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Werbungskosten-Rechner 2026: Alle Posten berechnen

Werbungskosten berechnen: Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel. Über Pauschale? Kostenloser CERTISCAN Rechner – sofort, ohne Anmeldung.

Werbungskosten berechnen

km
Einfache Strecke (kürzeste Straßenverbindung)
Tage
Abzüglich Urlaub, Feiertage, Krankheit (typisch: 220)
Tage
6 €/Tag, max. 210 Tage (1.260 €)
GWG bis 800 € netto sofort absetzbar
Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten
§9 EStG: Entfernungspauschale: 0.3 €/km (erste 20 km), 0.38 €/km (ab 21. km). An Homeoffice-Tagen: 6 €/Tag.
2.140 €
Gesamte Werbungskosten
910 € über Pauschale – Einzelnachweis lohnt sich!
Pendlerpauschale (160 Bürotage)1.264 €
Homeoffice-Pauschale (60 Tage)360 €
Arbeitsmittel500 €
Fortbildungskosten0 €
Kontoführung (pauschal)16 €
Gesamt Werbungskosten2.140 €
Pauschbetrag (1.230 €)Überschritten
Zusätzlich absetzbar910 €
Gesch. Erstattung (30%)ca. 273 €
Gesch. Erstattung (35%)ca. 318,5 €
Gesch. Erstattung (42%)ca. 382,2 €
Tipp: Ihre Werbungskosten liegen 910 € über der Pauschale. Es lohnt sich, alle Posten einzeln in der Steuererklärung anzugeben. Vergessen Sie nicht: Bewerbungskosten, Gewerkschaftsbeiträge und Berufshaftpflicht.

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit erfasst Pendlerpauschale, Homeoffice-Tage und Arbeitsmittel automatisch aus der Zeiterfassung – maximale Steuererstattung ohne manuelle Dokumentation.

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Werbungskosten berechnen – lohnt sich die Einzelangabe?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.230 €. Nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich die Einzelangabe in der Steuererklärung. Der kostenlose CERTISCAN Werbungskosten-Rechner summiert alle Posten und zeigt die geschätzte Steuererstattung – sofort, ohne Anmeldung.

Beispiel: 25 km Arbeitsweg × 220 Arbeitstage = 1.760 € Pendlerpauschale + 60 Homeoffice-Tage × 6 € = 360 € + 500 € Arbeitsmittel = 2.620 € Werbungskosten. Abzüglich 1.230 € Pauschale = 1.390 € zusätzlich absetzbar. Bei 35% Steuersatz: ca. 487 € Erstattung.

Die wichtigsten Werbungskosten-Posten

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§9 EStG). Die häufigsten Posten: Entfernungspauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €), Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Schreibtisch) und Fortbildungskosten.

Pendlerpauschale – der größte Posten

Die Entfernungspauschale ist für die meisten Arbeitnehmer der größte Werbungskosten-Posten. Ab dem 21. Kilometer gelten erhöhte 0,38 €/km. CERTISCAN berechnet die Pendlerpauschale automatisch aus der erfassten Entfernung und den tatsächlichen Bürotagen (ohne Homeoffice- und Urlaubstage).

CERTISCAN Steuer-Cockpit

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit erfasst Werbungskosten automatisch: Bürotage für die Pendlerpauschale, Homeoffice-Tage für die Homeoffice-Pauschale, Dienstreisen für Verpflegungsmehraufwand. Am Jahresende erhalten Mitarbeiter eine vollständige Aufstellung für die Steuererklärung.

Wann lohnt sich die Steuererklärung?

Ab 1.231 € Werbungskosten lohnt sich die Einzelangabe. Allein 15 km Arbeitsweg bei 220 Arbeitstagen ergeben bereits 990 € Pendlerpauschale. Kommen Homeoffice-Tage, ein Laptop oder eine Fortbildung hinzu, wird die Pauschale schnell überschritten.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Werbungskosten berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Pendlerpauschale berechnenAutomatischManuellFehleranfällig
Homeoffice-Tage zählenAutomatischManuellFehleranfällig
Pauschale-VergleichManuell
Steuererstattung schätzen
Nachweis für Finanzamt
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über Werbungskosten wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §9 EStG – Definition: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
  • §9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (seit 2023)
  • §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale: 0,30 €/km (erste 20 km), 0,38 €/km (ab 21. km)
  • §4 Abs. 5 EStG – Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage
  • §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG – Arbeitsmittel: Sofort oder über Nutzungsdauer absetzbar

Die häufigsten Werbungskosten

  1. Entfernungspauschale: Einfache Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte × Arbeitstage × 0,30/0,38 €
  2. Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, max. 1.260 €/Jahr
  3. Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Software (GWG bis 800 € netto sofort)
  4. Fortbildung: Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten zur Fortbildung
  5. Bewerbungskosten: Bewerbungsfotos, Porto, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
  6. Berufsbekleidung: Nur typische Berufskleidung (Kittel, Uniform), keine Alltagskleidung
  7. Kontoführungsgebühren: Pauschal 16 € ohne Nachweis

Berechnung der Steuerersparnis

  1. Alle Werbungskosten summieren: Pendlerpauschale + Homeoffice + Arbeitsmittel + Fortbildung
  2. Pauschbetrag abziehen: Nur der Betrag über 1.230 € bringt zusätzliche Ersparnis
  3. Grenzsteuersatz anwenden: Betrag × persönlicher Steuersatz (25–45%)
  4. Solidaritätszuschlag: +5,5% auf die Lohnsteuer (bei hohen Einkommen)
  5. Kirchensteuer: +8% oder +9% der Lohnsteuer (je nach Bundesland)

Pendlerpauschale im Detail

  • Erste 20 km: 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Strecke)
  • Ab 21. km: 0,38 € pro Entfernungskilometer (erhöhter Satz)
  • Verkehrsmittel: Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, ÖPNV, Fahrrad)
  • Kürzeste Straßenverbindung: Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, nicht die schnellste
  • Maximal: 4.500 € bei öffentlichen Verkehrsmitteln, unbegrenzt bei PKW

Arbeitsmittel und GWG

  • GWG-Grenze: Bis 800 € netto sofort absetzbar (geringwertiges Wirtschaftsgut)
  • Über 800 € netto: Abschreibung über Nutzungsdauer (z.B. Laptop 3 Jahre)
  • Berufliche Nutzung: Nur der berufliche Anteil ist absetzbar (z.B. 50% bei gemischter Nutzung)
  • Nachweis: Belege aufbewahren – CERTISCAN dokumentiert automatisch

Praxistipps

  • Werbungskosten bereits ab 1.231 € einzeln angeben – jeder Euro darüber spart Steuern
  • Homeoffice-Tage und Bürotage sauber trennen (CERTISCAN workLocation)
  • GWG-Grenze nutzen: Laptop bis 800 € netto sofort voll absetzen
  • Fortbildungskosten vollständig absetzen – inklusive Fahrt und Übernachtung
  • Kontoführungsgebühren (16 €) und Gewerkschaftsbeiträge nicht vergessen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-Pauschale) beträgt 1.230 € pro Jahr. Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt – nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich die Einzelangabe.
Ab 1.231 € Gesamtwerbungskosten. Jeder Euro über dem Pauschbetrag reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Allein 17 km Arbeitsweg bei 220 Tagen ergeben über 1.200 € Pendlerpauschale.
Nicht am selben Tag. An Bürotagen gilt die Pendlerpauschale, an Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag). CERTISCAN trennt dies automatisch über den Arbeitsort.
Alle beruflich genutzten Gegenstände: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Software, Fachliteratur. Bis 800 € netto sofort absetzbar (GWG), darüber über die Nutzungsdauer.
Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,30 € (erste 20 km) bzw. 0,38 € (ab 21. km). Es zählt die einfache Entfernung auf der kürzesten Straßenverbindung.
Ja, Fortbildungen im bestehenden Beruf sind vollständig absetzbar: Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand zur Fortbildung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgesetzt werden. Darüber hinaus wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Ja, pauschal 16 € pro Jahr ohne Nachweis. Höhere tatsächliche Gebühren können mit Nachweis geltend gemacht werden.
CERTISCAN erfasst automatisch Bürotage (Pendlerpauschale), Homeoffice-Tage (Homeoffice-Pauschale) und Dienstreisen (Verpflegungsmehraufwand). Am Jahresende erhalten Mitarbeiter eine Aufstellung.
Häufig vergessen: Kontoführungsgebühren (16 €), Gewerkschaftsbeiträge, Bewerbungskosten, Berufshaftpflicht, doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten bei beruflichem Anlass.

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