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Unterweisungsplaner: Pflichtunterweisungen nach Branche & Taetigkeit

Unterweisungsplan erstellen: Pflichtunterweisungen nach Branche und Taetigkeit. ArbSchG, DGUV V1, GefStoffV. Kostenloser Planer.

Unterweisungsplan erstellen

Waehlen Sie Ihre Branche \u2013 Taetigkeiten werden vorausgewaehlt
Taetigkeiten im Betrieb
Anzahl der zu unterweisenden Mitarbeiter
3 Themen
Pflichtunterweisungen identifiziert
📊 3 Themen identifiziert
Termine pro Jahr3
Teilnehmer pro Termin25 MA
Halbjaehrlich0 Themen
Jaehrlich3 Themen
Unterweisungsplan
ThemaIntervallRechtsgrundlageNaechster Termin
Allgemeiner ArbeitsschutzJaehrlichArbSchG §1203.04.2027
Brandschutz & EvakuierungJaehrlichASR A2.2 Kap. 703.04.2027
Erste HilfeJaehrlichDGUV Vorschrift 1 §2603.04.2027
Hinweis: Bei 25 Mitarbeitern empfehlen sich Gruppen von max. 20 Personen pro Unterweisung fuer effektives Lernen. Das ergibt ca. 2 Durchgaenge pro Thema.

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Unterweisungsplan: Pflichtunterweisungen sicher im Griff

Arbeitgeber sind nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschaeftigten regelmaessig zu unterweisen. Die Unterweisungen muessen vor Aufnahme der Taetigkeit und danach mindestens jaehrlich erfolgen. Bei besonders gefaehrlichen Taetigkeiten wie dem Umgang mit Gefahrstoffen ist ein halbjaehrliches Intervall vorgeschrieben.

Praxisbeispiel: Ein Reinigungsunternehmen mit 50 Mitarbeitern, die sowohl mit Gefahrstoffen als auch in der Hoehe arbeiten, benoetigt mindestens 8 verschiedene Unterweisungsthemen pro Jahr. Ohne systematischen Plan werden Fristen leicht vergessen – mit ernsten Konsequenzen bei Arbeitsunfaellen.

Warum ein Unterweisungsplan Pflicht ist

Die DGUV Vorschrift 1 §4 verlangt, dass Unterweisungen dokumentiert werden. Bei einem Arbeitsunfall prueft die Berufsgenossenschaft als erstes, ob die Unterweisung stattgefunden hat und dokumentiert wurde. Fehlt der Nachweis, haftet der Arbeitgeber – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich nach §823 BGB und §229 StGB.

Intervalle nach Gefaehrdung

Die Unterweisungsintervalle richten sich nach der Gefaehrdungsbeurteilung:

  • Jaehrlich: Standardunterweisungen (Bildschirmarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe)
  • Halbjaehrlich: Gefahrstoffe (GefStoffV §14), Biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV)
  • Vor jeder neuen Taetigkeit: Erstunterweisung Pflicht (§12 Abs. 1 ArbSchG)
  • Bei Veraenderungen: Neue Maschinen, Verfahren oder Gefahrstoffe

Dokumentationspflicht

Jede Unterweisung muss mit Datum, Thema, Inhalt und Teilnehmerunterschrift dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist betraegt mindestens 2 Jahre, bei Gefahrstoffen empfiehlt sich eine laengere Aufbewahrung. CERTISCAN digitalisiert diesen Prozess vollstaendig.

Berechnung geprüft von Christoph Schulz, Gründer CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: März 2026.

Unterweisungsplan erstellen: CERTISCAN vs. Alternativen

FeatureCERTISCANExcelManuell
Automatische FristenJa, mit ErinnerungManuell pflegenPapierkalender
Digitale UnterschriftIntegriertNicht moeglichPapier-Unterschrift
Branchenspezifisch8 Branchen + TaetigkeitenSelbst erstellenSelbst erstellen
RechtsgrundlagenAutomatisch zugeordnetManuell recherchierenManuell recherchieren
Audit-TrailWORM-gesichertNicht vorhandenNicht vorhanden
BG-NachweisPDF-ExportScreenshotOrdner-Kopie

Unterweisungspflichten: Rechtsgrundlagen und Praxiswissen

Gesetzliche Grundlagen im Ueberblick

Gesetz/VorschriftParagraphAnforderung
ArbSchG§12Allgemeine Unterweisungspflicht, jaehrlich
DGUV Vorschrift 1§4Unterweisung + Dokumentation
GefStoffV§14Gefahrstoff-Unterweisung, halbjaehrlich
BioStoffV§14Biologische Arbeitsstoffe
ArbStaettV§6Bildschirmarbeit, Ergonomie
LasthandhabV§4Manuelles Heben und Tragen
DGUV Vorschrift 3§3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BetrSichV§12Arbeitsmittel und ueberwachungsbeduerft. Anlagen
ASR A2.2Kap. 7Brandschutz-Unterweisung

Branchenspezifische Besonderheiten

Je nach Branche gelten zusaetzliche Unterweisungspflichten:

  • Baustelle: RAB 30 (Sicherheitskoordination), Absturzsicherung nach DGUV Regel 101-011, PSA-Unterweisung
  • Gastronomie/Kueche: Lebensmittelhygiene (IfSG §43), HACCP-Grundlagen, Verbrennungsschutz
  • Pflege: Infektionsschutz (IfSG), Heben/Tragen von Patienten, Nadelstichverletzungen (TRBA 250)
  • Produktion: Maschinensicherheit (BetrSichV), Gefahrstoffe, Laermschutz (LaermVibrationsArbSchV)
  • Lager: Flurfoerderfahrzeuge (DGUV Vorschrift 68), Ladungssicherung, Regalinspektion

Erstunterweisung vs. Wiederholungsunterweisung

Die Erstunterweisung muss vor Aufnahme der Taetigkeit erfolgen und umfasst alle relevanten Gefaehrdungen am Arbeitsplatz. Die Wiederholungsunterweisung vertieft die Inhalte und aktualisiert bei Veraenderungen. Fuer Jugendliche (JArbSchG §29) gelten halbjaehrliche Intervalle.

Digitale Unterweisung: Was ist erlaubt?

Seit der Pandemie sind digitale Unterweisungen (E-Learning, Videokonferenz) grundsaetzlich zulaessig, sofern:

  • Die Verstaendniskontrolle sichergestellt ist (z.B. Quiz)
  • Die Teilnahme dokumentiert wird (digitale Signatur oder Login-Nachweis)
  • Bei praktischen Taetigkeiten eine Praxiskomponente ergaenzt wird
  • Rueckfragen moeglich sind (keine reine Videoaufzeichnung ohne Interaktion)

Konsequenzen bei fehlender Unterweisung

Fehlende oder mangelhaft dokumentierte Unterweisungen koennen schwerwiegende Folgen haben:

  • Bussgeld: Bis 25.000 EUR nach ArbSchG §25
  • Regress: Berufsgenossenschaft kann Leistungen zurueckfordern
  • Strafrecht: Fahrlaessige Koerperverletzung (§229 StGB) bei Arbeitsunfaellen
  • Versicherung: Haftpflichtversicherung kann Leistung kuerzen

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Häufig gestellte Fragen

Wie oft muessen Unterweisungen wiederholt werden?+
Standardmaessig mindestens jaehrlich (§12 ArbSchG). Bei Gefahrstoffen halbjaehrlich (GefStoffV §14). Fuer Jugendliche ebenfalls halbjaehrlich (JArbSchG §29). Bei neuen Gefaehrdungen oder Arbeitsunfaellen ist eine sofortige Nachunterweisung erforderlich.
Was muss in der Unterweisungsdokumentation stehen?+
Pflichtangaben: Datum, Thema/Inhalt der Unterweisung, Name des Unterweisenden, Teilnehmerliste mit Unterschriften, Dauer. Empfohlen: Verweis auf Gefaehrdungsbeurteilung, verwendete Materialien, Verstaendniskontrolle.
Sind digitale Unterweisungen zulaessig?+
Ja, seit 2020 auch digital zulaessig (E-Learning, Videokonferenz), sofern eine Verstaendniskontrolle (z.B. Quiz) und Teilnahmedokumentation sichergestellt sind. Bei praktischen Taetigkeiten ist eine ergaenzende Praxiskomponente notwendig.
Welche Strafen drohen bei fehlender Unterweisung?+
Bussgeld bis 25.000 EUR nach ArbSchG. Bei Arbeitsunfaellen: strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlaessiger Koerperverletzung (§229 StGB), Regress durch Berufsgenossenschaft, Kuerzung der Versicherungsleistung.
Wer darf Unterweisungen durchfuehren?+
Der Arbeitgeber selbst oder eine von ihm beauftragte zuverlaessige und fachkundige Person. Fuer bestimmte Themen (z.B. Gefahrstoffe, Elektro) sind spezielle Fachkenntnisse erforderlich. Externe Dienstleister koennen einbezogen werden.

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