Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Der kostenlose CERTISCAN Mindestlohn-Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt und Ihren Wochenstunden den effektiven Stundenlohn und prüft, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Der kostenlose CERTISCAN Mindestlohn-Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt und Ihren Wochenstunden den effektiven Stundenlohn und prüft, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Beispiel: Bei 2.200 € brutto und 40 h/Woche ergibt sich ein effektiver Stundenlohn von 12,70 € – das liegt 1,20 € unter dem Mindestlohn! Das Mindestgehalt für 40 h/Woche beträgt 2.407,48 €. CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig.
Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 €/h (§ 1 MiLoG). Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung zum 01.01.2026 auf 13,90 € beschlossen. Er gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Branche, Region oder Beschäftigungsumfang.
Dieser CERTISCAN Mindestlohn-Rechner ist ein schneller Einmalcheck. Für den laufenden Betrieb überwacht die CERTISCAN Zeiterfassung auf Anfrage den effektiven Stundenlohn automatisch, in Echtzeit, für jeden Mitarbeiter. Bei drohender Unterschreitung – etwa durch unbezahlte Überstunden – warnt das System sofort.
Im Facility Management mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist die Mindestlohn-Konformität besonders kritisch. CERTISCAN berücksichtigt Branchenmindestlöhne (Reinigung: 15,00 €/h) und warnt auch bei deren Unterschreitung.
Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder bis 500.000 € (§ 21 MiLoG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. In der Reinigungsbranche prüft der Zoll (FKS) gezielt Mindestlohn und Arbeitszeiten. CERTISCAN dokumentiert revisionssicher für jede Prüfung.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn-Überwachung | Echtzeit-Warnung | Manuell | Fehleranfällig |
| Branchenmindestlöhne | Hinterlegt | Selbst pflegen | Nicht praktikabel |
| Effektiver Stundenlohn | |||
| Überstunden-Einrechnung | |||
| Subunternehmer-Prüfung | |||
| Export für Zollprüfung | |||
| Revisionssicher | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt:
Die Prüfformel:
Wichtig: Zulagen, Trinkgeld, Sonderzahlungen und Sachbezüge zählen NICHT zum Mindestlohn. Nur das unmittelbare Arbeitsentgelt für die Normalleistung wird berücksichtigt.