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Grundsteuer berechnen 2026: Neues Modell

Grundsteuer 2026 berechnen nach neuem Bundesmodell. Kostenloser CERTISCAN Rechner mit Hebesatz, Grundsteuerwert und Steuermessbetrag.

Grundsteuer berechnen

EUR
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Bestimmt die Steuermesszahl
Hebesatz der Gemeinde
%
Kommunaler Hebesatz (Durchschnitt ca. 470 %)
364,25 €/Jahr
Grundsteuer
📊 Hebesatz 470 %
Grundsteuerwert250.000,00 €
Steuermesszahl0.031 %
Steuermessbetrag77,50 €
Hebesatz470 %
Grundsteuer/Jahr364,25 €
Grundsteuer/Monat30,35 €
Grundsteuer/Quartal91,06 €

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Grundsteuer 2026 berechnen – das neue Modell

Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell (oder Ländermodell). Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der kostenlose CERTISCAN Grundsteuer-Rechner berechnet Ihre voraussichtliche Grundsteuer sofort.

Beispiel: Grundsteuerwert 250.000 EUR × Steuermesszahl 0,031 % × Hebesatz 500 % = 387,50 EUR/Jahr (32,29 EUR/Monat). Die Steuermesszahl wurde im Bundesmodell auf 0,031 % für Wohngrundstücke gesenkt.

Drei Schritte der Grundsteuerberechnung

Die neue Grundsteuer basiert auf dem Grundsteuerwert (ersetzt den alten Einheitswert), der Steuermesszahl (bundeseinheitlich, aber reduziert für Wohnnutzung) und dem kommunalen Hebesatz. Die meisten Kommunen haben ihre Hebesätze angepasst, um eine aufkommensneutrale Umstellung zu erreichen.

Grundsteuer als Nebenkosten

Die Grundsteuer ist nach BetrKV § 2 Nr. 1 auf Mieter umlagefähig. CERTISCAN Smart Invoicing berücksichtigt die Grundsteuer automatisch in der Nebenkostenabrechnung – mit korrektem Umlageschlüssel und fristgerechter Abrechnung.

CERTISCAN für Immobilienverwaltung

Ob Grundsteuer-Umlage, Nebenkostenabrechnung oder Mietrechnung – CERTISCAN Smart Invoicing automatisiert Ihre Immobilienabrechnungen. Revisionssicher, GoBD-konform und mit E-Rechnungsformat. Ideal für Hausverwaltungen und Facility Manager.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Grundsteuer berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
GrundsteuerberechnungAutomatischFormel nötigTaschenrechner
Hebesatz-Vergleich
Nebenkosten-UmlageAutomatischManuellManuell
E-Rechnung
Fristüberwachung
WORM-Audit-Trail
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über die Grundsteuer 2026 wissen müssen

Die neue Grundsteuer – Grundlagen

Die Grundsteuerreform trat am 01.01.2025 in Kraft. Das Bundesmodell berechnet die Grundsteuer in drei Schritten:

  1. Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt festgestellt (Grundsteuerwertbescheid)
  2. Steuermessbetrag: Grundsteuerwert × Steuermesszahl
  3. Grundsteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Kommune

Steuermesszahlen (Bundesmodell)

  • Wohngrundstücke: 0,031 % (0,00031)
  • Unbebaute Grundstücke: 0,034 % (0,00034)
  • Geschäftsgrundstücke: 0,034 % (0,00034)
  • Gemischt genutzt: Anteilige Berechnung

Länder mit eigenem Modell

  • Baden-Württemberg: Bodenwertmodell (nur Grundstückswert, nicht Gebäude)
  • Bayern: Flächenmodell (Grundstücks- und Gebäudefläche)
  • Hamburg: Wohnlagemodell (Bundesmodell + Wohnlagenfaktor)
  • Hessen: Flächen-Faktor-Modell
  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
  • Sachsen: Bundesmodell mit abweichender Messzahl
  • Andere Länder: Bundesmodell (NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen, etc.)

Hebesätze 2026

Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt:

  • Bundesdurchschnitt: ca. 470 %
  • Großstädte: 400–900 % (Berlin 470 %, München 535 %, Frankfurt 500 %)
  • Kleinstädte: 300–500 %
  • Ländliche Gemeinden: 250–400 %
  • Kommunen passen Hebesätze an, um Aufkommensneutralität zu erreichen

Grundsteuer A und B

  • Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • Grundsteuer B: Bebaute und unbebaute Grundstücke (der übliche Fall)
  • Grundsteuer C: Neue Kategorie für unbebaute, baureife Grundstücke (höherer Hebesatz möglich)

Grundsteuer und Nebenkosten

  • Grundsteuer ist umlagefähig (BetrKV § 2 Nr. 1)
  • Umlage nach Wohnfläche (üblichster Schlüssel) oder Miteigentumsanteilen
  • Bei Mehrfamilienhäusern: anteilige Umlage auf alle Mieter
  • CERTISCAN berechnet die Umlage automatisch in der Nebenkostenabrechnung

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid

  • Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
  • Form: Schriftlich beim zuständigen Finanzamt
  • Gründe: Falscher Bodenrichtwert, falsche Fläche, falsche Nutzungsart
  • Tipp: Auch bei Einspruch muss die Grundsteuer zunächst gezahlt werden
  • Professionelle Beratung bei hohen Abweichungen empfohlen

H\u00e4ufig gestellte Fragen

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,031 %. Den Hebesatz legt jede Kommune individuell fest (Durchschnitt ca. 470 %).
Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt. Diesen Bescheid haben Sie 2022–2024 nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten. Bei Verlust können Sie beim Finanzamt eine Kopie anfordern.
Das hängt von der Kommune ab. Die Reform soll aufkommensneutral sein – die Kommunen passen ihre Hebesätze an. Für manche Grundstücke steigt die Grundsteuer, für andere sinkt sie. Besonders in guten Lagen können die Kosten steigen.
Ja, die Grundsteuer ist nach BetrKV § 2 Nr. 1 umlagefähig. Sie wird in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt, üblicherweise nach Wohnfläche. CERTISCAN berechnet die Umlage automatisch.
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Grundsteuer C ist neu und erlaubt höhere Hebesätze für unbebaute, baureife Grundstücke.
Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg das Wohnlagemodell. Die meisten anderen Bundesländer (NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen etc.) verwenden das Bundesmodell.
Ja, innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Häufige Gründe: falscher Bodenrichtwert, falsche Flächenangabe oder falsche Nutzungsart.
CERTISCAN Smart Invoicing integriert die Grundsteuer in die Nebenkostenabrechnung und berechnet die Umlage auf Mieter automatisch. Fristüberwachung und revisionssichere Dokumentation inklusive.
Der bundesdurchschnittliche Hebesatz liegt bei ca. 470 %. In Großstädten wie Berlin (470 %), München (535 %) oder Frankfurt (500 %) ist er höher. Ländliche Gemeinden liegen oft bei 250–400 %.
Die Steuermesszahl ist der Faktor, mit dem der Grundsteuerwert multipliziert wird. Im Bundesmodell beträgt sie 0,031 % für Wohngrundstücke und 0,034 % für Geschäfts- und unbebaute Grundstücke.

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