Bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen eines Sozialplans wird die Abfindung häufig nach einem Punktesystem berechnet. Dabei fließen Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Sonderfaktoren ein.
Bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen eines Sozialplans wird die Abfindung häufig nach einem Punktesystem berechnet. Dabei fließen Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Sonderfaktoren ein. Der kostenlose CERTISCAN Sozialplan-Rechner berechnet Ihre Sozialpunkte und die geschätzte Abfindung.
Beispiel: Alter 45 (45 Punkte), 12 Jahre Betriebszugehörigkeit (18 Punkte), 2 Kinder (1 Punkt), keine Schwerbehinderung. Sozialpunkte: 64 × Faktor 500 EUR = geschätzte Abfindung: 32.000 EUR.
Die Punkte setzen sich typischerweise zusammen aus: Lebensalter × 1 Punkt, Betriebszugehörigkeit × 1,5 Punkte, Unterhaltspflichten × 0,5 Punkte und Schwerbehinderung × 5 Punkte. Der Gesamtpunktwert wird mit einem Faktor multipliziert, der die Abfindungshöhe bestimmt.
Ein Sozialplan ist nach §112 BetrVG verpflichtend bei Betriebsänderungen (Stilllegung, Verlagerung, Zusammenschluss, grundlegende Umstrukturierung) oder Massenentlassungen ab bestimmten Schwellenwerten. Voraussetzung ist ein Betriebsrat im Unternehmen.
Dieser kostenlose CERTISCAN Rechner gibt eine Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt vom konkreten Sozialplan ab. CERTISCAN People & Payroll unterstützt Unternehmen bei der Sozialauswahl, berechnet Sozialpunkte automatisch und dokumentiert den gesamten Prozess revisionssicher.
Die Sozialauswahl (§1 Abs. 3 KSchG) bestimmt, WER gekündigt wird. Der Sozialplan (§112 BetrVG) regelt, WELCHE Abfindung gezahlt wird. Beide nutzen ähnliche Kriterien, sind aber rechtlich unterschiedliche Instrumente. CERTISCAN beherrscht beide Berechnungen.
| Funktion | CERTISCAN | Anwalt | Betriebsrat |
|---|---|---|---|
| Sozialpunkte berechnen | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Sofort-Ergebnis | |||
| Sozialauswahl | |||
| Massenentlassung dokumentieren | |||
| Steueroptimierung | |||
| Digitale Personalakte | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 500+ € | 0 € |
Der Sozialplan ist in §112 BetrVG geregelt:
Ein typisches Punktesystem bewertet folgende Kriterien:
Für jedes Lebensjahr wird 1 Punkt vergeben. Je älter der Arbeitnehmer, desto schwieriger die Arbeitsplatzsuche → höhere Abfindung. Manche Sozialpläne deckeln bei 55 oder 60 Jahren.
Pro Jahr Betriebszugehörigkeit werden typischerweise 1,5 Punkte vergeben. Halbe Jahre werden anteilig berechnet. Die Betriebszugehörigkeit beginnt am ersten Arbeitstag (inkl. Probezeit).
Pro unterhaltsberechtigtem Kind werden 0,5 Punkte vergeben. Manche Sozialpläne berücksichtigen auch den Ehegatten mit 0,5 Punkten.
Bei einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) oder Gleichstellung werden 5 Punkte addiert. Dies berücksichtigt die erschwerte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Die Sozialpunkte werden mit einem Faktor multipliziert, der den Abfindungsbetrag ergibt:
Alternativ wird die Formel 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre als Faustformel verwendet (Regelabfindung).
Nach §112a BetrVG können folgende Entlassungszahlen einen Sozialplan erzwingen:
Die Sozialauswahl verwendet 4 Kriterien:
Abfindungen sind steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung (§34 EStG) steuerlich begünstigt werden. Die Fünftelregelung verteilt die Steuerlast fiktiv auf 5 Jahre und kann zu erheblichen Ersparnissen führen.