Der monatliche Verdienst eines Minijobbers ergibt sich aus: Stundensatz × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Der kostenlose CERTISCAN Minijob-Rechner zeigt sofort, ob die 603-€-Grenze eingehalten wird – und warnt automatisch bei drohender Sozialversicherungspflicht.
Der monatliche Verdienst eines Minijobbers ergibt sich aus: Stundensatz × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Der kostenlose CERTISCAN Minijob-Rechner zeigt sofort, ob die 603-€-Grenze eingehalten wird – und warnt automatisch bei drohender Sozialversicherungspflicht.
Beispiel: Bei 13,90 €/h Mindestlohn und 11 Stunden/Woche ergibt sich ein Monatsverdienst von 662,06 € – Überschreitung der 603-€-Grenze! CERTISCAN warnt Sie rechtzeitig, bevor SV-Pflicht entsteht.
2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 €/Monat. Diese Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 603 € ÷ 13,90 € = maximal 43,38 Stunden pro Monat. Bei Verträgen mit festen Wochenstunden müssen Sie das 4,33-fache prüfen.
Im Facility Management beschäftigen Unternehmen oft 20–50 Minijobber gleichzeitig. Manuelle Überwachung ist fehleranfällig. Der CERTISCAN Minijob-Rechner ist ein Schnelltest – die CERTISCAN Zeiterfassung auf Anfrage überwacht die Grenze automatisch, in Echtzeit, für alle Mitarbeiter.
CERTISCAN berücksichtigt dabei auch einmalige Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld und regelmäßige Überstunden, die in die Jahresbetrachtung einfließen. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der nächsten Prüfung durch die Minijob-Zentrale.
Überschreitet ein Minijobber regelmäßig die 603-€-Grenze, wird das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – inklusive Arbeitnehmeranteil. Bei Vorsatz drohen Strafen wegen Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB).
CERTISCAN dokumentiert alle Arbeitszeiten revisionssicher und erstellt automatische Nachweise für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| 603-€-Überwachung | Echtzeit-Warnung | Manuell prüfen | Fehleranfällig |
| Zeiterfassung | Automatisch | Manuell | Zettel |
| Mehrfachbeschäftigung | |||
| Mindestlohn-Check | |||
| Betriebsprüfungs-Export | |||
| Sonderzahlungen-Tracking | |||
| Mobile Erfassung | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Minijobs sind in § 8 SGB IV geregelt. Die wichtigsten Punkte:
Die Formel für den monatlichen Minijob-Verdienst:
Beispiel: Bei 13 €/h: 603 ÷ 13 ÷ 4,33 = max. 10,71 Stunden/Woche.
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