiwillig. Viele Tarifverträge sehen aber eine Aufstockung auf 80–95% des Nettoentgelts vor. Die Aufstockung ist steuer- und SV-pflichtig.
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an. Nach Genehmigung reicht er monatlich die KUG-Abrechnung mit Stundennachweisen ein. Die Agentur erstattet das KUG.
Ja, aber Einkommen aus einem Nebenjob, der während der Kurzarbeit begonnen wird, wird auf das KUG angerechnet. Ein bereits bestehender Nebenjob bleibt anrechnungsfrei.
Urlaub wird grundsätzlich auf Basis der reduzierten Arbeitszeit berechnet. Während des Urlaubs wird kein KUG gezahlt, sondern das normale Urlaubsentgelt. Die genaue Berechnung kann tarifvertraglich abweichen.
Ja, KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG wird bei der Steuererklärung zum Einkommen addiert und erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen.
Die Agentur fordert monatlich Abrechnungslisten mit Soll- und Ist-Stunden pro Mitarbeiter. CERTISCAN generiert diese Nachweise automatisch aus der digitalen Zeiterfassung.
CERTISCAN erfasst Soll- und Ist-Stunden digital, berechnet die Entgeltdifferenz und erstellt Agentur-fähige Nachweise. Die Zeiterfassung unterscheidet automatisch zwischen Kurzarbeit und Normalarbeitszeit.

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