03Die häufigsten Fehler in der Praxis
Fehler 1: Fehlende Angabe zur Probezeit
Seit der NachwG-Reform muss die Dauer der Probezeit explizit genannt werden. Früher genügte ein Verweis auf den Tarifvertrag. Fehlt die Angabe, gilt das nicht als Probezeit-Verzicht – aber es droht ein Bußgeld und Beweisschwierigkeiten im Streitfall. Die maximale Probezeitdauer beträgt 6 Monate nach §622 Abs. 3 BGB, bei befristeten Verträgen muss sie im Verhältnis zur Vertragslaufzeit stehen.
Fehler 2: Kein Hinweis auf das Kündigungsverfahren
Neu seit August 2022: Der Arbeitgeber muss auf das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung hinweisen, mindestens auf das Schriftformerfordernis nach §623 BGB und die Klagefrist nach §4 KSchG (3 Wochen). Viele Altverträge enthalten diesen Passus nicht. Das ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern kann auch dazu führen, dass ein Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage verpasst und dann Schadenersatz vom Arbeitgeber verlangt.
Fehler 3: Fehlende Fälligkeitsangabe beim Gehalt
Es reicht nicht, nur die Höhe des Gehalts zu nennen. Auch der Fälligkeitszeitpunkt (z.B. „zum 15. des Folgemonats") und die Art der Auszahlung (Überweisung) müssen angegeben werden. Gerade in der Reinigungsbranche, wo viele Mitarbeiter auf pünktliche Zahlung angewiesen sind, kann eine fehlende Fälligkeitsangabe zu Streitigkeiten führen.
Fehler 4: Überstundenregelung fehlt
Wenn Überstunden vereinbart werden, muss der Vertrag die Voraussetzungen und die Vergütung klar regeln. Pauschalklauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur bei Besserverdienern wirksam (Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze). CERTISCAN prüft über das Zeiterfassungs-Modul automatisch, ob geleistete Überstunden korrekt erfasst und vergütet werden.
Fehler 5: Betriebliche Altersversorgung nicht dokumentiert
Seit 2022 muss der Arbeitgeber Name und Anschrift des Versorgungsträgers der betrieblichen Altersversorgung angeben – sofern eine solche Zusage besteht. In der Praxis wird dieser Punkt besonders häufig vergessen, obwohl die Monatsfrist etwas großzügiger bemessen ist.
04Fristen: Wann müssen die Angaben vorliegen?
Das NachwG staffelt die Fristen für die verschiedenen Angaben:
| Frist | Angaben |
|---|
| Am 1. Arbeitstag | Nr. 1-11: Vertragsparteien, Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Vergütung, Fälligkeit, Arbeitszeit, Ruhepausen, Überstunden |
| Nach 7 Kalendertagen | Nr. 12, 14, 15: Urlaub, Kündigungsverfahren, Tarifverträge |
| Nach 1 Monat | Nr. 13: Betriebliche Altersversorgung |
- Frist
- Am 1. Arbeitstag
- Angaben
- Nr. 1-11: Vertragsparteien, Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Vergütung, Fälligkeit, Arbeitszeit, Ruhepausen, Überstunden
Wichtig: Die Niederschrift muss in Schriftform erfolgen – das bedeutet eigenhändige Unterschrift auf Papier. Eine elektronische Form (E-Mail, PDF) genügt ausdrücklich nicht (§2 Abs. 1 Satz 3 NachwG). Allerdings können die Informationen Teil des schriftlichen Arbeitsvertrags sein, was in der Praxis der übliche Weg ist.
Diese Schriftformerfordernis steht immer wieder in der Kritik, da es im Zeitalter der Digitalisierung anachronistisch wirkt. Der Gesetzgeber hat sich jedoch bewusst gegen die elektronische Form entschieden, um einen höheren Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen.
05Bußgeldrisiko: Bis zu 2.000 EUR pro Verstoß
Seit August 2022 stellt ein Verstoß gegen die Nachweispflichten eine Ordnungswidrigkeit dar:
- Bußgeld: Bis zu 2.000 EUR pro Verstoß (§4 NachwG)
- Kumulierung: Bei 5 fehlenden Angaben und 20 Mitarbeitern theoretisch bis zu 200.000 EUR
- Zuständigkeit: Die Ordnungsbehörden der Länder (meist Gewerbeaufsicht)
- Praxis: Aktuell werden vor allem bei Betriebsprüfungen Verstöße festgestellt
Neben dem Bußgeld drohen Beweislastprobleme vor dem Arbeitsgericht. Wenn z.B. die Überstundenregelung fehlt, kann der Arbeitnehmer die Vergütung aller geleisteten Überstunden verlangen, da keine wirksame Abgeltungsklausel existiert. In einem Fall vor dem LAG Niedersachsen musste ein Arbeitgeber Überstunden im Wert von über 15.000 EUR nachzahlen, weil die vertragliche Regelung unvollständig war.
Auch das Fehlen des Hinweises auf die Klagefrist nach §4 KSchG kann teuer werden: Verpasst der Arbeitnehmer diese Frist mangels Kenntnis, kann er unter Umständen Schadenersatz vom Arbeitgeber verlangen, der ihn nicht über das Verfahren informiert hat.
06CERTISCAN People-Modul: Digitale Personalakte mit NachwG-Check
Das People-Modul von CERTISCAN enthält eine digitale Personalakte, die alle 15 NachwG-Pflichtangaben als strukturierte Felder abbildet:
- Vollständigkeitsanzeige: Dashboard zeigt pro Mitarbeiter, welche Pflichtangaben fehlen
- Fristüberwachung: Automatische Erinnerung vor Ablauf der 1-Tag/7-Tage/1-Monat-Fristen
- Probezeit-Tracking: Erinnerung 2 Wochen vor Probezeit-Ende (Kündigung oder Übernahme)
- Dokumentenablage: Verträge, Nachweise und Bescheinigungen revisionssicher archiviert
- DSGVO-konform: Alle Daten AES-256-verschlüsselt auf Hetzner-Servern in Deutschland
Nutzen Sie den kostenlosen Personal-Check, um in 60 Sekunden zu prüfen, ob Ihre Arbeitsverträge alle NachwG-Pflichtangaben enthalten.
Verwenden Sie diese Checkliste bei jedem neuen Arbeitsvertrag:
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses (und ggf. Enddatum bei Befristung)
- Arbeitsort oder Klausel zu wechselnden Einsatzorten
- Kurze Beschreibung der Tätigkeit
- Dauer der Probezeit (maximal 6 Monate)
- Zusammensetzung und Höhe des Entgelts inkl. Zuschläge, Zulagen, Prämien
- Fälligkeit und Art der Auszahlung
- Vereinbarte Arbeitszeit inkl. Ruhepausen und ggf. Schichtsystem
- Überstundenregelung (Voraussetzungen und Vergütung)
- Urlaubsanspruch (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche)
08Vergleich: Papiervertrag vs. digitale Personalakte
| Kriterium | Papiervertrag | CERTISCAN Personalakte |
|---|
| NachwG-Vollständigkeitsprüfung | Manuell | Automatisch |
| Fristüberwachung | Kalender/Excel | Automatische Erinnerung |
| Dokumentenzugriff | Aktenordner | Überall, rollenbasiert |
|
Minijobber (geringfügig Beschäftigte)
Auch für Minijobber gelten alle 15 NachwG-Pflichtangaben. Zusätzlich greift §17 MiLoG: Die Arbeitszeit muss am Tag der Arbeitsleistung dokumentiert werden. CERTISCAN erfasst die Arbeitszeiten von Minijobbern über die gleiche QR-Code-Stempeluhr wie bei Vollzeitkräften.
Befristete Verträge
Bei befristeten Arbeitsverträgen muss zusätzlich das vereinbarte Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu befristeten Verträgen.
Teilzeitkräfte
Für Teilzeitkräfte müssen die vereinbarten Arbeitsstunden und die Verteilung auf die Wochentage genau dokumentiert werden. Nutzen Sie den Urlaubsrechner für Teilzeit, um den anteiligen Urlaubsanspruch zu berechnen.
Das Nachweisgesetz ist seit August 2022 in Kraft – und die Bußgeldandrohungen gelten. Prüfen Sie Ihre bestehenden Musterverträge und stellen Sie sicher, dass alle 15 Pflichtangaben enthalten sind. Mit CERTISCAN automatisieren Sie die Überwachung und vermeiden teure Fehler.
Weitere Informationen zur digitalen Personalakte finden Sie in unserem Blog-Artikel zur Zeiterfassung und im Urlaubsrechner.
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