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Calculators/Mindestlohn-Rechner 2026: Verdiene ich genug?
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Mindestlohn-Rechner 2026: Verdiene ich genug?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Der kostenlose CERTISCAN Mindestlohn-Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt und Ihren Wochenstunden den effektiven Stundenlohn und prüft, ob der Mindestlohn eingehalten wird.

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Mindestlohn prüfen

Werte 2026
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Mindestlohn prüfen – verdienen Sie genug?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Der kostenlose CERTISCAN Mindestlohn-Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt und Ihren Wochenstunden den effektiven Stundenlohn und prüft, ob der Mindestlohn eingehalten wird.

Beispiel: Bei 2.200 € brutto und 40 h/Woche ergibt sich ein effektiver Stundenlohn von 12,70 € – das liegt 1,20 € unter dem Mindestlohn! Das Mindestgehalt für 40 h/Woche beträgt 2.407,48 €. CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig.

Mindestlohn 2026: Was gilt?

Seit dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 €/h (§ 1 MiLoG). Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung zum 01.01.2026 auf 13,90 € beschlossen. Er gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von Branche, Region oder Beschäftigungsumfang.

Warum CERTISCAN statt Excel?

Dieser CERTISCAN Mindestlohn-Rechner ist ein schneller Einmalcheck. Für den laufenden Betrieb überwacht die CERTISCAN Zeiterfassung auf Anfrage den effektiven Stundenlohn automatisch, in Echtzeit, für jeden Mitarbeiter. Bei drohender Unterschreitung – etwa durch unbezahlte Überstunden – warnt das System sofort.

Im Facility Management mit vielen Teilzeitkräften und Minijobbern ist die Mindestlohn-Konformität besonders kritisch. CERTISCAN berücksichtigt Branchenmindestlöhne (Reinigung: 15,00 €/h) und warnt auch bei deren Unterschreitung.

Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder bis 500.000 € (§ 21 MiLoG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. In der Reinigungsbranche prüft der Zoll (FKS) gezielt Mindestlohn und Arbeitszeiten. CERTISCAN dokumentiert revisionssicher für jede Prüfung.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Mindestlohn-ÜberwachungEchtzeit-WarnungManuellFehleranfällig
BranchenmindestlöhneHinterlegtSelbst pflegenNicht praktikabel
Effektiver Stundenlohn
Überstunden-Einrechnung
Subunternehmer-Prüfung
Export für Zollprüfung
Revisionssicher
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über den Mindestlohn 2026 wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt:

  • § 1 MiLoG: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn – jeder Arbeitnehmer hat Anspruch
  • § 9 MiLoG: Mindestlohnkommission schlägt Anpassungen vor (alle 2 Jahre)
  • § 17 MiLoG: Arbeitszeitaufzeichnungspflicht in bestimmten Branchen
  • § 21 MiLoG: Ordnungswidrigkeiten – Bußgelder bis 500.000 €
  • § 13 MiLoG: Generalunternehmerhaftung – Auftraggeber haftet für Subunternehmer

Berechnung: Mindestlohn-Check

Die Prüfformel:

  1. Effektiver Stundenlohn = Monatsgehalt brutto ÷ (Wochenstunden × 4,33)
  2. Mindestgehalt (Monat) = 13,90 € × Wochenstunden × 4,33
  3. Differenz = Effektiver Stundenlohn − 13,90 €

Wichtig: Zulagen, Trinkgeld, Sonderzahlungen und Sachbezüge zählen NICHT zum Mindestlohn. Nur das unmittelbare Arbeitsentgelt für die Normalleistung wird berücksichtigt.

Ausnahmen vom Mindestlohn

  • Auszubildende: Unterliegen dem BBiG, nicht dem MiLoG (Mindestausbildungsvergütung 2026: 649 €/Monat im 1. Jahr)
  • Pflichtpraktika: Im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
  • Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Zur Orientierung bei Ausbildung/Studium
  • Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung
  • Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Branchenmindestlöhne (höher als gesetzlich)

  • Gebäudereinigung Innen (LG 1): 15,00 €/h
  • Gebäudereinigung Glas (LG 6): 18,40 €/h
  • Elektrohandwerk: 13,95 €/h
  • Bauhauptgewerbe: 13,47–16,20 €/h (je nach Qualifikation)
  • Pflege: 15,40–19,50 €/h (je nach Qualifikation)

Bußgelder & Kontrollen

  • Mindestlohn-Verstoß: Bis 500.000 € Bußgeld (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG)
  • Fehlende Aufzeichnungen: Bis 30.000 € Bußgeld
  • Vergabesperre: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bei Verstößen ab 2.500 €
  • Generalunternehmerhaftung: Auftraggeber haftet für Mindestlohn-Verstöße seiner Subunternehmer
  • Prüfbehörde: Zoll / Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Effektiven Stundenlohn aller Mitarbeiter monatlich prüfen
  • Branchenmindestlöhne beachten (oft höher als 13,90 €)
  • Digitale Zeiterfassung für revisionssichere Nachweise (CERTISCAN)
  • Subunternehmer-Verträge auf Mindestlohn-Klausel prüfen
  • Bei Mindestlohnerhöhungen sofort Gehaltsanpassungen vornehmen

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  • Blog: Mindestlohn 2026
FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 genau 13,90 € pro Stunde (brutto). Er gilt seit dem 01.01.2026 und wurde von der Mindestlohnkommission festgelegt.
Wie berechne ich, ob mein Gehalt über dem Mindestlohn liegt?
Teilen Sie Ihr Monatsgehalt durch (Wochenstunden × 4,33). Liegt das Ergebnis unter 13,90 €, wird der Mindestlohn unterschritten. Bei 40 h/Woche muss das Gehalt mindestens 2.407,48 € betragen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, der Mindestlohn von 13,90 €/h gilt ausnahmslos für alle Minijobber. Die 603-€-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Was sind Branchenmindestlöhne?
Branchenmindestlöhne sind tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne, die höher als der gesetzliche Mindestlohn sind. In der Gebäudereinigung z.B. 15,00 €/h (LG 1). Sie sind für alle Betriebe der Branche verbindlich.
Welche Gehaltsbestandteile zählen zum Mindestlohn?
Nur das unmittelbare Arbeitsentgelt für die Normalleistung. Nicht eingerechnet werden: Überstundenzuschläge, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-/Gefahrenzulagen, Trinkgeld und vermögenswirksame Leistungen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Bis zu 500.000 € nach § 21 MiLoG. Ab einer Bußgeldhöhe von 2.500 € droht zusätzlich der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Der Zoll (FKS) führt die Kontrollen durch.
Was ist die Generalunternehmerhaftung?
Nach § 13 MiLoG haftet der Auftraggeber dafür, dass auch Subunternehmer den Mindestlohn zahlen. Im FM ist das besonders relevant, da Auftraggeber für ihre Reinigungsfirmen mithaften.
Wann wird der Mindestlohn erhöht?
Die Mindestlohnkommission schlägt alle 2 Jahre eine Anpassung vor. Die letzte Erhöhung auf 13,90 € erfolgte zum 01.01.2026. Die nächste Anpassung auf 14,60 € erfolgt zum 01.01.2027.
Wie hilft CERTISCAN beim Mindestlohn?
CERTISCAN berechnet den effektiven Stundenlohn automatisch aus der Zeiterfassung und warnt sofort bei Unterschreitung. Auch Branchenmindestlöhne werden berücksichtigt. Preis auf Anfrage.
Gilt der Mindestlohn auch in der Probezeit?
Ja, der Mindestlohn gilt ab dem ersten Arbeitstag, auch in der Probezeit. Eine Ausnahme besteht nur für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten.
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Vertragliche Wochenstunden
12,70 €/h
Effektiver Stundenlohn vs. Mindestlohn 13.9 €/h
Mindestlohn wird NICHT eingehalten!
Effektiver Stundenlohn
12,70 €/h
Gesetzlicher Mindestlohn 2026
13.9 €/h
Differenz pro Stunde
-1,20 €
Ihr Monatsgehalt
2.200,00 €
Mindestgehalt (Monat)
2.407,48 €
Differenz pro Monat
-207,48 €
Monatsstunden
173,2 h
Achtung Mindestlohn-Verstoß: Es fehlen 207,48 €/Monat bzw. 2.489,76 €/Jahr zum Mindestlohn. Mindestgehalt für 40 h/Woche: 2.407,48 €/Monat. Bußgeld bis 500.000 € möglich (§ 21 MiLoG).