Der Nachtzuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Nachtstunden × Stundensatz × 25%. Nachtarbeit umfasst die Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr.
Der Nachtzuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Nachtstunden × Stundensatz × 25%. Nachtarbeit umfasst die Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Der kostenlose CERTISCAN Nachtzuschlag-Rechner berechnet den Zuschlag sekundengenau – inklusive Aufschlüsselung nach Nacht- und Tagstunden.
Beispiel: Schicht von 22:00 bis 06:00 = 8 Stunden brutto. Davon 7 Stunden Nachtarbeit (23:00–06:00). Bei 15 €/h Grundlohn = 7 × 15 × 0,25 = 26,25 € Nachtzuschlag. CERTISCAN berechnet dies automatisch.
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§6 ArbZG) haben Nachtarbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Zuschlag oder bezahlten Freizeitausgleich. Das BAG hat 25% als angemessen anerkannt. Die steuerfreien Grenzen betragen 25% des Grundlohns für die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr (§3b EStG).
CERTISCAN erkennt Nachtarbeitsstunden automatisch durch die Zeiterfassung und berechnet die Zuschläge minutengenau. Das eliminiert manuelle Fehler und spart wertvolle Zeit in der Lohnbuchhaltung.
In der Gebäudereinigung ist Nachtarbeit häufig: Büroreinigung ab 22:00, Industriereinigung in Nachtschichten. Der Rahmentarifvertrag sieht Nachtarbeitszuschläge vor. CERTISCAN berücksichtigt branchenspezifische Tarife und berechnet korrekte Zuschläge.
Manuelle Nachtzuschlag-Berechnung ist fehleranfällig – besonders bei Schichten, die Mitternacht überschreiten. CERTISCAN teilt jede Schicht automatisch in Tag- und Nachtanteile auf und berechnet die Zuschläge exakt. Der DATEV-Export enthält alle Zuschlagsarten getrennt.
Mit dem CERTISCAN Zuschlagssystem werden Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge in einer 15-Minuten-Intervallberechnung ermittelt – fair, transparent und revisionssicher.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Nachtstunden-Erkennung | Automatisch | Formel nötig | Fehleranfällig |
| Mitternachtsübergang | Kompliziert | ||
| Zuschlag-Berechnung | 15-Min-Intervall | Manuell | Manuell |
| Steuerfreie Grenzen | |||
| DATEV-Export | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die gesetzliche Basis für Nachtzuschläge bilden:
Beispiel: Schicht 20:00–04:00 (8h). Nachtanteil: 23:00–04:00 = 5h. Bei 16 €/h: Grundlohn 128 € + Nachtzuschlag 5×16×0,25 = 20 €. Gesamt: 148 €.