Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG berechnen
Kurzarbeitergeld berechnen: 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kinder) der Nettodifferenz. Kostenloser CERTISCAN KUG-Rechner – sofort, ohne Anmeldung.
Kurzarbeitergeld berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN dokumentiert Kurzarbeit lückenlos – Soll/Ist-Stunden, KUG-Berechnung und Agentur-für-Arbeit-Nachweis aus einer Hand.
Kurzarbeitergeld berechnen – 60% oder 67% der Netto-Entgeltdifferenz
Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% der Netto-Entgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind, Lohnsteuerklasse III/IV). Der kostenlose CERTISCAN KUG-Rechner berechnet den Anspruch in 3 Schritten – Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Differenz.
Beispiel: Bei 4.000 € Brutto (regulaer) und 2.000 € Brutto (Kurzarbeit) ergibt sich eine Nettodifferenz von ca. 850 €. KUG ohne Kinder: 60% × 850 = 510 €. Mit Kind: 67% × 850 = 569,50 €. CERTISCAN berechnet das KUG sekundengenau aus der Zeiterfassung.
Gesetzliche Grundlage: §95–109 SGB III
Kurzarbeitergeld ist in den §§95–109 SGB III geregelt. Voraussetzung: erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen, Anzeige bei der Agentur für Arbeit und mindestens 10% der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen. CERTISCAN dokumentiert Soll- und Ist-Stunden als Nachweis für die Agentur für Arbeit.
Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate, kann in Krisenzeiten auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Seit 2024 gelten die regulären Voraussetzungen ohne die Corona-Sonderregelungen. CERTISCAN berechnet monatlich die korrekte Höhe.
Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?
Die KUG-Berechnung erfordert exakte Soll/Ist-Stunden-Nachweise. Der CERTISCAN Kurzarbeitergeld-Rechner liefert einen Schnellcheck. Für die laufende Kurzarbeit bietet CERTISCAN automatische Stundenerfassung, KUG-Berechnung und Agentur-fähige Nachweise.
Kurzarbeit in der FM-Branche
In der Reinigungsbranche ist Kurzarbeit bei Auftragsverlusten oder saisonalen Schwankungen ein wichtiges Instrument. CERTISCAN dokumentiert Arbeitszeiten pro Standort und berechnet KUG-Ansprüche standortgenau – besonders relevant bei Teilkündigungen von Reinigungsverträgen.
Kurzarbeitergeld berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| KUG-Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Soll/Ist-Nachweis | Digital | Manuell | Papier |
| Agentur-Export | ✅ | ❌ | ❌ |
| Monatliche Abrechnung | Automatisch | Aufwendig | Sehr aufwendig |
| Mehrere Standorte | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | Kostenlos | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Kurzarbeitergeld wissen müssen
Gesetzliche Grundlage
KUG ist im SGB III geregelt:
- §95 SGB III – Anspruchsvoraussetzungen: Erheblicher Arbeitsausfall, Anzeige bei Agentur.
- §96 SGB III – Erheblicher Arbeitsausfall: ≥ 10% der Beschäftigten mit > 10% Entgeltausfall.
- §105 SGB III – Höhe: 60% (ohne Kind) / 67% (mit Kind) der Netto-Entgeltdifferenz.
- §104 SGB III – Dauer: Grundsätzlich bis 12 Monate.
- §99 SGB III – Anzeige: Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Agentur anzeigen.
Der Arbeitgeber beantragt KUG bei der Agentur für Arbeit. Die Zahlung erfolgt an den AG, der es mit dem Gehalt an die AN auszahlt.
So funktioniert die Berechnung
- Soll-Entgelt = Reguläres Bruttogehalt (pauschaliertes Netto ermitteln)
- Ist-Entgelt = Tatsächliches Brutto bei Kurzarbeit (pauschaliertes Netto ermitteln)
- Nettodifferenz = Pauschaliertes Netto (Soll) − Pauschaliertes Netto (Ist)
- KUG = Nettodifferenz × 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind)
Beispiel: Soll-Netto 2.800 €, Ist-Netto 1.500 €: Differenz 1.300 €. KUG = 60% × 1.300 = 780 €.
Ausnahmen & Sonderregeln
- Minijobber: Kein KUG-Anspruch (nicht SV-pflichtig in AV).
- Auszubildende: Erst nach 6 Wochen Kurzarbeit Anspruch auf KUG.
- Aufstockung: AG darf KUG freiwillig aufstocken (steuer- und SV-pflichtig!).
- Nebenjob: Einkommen wird auf KUG angerechnet, wenn während Kurzarbeit begonnen.
- Saisonales KUG: Bau- und Witterungsberufe (§101 SGB III).
Bußgelder & Konsequenzen
- Falschangaben: Strafrechtlich relevant (Betrug, §263 StGB).
- Fehlende Dokumentation: Rückforderung des KUG durch Agentur.
- Keine Anzeige: Kein KUG-Anspruch ohne vorherige Anzeige.
- Prüfung: Agentur kann nachträglich Arbeitszeiten prüfen.
Praxistipps für Arbeitgeber
- ✅ Kurzarbeit frühzeitig bei der Agentur anzeigen
- ✅ Soll/Ist-Stunden lückenlos dokumentieren (CERTISCAN Zeiterfassung)
- ✅ KUG-Abrechnungen monatlich bei der Agentur einreichen
- ✅ Betriebsrat vor Kurzarbeit anhören/beteiligen
- ✅ Aufstockung steuerlich korrekt behandeln
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