Renovierungskosten berechnen: Kosten pro m²
Renovierungskosten berechnen: Streichen, Boden, Bad und Küche. Kostenloser CERTISCAN Rechner mit realistischen Preisspannen pro m².
Renovierungskosten berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN Smart Invoicing erstellt Angebote und Rechnungen für Handwerks- und Renovierungsleistungen – GoBD-konform mit E-Rechnung. Ab 29 €/Monat.
Renovierungskosten berechnen – realistische Preisspannen
Die Kosten einer Renovierung hängen stark von der Art der Maßnahme und der Fläche ab. Streichen kostet 8–15 EUR/m², neuer Bodenbelag 25–80 EUR/m², eine Badrenovierung 800–2.000 EUR/m². Der kostenlose CERTISCAN Renovierungskosten-Rechner gibt Ihnen eine realistische Kostenschätzung.
Beispiel: 80 m² Wohnung streichen: 640–1.200 EUR (8–15 EUR/m² Wandfläche). Dazu kommen Materialkosten für Farbe (ca. 2–4 EUR/m²) und ggf. Spachtelmasse. Professionelle Maler berechnen 25–35 EUR/Stunde.
Kosten nach Renovierungsart
Die größten Kostentreiber bei einer Renovierung sind Bad und Küche. Während Malerarbeiten und Bodenbeläge vergleichsweise günstig sind, kann eine komplette Badrenovierung schnell 10.000–25.000 EUR kosten. Planen Sie deshalb sorgfältig und holen Sie mehrere Angebote ein.
Renovierung für Gewerbe und FM
Bei Gewerbeobjekten gelten andere Maßstäbe: Bürorenovierungen liegen bei 200–500 EUR/m², Sanitärräume bei 600–1.500 EUR/m². CERTISCAN Smart Invoicing hilft Handwerkern und FM-Unternehmen, professionelle Angebote und Rechnungen zu erstellen – mit korrekter MwSt, Skonto und E-Rechnungsformat.
CERTISCAN für Handwerker und FM-Dienstleister
CERTISCAN unterstützt den gesamten Prozess: Von der Dokumentation des Ist-Zustands per QR-Code über die Angebotserstellung bis zur revisionssicheren Rechnung. Der WORM-Audit-Trail dokumentiert jeden Schritt – ideal für die Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und Facility Managern.
Renovierungskosten berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Kostenschätzung | Automatisch | Formel nötig | Erfahrungswerte |
| Preisspannen nach Gewerk | ✅ | ❌ | ❌ |
| Angebotserstellung | ✅ | Aufwendig | ❌ |
| E-Rechnung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Projektdokumentation | ✅ | ❌ | ❌ |
| WORM-Audit-Trail | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Renovierungskosten wissen müssen
Kosten nach Gewerk (Preisspannen 2026)
- Streichen/Tapezieren: 8–15 EUR/m² Wandfläche (nur Arbeit), 12–25 EUR/m² (inkl. Material)
- Bodenbelag – Laminat: 25–45 EUR/m² (inkl. Verlegung)
- Bodenbelag – Parkett: 50–120 EUR/m² (je nach Holzart)
- Bodenbelag – Fliesen: 40–80 EUR/m² (inkl. Verlegung)
- Badezimmer komplett: 800–2.000 EUR/m² (inkl. Sanitärobjekte)
- Küche renovieren: 500–1.500 EUR/m² (ohne Küchenzeile)
- Elektroinstallation: 80–150 EUR/m² (Kompletterneuerung)
- Fensteraustausch: 400–800 EUR pro Fenster (inkl. Einbau)
Handwerker-Stundensätze 2026
- Maler: 35–55 EUR/Stunde
- Fliesenleger: 40–60 EUR/Stunde
- Elektriker: 45–70 EUR/Stunde
- Installateur/Sanitär: 50–80 EUR/Stunde
- Tischler: 45–65 EUR/Stunde
- Trockenbauer: 35–50 EUR/Stunde
Steuerliche Absetzbarkeit
- Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten absetzbar (max. 1.200 EUR/Jahr, § 35a EStG)
- Vermietung: Renovierungskosten sofort oder über AfA absetzbar (Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten)
- Energetische Sanierung: 20 % der Kosten (max. 40.000 EUR) über 3 Jahre absetzbar (§ 35c EStG)
- Rechnungspflicht: Nur mit ordnungsgemäßer Rechnung und Banküberweisung absetzbar
Renovierungspflichten bei Auszug
- Schönheitsreparaturen: Nur bei wirksamer Klausel im Mietvertrag
- BGH-Urteil: Starre Fristen sind unwirksam (z.B. „alle 3 Jahre")
- Unrenoviert eingezogen: Keine Renovierungspflicht bei Auszug (BGH 2015)
- Quotenabgeltungsklauseln: Seit BGH 2015 grundsätzlich unwirksam
Kostenoptimierung bei Renovierungen
- Mehrere Angebote einholen (mindestens 3)
- Eigenleistung bei einfachen Arbeiten (Streichen, Tapezieren)
- Saisonale Preisschwankungen nutzen (Winter günstiger)
- Materialbestellung online oft günstiger als im Fachhandel
- CERTISCAN für lückenlose Dokumentation und Rechnungsstellung nutzen
Gewerberenovierung – Besonderheiten
- Gewerbliche Renovierungen sofort als Betriebsausgabe absetzbar
- Investitionsabzugsbetrag (IAB) für geplante Renovierungen möglich
- Brandschutzanforderungen beachten (Materialwahl)
- Barrierefreiheit nach BFSG bei öffentlich zugänglichen Räumen prüfen
- CERTISCAN dokumentiert Renovierungsmaßnahmen revisionssicher