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Calculators/Brandschutz-Checkliste: Feuerlöscher, Fluchtwege & Brandschutzordnung
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Brandschutz-Checkliste: Feuerlöscher, Fluchtwege & Brandschutzordnung

Der betriebliche Brandschutz ist nach ArbStättV, ASR A2.2 und den Landesbauordnungen für jeden Arbeitgeber Pflicht.

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Brandschutz: Pflichten für jeden Arbeitgeber

Der betriebliche Brandschutz ist nach ArbStättV, ASR A2.2 und den Landesbauordnungen für jeden Arbeitgeber Pflicht. Die Anforderungen umfassen Feuerlöscher, Fluchtwege, Brandschutzordnung und die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Versäumnisse können bei einem Brand strafrechtliche Konsequenzen und Versicherungsverlust bedeuten.

Praxisbeispiel: Ein Bürogebäude mit 500 m² und 30 Mitarbeitern benötigt nach ASR A2.2 mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE), verteilt auf mehrere Feuerlöscher mit max. 20 m Laufweg. Dazu kommen Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Brandschutzordnung Teil A-C und jährliche Brandschutzunterweisung.

Feuerlöscher-Berechnung nach ASR A2.2

Die Mindestanzahl der Feuerlöscher richtet sich nach der Grundfläche und der Brandgefährdung:

  • Geringe Brandgefährdung: 1 LE pro 100 m² (Büro, Verwaltung)
  • Mittlere Brandgefährdung: 1 LE pro 50 m² (Lager, Werkstatt, Gastronomie)
  • Große Brandgefährdung: 1 LE pro 33 m² (Produktion mit Brandlasten)
  • Mindestens 6 LE unabhängig von der Fläche

Ein Standard-Pulverlöscher (6 kg) entspricht 10 LE. Der maximale Laufweg zum nächsten Feuerlöscher beträgt 20 Meter.

Brandschutzordnung: Teil A, B und C

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile:

  • Teil A (Aushang): Allgemeine Verhaltensregeln, Notrufnummer – Pflicht für alle Betriebe
  • Teil B (für Mitarbeiter): Detaillierte Brandschutzordnung mit Evakuierungsplänen – Pflicht ab 1 Mitarbeiter
  • Teil C (für Personen mit besonderen Aufgaben): Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer – empfohlen ab 200 Personen

Jährliche Brandschutzunterweisung

Alle Mitarbeiter müssen jährlich in Brandschutz und Evakuierung unterwiesen werden. Die Unterweisung umfasst: Verhalten im Brandfall, Bedienung von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze. Eine praktische Löschübung alle 3-5 Jahre wird empfohlen.

In comparison

FeatureCERTISCANExcelManuell
LE-BerechnungAutomatisch nach ASR A2.2Formel nötigNachschlagen
Feuerlöscher-VerwaltungDigital mit FristenTabelle pflegenKarteikarten
FluchtplanDigital + AushangZeichnungPapier
UnterweisungDigital mit NachweisManuell planenKalender
Audit-TrailWORM-gesichertNicht vorhandenOrdner
Good to know

Brandschutz: Detaillierte Anforderungen und Rechtsrahmen

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftInhalt ArbStättV §4Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten (Brandschutz) ASR A2.2Maßnahmen gegen Brände – Feuerlöscher, Löschmitteleinheiten ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A3.4/3Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung DIN 14096Brandschutzordnung Teil A, B, C DGUV Vorschrift 1 §22Brandschutzhelfer (5% der Belegschaft) DGUV Information 205-023Brandschutzhelfer-Ausbildung LandesbauordnungBaulicher Brandschutz (länderspezifisch)

Feuerlöscher: LE-Tabelle nach ASR A2.2

GrundflächeGeringe GefährdungMittlere GefährdungGroße Gefährdung bis 50 m²6 LE6 LE6 LE 100 m²6 LE6 LE9 LE 200 m²6 LE12 LE18 LE 500 m²6 LE18 LE36 LE 1.000 m²12 LE36 LE72 LE 2.000 m²24 LE72 LE144 LE

Flucht- und Rettungswege

Die Anforderungen an Fluchtwege nach ASR A2.3:

  • Mindestbreite: 0,875 m (bis 5 Personen), 1,0 m (bis 20), 1,2 m (bis 200), 1,8 m (bis 300), 2,4 m (über 300)
  • Maximale Länge: 35 m (oder 50 m bei geringer Brandgefährdung mit BMA/Sprinker)
  • Kennzeichnung: Nachleuchtend nach DIN ISO 7010 (E001-E006)
  • Notbeleuchtung: Mind. 1 lx auf Bodenniveau, 60 Min. Batterieautonomie
  • Zwei unabhängige Fluchtwege ab 10 Personen oder ab bestimmter Geschossfläche

Brandschutzbeauftragter

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist empfohlen und in vielen Fällen Pflicht:

  • Pflicht: Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Industriebauten ab bestimmter Größe (länderspezifisch)
  • Empfohlen: Ab ca. 200 Personen oder bei erhöhter Brandgefährdung
  • Aufgaben: Brandschutzordnung erstellen, Schulungen durchführen, Begehungen, Brandschutzmängel melden, Brandschutzkonzept pflegen

Brandschutzhelfer

Nach DGUV Vorschrift 1 §22 müssen mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst theoretische Grundlagen und eine praktische Löschübung. Auffrischung alle 3-5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen.

Prüffristen

  • Feuerlöscher: Alle 2 Jahre durch Sachkundigen (DIN 14406-4)
  • Brandmeldeanlage: Jährlich + vierteljährlich Inspektion (DIN 14675)
  • Notbeleuchtung: Monatlich Funktionstest, jährlich Dauertest (3h)
  • Flucht- und Rettungsplan: Alle 2 Jahre und bei Änderungen
  • Rauch-/Wärmeabzugsanlage: Jährlich

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  • Unterweisungsplaner – Brandschutzunterweisung planen
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FAQ

Frequently asked questions

Wie viele Feuerlöscher brauche ich?
Die Anzahl richtet sich nach Grundfläche und Brandgefährdung (ASR A2.2). Bei mittlerer Gefährdung: 1 LE pro 50 m², mindestens 6 LE. Ein Standard-Pulverlöscher (6 kg) = 10 LE. Für 500 m² Büro benötigen Sie also 2-3 Löscher (mind. 6 LE gesamt).
Wie breit müssen Fluchtwege sein?
Die Mindestbreite nach ASR A2.3: 0,875 m (bis 5 Personen), 1,0 m (bis 20 Pers.), 1,2 m (bis 200 Pers.), 1,8 m (bis 300 Pers.). Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden. Türbreite mind. 0,90 m, Öffnung in Fluchtrichtung.
Wann brauche ich eine Brandschutzordnung Teil C?
Teil A (Aushang) und Teil B (MA-Unterweisung) sind für jeden Betrieb Pflicht. Teil C (für Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer) wird ab ca. 200 Personen empfohlen und ist bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern und bestimmten Industriebauten Pflicht.
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4. Innenprüfung alle 4 Jahre. Druckbehälterprüfung (CO2-Löscher) alle 10 Jahre. Eine monatliche Sichtprüfung (Vorhandensein, Zugänglichkeit, Beschädigung) ist empfohlen.
Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?
Mindestens 5% der Belegschaft müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (DGUV Vorschrift 1 §22). Bei erhöhter Brandgefährdung oder Schichtbetrieb ist ein höherer Anteil (bis 10%) empfohlen. Die Ausbildung dauert einen halben Tag und muss alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden.
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m²
Gesamte Nutzfläche des Gebäudes
Maximale gleichzeitig anwesende Personen
Brandschutz-Checkliste0% (0/15)
Feuerlöscher
Fluchtwege
Brandschutzordnung
Organisation
6 LE
Mindest-Löschmitteleinheiten (ASR A2.2)
15 offene Punkte
Feuerlöscher (6 kg)
1 Stück
Brandgefährdung
Gering
Brandschutzhelfer
2 (5 % von 30)
Checkliste
0/15 erfüllt
Anforderungen für Ihr Gebäude
AnforderungWert
Feuerlöscher (mind.)1 Stück (6 LE)
Max. Laufweg zum Löscher20 m
Fluchtweg-Mindestbreite1,20 m
Max. Fluchtweg-Länge50 m
Zwei FluchtwegeJa (ab 10 Pers.)
Brandschutzhelfer2 Personen
Brandschutzordnung Teil CEmpfohlen
BrandschutzbeauftragterEmpfohlen
Achtung: 15 von 15 Brandschutz-Anforderungen sind nicht erfüllt. Bei einem Brand drohen persönliche Haftung der Geschäftsführung und Versicherungsverlust.
Prüffristen: Feuerlöscher alle 2 Jahre (Sachkundiger). Notbeleuchtung monatlich (Funktion) + jährlich (3h-Dauertest). Brandschutzunterweisung jährlich. Flucht- und Rettungsplan alle 2 Jahre aktualisieren.