Unterweisungsplaner: Pflichtunterweisungen nach Branche & Taetigkeit
Unterweisungsplan erstellen: Pflichtunterweisungen nach Branche und Taetigkeit. ArbSchG, DGUV V1, GefStoffV. Kostenloser Planer.
Unterweisungsplan erstellen
| Thema | Intervall | Rechtsgrundlage | Naechster Termin |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Arbeitsschutz | Jaehrlich | ArbSchG §12 | 03.04.2027 |
| Brandschutz & Evakuierung | Jaehrlich | ASR A2.2 Kap. 7 | 03.04.2027 |
| Erste Hilfe | Jaehrlich | DGUV Vorschrift 1 §26 | 03.04.2027 |
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Unterweisungsplan: Pflichtunterweisungen sicher im Griff
Arbeitgeber sind nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschaeftigten regelmaessig zu unterweisen. Die Unterweisungen muessen vor Aufnahme der Taetigkeit und danach mindestens jaehrlich erfolgen. Bei besonders gefaehrlichen Taetigkeiten wie dem Umgang mit Gefahrstoffen ist ein halbjaehrliches Intervall vorgeschrieben.
Praxisbeispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 50 Mitarbeitern, die sowohl mit Gefahrstoffen als auch in der Hoehe arbeiten, benoetigt mindestens 8 verschiedene Unterweisungsthemen pro Jahr. Ohne systematischen Plan werden Fristen leicht vergessen – mit ernsten Konsequenzen bei Arbeitsunfaellen.
Warum ein Unterweisungsplan Pflicht ist
Die DGUV Vorschrift 1 §4 verlangt, dass Unterweisungen dokumentiert werden. Bei einem Arbeitsunfall prueft die Berufsgenossenschaft als erstes, ob die Unterweisung stattgefunden hat und dokumentiert wurde. Fehlt der Nachweis, haftet der Arbeitgeber – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich nach §823 BGB und §229 StGB.
Intervalle nach Gefaehrdung
Die Unterweisungsintervalle richten sich nach der Gefaehrdungsbeurteilung:
- Jaehrlich: Standardunterweisungen (Bildschirmarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe)
- Halbjaehrlich: Gefahrstoffe (GefStoffV §14), Biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV)
- Vor jeder neuen Taetigkeit: Erstunterweisung Pflicht (§12 Abs. 1 ArbSchG)
- Bei Veraenderungen: Neue Maschinen, Verfahren oder Gefahrstoffe
Dokumentationspflicht
Jede Unterweisung muss mit Datum, Thema, Inhalt und Teilnehmerunterschrift dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist betraegt mindestens 2 Jahre, bei Gefahrstoffen empfiehlt sich eine laengere Aufbewahrung. CERTISCAN digitalisiert diesen Prozess vollstaendig.
Unterweisungsplan erstellen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Feature | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Automatische Fristen | Ja, mit Erinnerung | Manuell pflegen | Papierkalender |
| Digitale Unterschrift | Integriert | Nicht moeglich | Papier-Unterschrift |
| Branchenspezifisch | 8 Branchen + Taetigkeiten | Selbst erstellen | Selbst erstellen |
| Rechtsgrundlagen | Automatisch zugeordnet | Manuell recherchieren | Manuell recherchieren |
| Audit-Trail | WORM-gesichert | Nicht vorhanden | Nicht vorhanden |
| BG-Nachweis | PDF-Export | Screenshot | Ordner-Kopie |
Unterweisungspflichten: Rechtsgrundlagen und Praxiswissen
Gesetzliche Grundlagen im Ueberblick
| Gesetz/Vorschrift | Paragraph | Anforderung |
|---|---|---|
| ArbSchG | §12 | Allgemeine Unterweisungspflicht, jaehrlich |
| DGUV Vorschrift 1 | §4 | Unterweisung + Dokumentation |
| GefStoffV | §14 | Gefahrstoff-Unterweisung, halbjaehrlich |
| BioStoffV | §14 | Biologische Arbeitsstoffe |
| ArbStaettV | §6 | Bildschirmarbeit, Ergonomie |
| LasthandhabV | §4 | Manuelles Heben und Tragen |
| DGUV Vorschrift 3 | §3 | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| BetrSichV | §12 | Arbeitsmittel und ueberwachungsbeduerft. Anlagen |
| ASR A2.2 | Kap. 7 | Brandschutz-Unterweisung |
Branchenspezifische Besonderheiten
Je nach Branche gelten zusaetzliche Unterweisungspflichten:
- Baustelle: RAB 30 (Sicherheitskoordination), Absturzsicherung nach DGUV Regel 101-011, PSA-Unterweisung
- Gastronomie/Kueche: Lebensmittelhygiene (IfSG §43), HACCP-Grundlagen, Verbrennungsschutz
- Pflege: Infektionsschutz (IfSG), Heben/Tragen von Patienten, Nadelstichverletzungen (TRBA 250)
- Produktion: Maschinensicherheit (BetrSichV), Gefahrstoffe, Laermschutz (LaermVibrationsArbSchV)
- Lager: Flurfoerderfahrzeuge (DGUV Vorschrift 68), Ladungssicherung, Regalinspektion
Erstunterweisung vs. Wiederholungsunterweisung
Die Erstunterweisung muss vor Aufnahme der Taetigkeit erfolgen und umfasst alle relevanten Gefaehrdungen am Arbeitsplatz. Die Wiederholungsunterweisung vertieft die Inhalte und aktualisiert bei Veraenderungen. Fuer Jugendliche (JArbSchG §29) gelten halbjaehrliche Intervalle.
Digitale Unterweisung: Was ist erlaubt?
Seit der Pandemie sind digitale Unterweisungen (E-Learning, Videokonferenz) grundsaetzlich zulaessig, sofern:
- Die Verstaendniskontrolle sichergestellt ist (z.B. Quiz)
- Die Teilnahme dokumentiert wird (digitale Signatur oder Login-Nachweis)
- Bei praktischen Taetigkeiten eine Praxiskomponente ergaenzt wird
- Rueckfragen moeglich sind (keine reine Videoaufzeichnung ohne Interaktion)
Konsequenzen bei fehlender Unterweisung
Fehlende oder mangelhaft dokumentierte Unterweisungen koennen schwerwiegende Folgen haben:
- Bussgeld: Bis 25.000 EUR nach ArbSchG §25
- Regress: Berufsgenossenschaft kann Leistungen zurueckfordern
- Strafrecht: Fahrlaessige Koerperverletzung (§229 StGB) bei Arbeitsunfaellen
- Versicherung: Haftpflichtversicherung kann Leistung kuerzen
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