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Calculators/Minijob-Rechner 2026: Verdienst & 603-€-Grenze prüfen
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Minijob-Rechner 2026: Verdienst & 603-€-Grenze prüfen

Der monatliche Verdienst eines Minijobbers ergibt sich aus: Stundensatz × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Der kostenlose CERTISCAN Minijob-Rechner zeigt sofort, ob die 603-€-Grenze eingehalten wird – und warnt automatisch bei drohender Sozialversicherungspflicht.

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Minijob-Verdienst berechnen

Werte 2026
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Minijob-Verdienst berechnen – die Formel

Der monatliche Verdienst eines Minijobbers ergibt sich aus: Stundensatz × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Der kostenlose CERTISCAN Minijob-Rechner zeigt sofort, ob die 603-€-Grenze eingehalten wird – und warnt automatisch bei drohender Sozialversicherungspflicht.

Beispiel: Bei 13,90 €/h Mindestlohn und 11 Stunden/Woche ergibt sich ein Monatsverdienst von 662,06 € – Überschreitung der 603-€-Grenze! CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig, bevor SV-Pflicht entsteht.

Was ist die 603-€-Grenze 2026?

2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 €/Monat. Diese Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 603 € ÷ 13,90 € = maximal 43,38 Stunden pro Monat. Bei Verträgen mit festen Wochenstunden müssen Sie das 4,33-fache prüfen.

Warum CERTISCAN statt manueller Berechnung?

Im Facility Management beschäftigen Unternehmen oft 20–50 Minijobber gleichzeitig. Manuelle Überwachung ist fehleranfällig. Der CERTISCAN Minijob-Rechner ist ein Schnelltest – die CERTISCAN Zeiterfassung auf Anfrage überwacht die Grenze automatisch, in Echtzeit, für alle Mitarbeiter.

CERTISCAN berücksichtigt dabei auch einmalige Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld und regelmäßige Überstunden, die in die Jahresbetrachtung einfließen. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der nächsten Prüfung durch die Minijob-Zentrale.

Konsequenzen bei Überschreitung

Überschreitet ein Minijobber regelmäßig die 603-€-Grenze, wird das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – inklusive Arbeitnehmeranteil. Bei Vorsatz drohen Strafen wegen Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB).

CERTISCAN dokumentiert alle Arbeitszeiten revisionssicher und erstellt automatische Nachweise für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
603-€-ÜberwachungEchtzeit-WarnungManuell prüfenFehleranfällig
ZeiterfassungAutomatischManuellZettel
Mehrfachbeschäftigung
Mindestlohn-Check
Betriebsprüfungs-Export
Sonderzahlungen-Tracking
Mobile Erfassung
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Minijobs wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Minijobs sind in § 8 SGB IV geregelt. Die wichtigsten Punkte:

  • Geringfügigkeitsgrenze: 603 €/Monat (2026, dynamisch an Mindestlohn gekoppelt)
  • Mindestlohn 2026: 13,90 €/h – gilt auch für Minijobber ohne Ausnahme
  • Arbeitszeitgesetz: ArbZG gilt vollständig, inklusive Pausenregelungen und Höchstarbeitszeit
  • Aufzeichnungspflicht: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 MiLoG)

Berechnung des Monatsverdiensts

Die Formel für den monatlichen Minijob-Verdienst:

  1. Monatsverdienst = Stundensatz × Wochenstunden × 4,33
  2. Maximale Wochenstunden = 603 € ÷ Stundensatz ÷ 4,33
  3. Jahresbetrachtung: Bei schwankendem Verdienst zählt der Jahresdurchschnitt (max. 7.236 €/Jahr)

Beispiel: Bei 13 €/h: 603 ÷ 13 ÷ 4,33 = max. 10,71 Stunden/Woche.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Gelegentliches Überschreiten: Bis zu 2 Monate im Jahr darf die Grenze überschritten werden (unvorhersehbar, z.B. Krankheitsvertretung)
  • Kurzfristige Beschäftigung: Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr – ohne Verdienstgrenze (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)
  • Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet! Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt frei
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. werden eingerechnet, wenn regelmäßig

Abgaben des Arbeitgebers

  • Pauschale Krankenversicherung: 13% des Verdiensts
  • Pauschale Rentenversicherung: 15% des Verdiensts
  • Pauschale Lohnsteuer: 2% (bei pauschaler Versteuerung)
  • Umlage U1 (Krankheit): ca. 1,1%
  • Umlage U2 (Mutterschaft): ca. 0,24%
  • Insolvenzgeldumlage: ca. 0,06%
  • Gesamt AG-Belastung: ca. 31–32% auf den Verdienst

Bußgelder & Konsequenzen

  • Fehlende Zeiterfassung: Bußgeld bis 30.000 € (§ 21 MiLoG)
  • Mindestlohnverstoß: Bußgeld bis 500.000 € (§ 21 MiLoG)
  • Beitragsvorenthaltung: Nachzahlung + Säumniszuschläge + ggf. Strafverfahren (§ 266a StGB)
  • Rückwirkende SV-Pflicht: Bis zu 4 Jahre rückwirkend bei Betriebsprüfung

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Digitale Zeiterfassung für alle Minijobber einführen (CERTISCAN auf Anfrage)
  • Maximale Wochenstunden im Arbeitsvertrag festlegen
  • Monatliche Verdienst-Überwachung automatisieren
  • Bei Mindestlohnerhöhungen sofort Stunden anpassen
  • Mehrfachbeschäftigung abfragen und dokumentieren

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  • Blog: Zeiterfassung für Minijobber
FAQ

Frequently asked questions

Wie berechne ich den Monatsverdienst im Minijob?
Monatsverdienst = Stundensatz × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Bei 13,90 €/h und 9 Stunden/Woche sind das 541,68 € – unter der 603-€-Grenze.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber pro Monat arbeiten?
Maximal 603 € ÷ Stundensatz × 4,33 Stunden pro Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 €/h sind das ca. 43,38 Stunden/Monat bzw. 10,02 Stunden/Woche.
Was passiert bei Überschreitung der 603-€-Grenze?
Bei regelmäßiger Überschreitung wird das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss SV-Beiträge nachzahlen – auch den Arbeitnehmeranteil.
Darf ein Minijobber gelegentlich mehr verdienen?
Ja, bis zu 2 Monate im Jahr darf die 603-€-Grenze unvorhersehbar überschritten werden (z.B. Krankheitsvertretung). Der Jahresdurchschnitt muss unter 7.236 € bleiben.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, der Mindestlohn von 13,90 €/h (2026) gilt ausnahmslos für alle Minijobber. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet.
Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
Der Arbeitgeber zahlt ca. 31% Pauschalabgaben: 13% KV, 15% RV, 2% Lohnsteuer, ca. 1,4% Umlagen. Bei 603 € sind das ca. 187 € zusätzlich.
Müssen Minijobber Zeiterfassung machen?
Ja, seit dem BAG-Urteil 2022 und nach § 17 MiLoG müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aller Minijobber aufzeichnen. CERTISCAN automatisiert das auf Anfrage.
Kann man zwei Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 €/Monat, werden beide Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung.
Was ist der Unterschied zum Midijob?
Ein Midijob liegt zwischen 603,01 € und 2.000 €/Monat (Übergangsbereich). Hier fallen reduzierte SV-Beiträge an, die mit steigendem Verdienst auf den regulären Satz ansteigen.
Wie hilft Software bei der Minijob-Verwaltung?
CERTISCAN überwacht die 603-€-Grenze automatisch in Echtzeit, warnt bei drohender Überschreitung und dokumentiert Arbeitszeiten revisionssicher für Betriebsprüfungen.
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AES-256 · DSGVO · WORM-Audit
€
Mindestlohn 2026: 13.9 €/h
h
Max. für Minijob: 10,0 h/Woche
541,68 €
Monatsverdienst (brutto)
Im Rahmen – unter 603 €
Stundensatz
13,90 €/h
Wochenstunden
9 h
Monatsstunden (x 4,33)
39,0 h
Monatsverdienst
541,68 €
Minijob-Grenze
603 €
Puffer
61,32 €
AG-Abgaben (~31%)
167,92 €
Gesamtkosten AG
709,60 €
Jahresverdienst
6.500,20 €