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Calculators/Feiertagszuschlag-Rechner 2026: 100% berechnen
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Feiertagszuschlag-Rechner 2026: 100% berechnen

Der Feiertagszuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Feiertagsstunden × Stundensatz × 100% (an Weihnachten und 1. Mai sogar 150%).

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Feiertagszuschlag berechnen

Werte 2026
Guide

Feiertagszuschlag berechnen – 100% steuerfrei

Der Feiertagszuschlag berechnet sich nach der Formel: Zuschlag = Feiertagsstunden × Stundensatz × 100% (an Weihnachten und 1. Mai sogar 150%). Der kostenlose CERTISCAN Feiertagszuschlag-Rechner kennt alle Feiertage in allen 16 Bundesländern und berechnet den Zuschlag sofort.

Beispiel: 8 Stunden am Tag der Deutschen Einheit bei 15 €/h = 8 × 15 × 1,00 = 120 € Feiertagszuschlag. Gesamtlohn: 120 + 120 = 240 €. CERTISCAN berechnet dies für jedes Bundesland mit den korrekten Feiertagen.

Feiertage variieren nach Bundesland

Deutschland hat 9 bundesweite und bis zu 4 zusätzliche länderspezifische Feiertage. Bayern hat mit 13 die meisten, Berlin mit 10 die wenigsten. CERTISCAN speichert für jede Organisation das Bundesland und berechnet Feiertagszuschläge automatisch – inklusive Ostersonntag, Christi Himmelfahrt und Buß- und Bettag.

Bei Verstößen gegen das Feiertagsarbeitsverbot drohen Bußgelder bis 30.000 €. CERTISCAN prüft automatisch, ob Feiertagsarbeit in der jeweiligen Branche zulässig ist.

Warum CERTISCAN für Feiertagszuschläge?

CERTISCAN kombiniert automatische Feiertagserkennung mit minutengenauer Zuschlagsberechnung. Das System kennt alle Feiertage für alle Bundesländer, berechnet Oster-abhängige Feiertage dynamisch und berücksichtigt die erhöhten Sätze an Weihnachten und 1. Mai.

Feiertagszuschlag in der Reinigungsbranche

In der Gebäudereinigung ist Feiertagsarbeit bei Hotels, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unvermeidbar. CERTISCAN berechnet den Feiertagszuschlag zusammen mit eventuellen Nacht- und Sonntagszuschlägen – alles in einer transparenten 15-Minuten-Aufschlüsselung.

Mit CERTISCAN sehen Manager sofort, welche Kosten für Feiertagsarbeit anfallen – ideal für Angebotskalkulation und Budgetplanung.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Feiertagserkennung 16 Länder
Oster-basierte FeiertageAutomatischFormel nötigNachschlagen
150%-Zuschlag WeihnachtenManuell
Ersatzruhetag-Tracking
Kombination mit Nacht/SonntagAufwendig
DATEV-Export
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Feiertagszuschläge wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §9 ArbZG – An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden
  • §10 ArbZG – Ausnahmen für Notdienste, Pflege, Gastronomie, Reinigung etc.
  • §3b EStG – Steuerfreie Zuschläge: 100% für gesetzliche Feiertage, 150% für 24.12. (ab 14 Uhr), 25.12., 26.12. und 1. Mai
  • Feiertagsgesetze der Länder – Regeln die länderspezifischen Feiertage

Berechnung des Feiertagszuschlags

  1. Prüfen: Ist der Tag ein Feiertag im relevanten Bundesland?
  2. Zuschlagssatz bestimmen: 100% (normal) oder 150% (Weihnachten/1. Mai)
  3. Zuschlag berechnen: Feiertagsstunden × Stundensatz × Zuschlagssatz
  4. Steuerfreiheit prüfen: Grundlohn ≤ 50 €/h?

Beispiel 1. Weihnachtstag: 6 h bei 18 €/h = Grundlohn 108 € + Zuschlag 6×18×1,50 = 162 €. Gesamt: 270 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Länderspezifische Feiertage: Fronleichnam (6 Länder), Reformationstag (9 Länder), Allerheiligen (5 Länder) etc.
  • Heiligabend/Silvester: Keine gesetzlichen Feiertage, aber oft tariflich geregelt
  • Buß- und Bettag: Nur in Sachsen gesetzlicher Feiertag
  • Ersatzruhetag: Pflicht bei Feiertagsarbeit, innerhalb von 8 Wochen (§11 Abs. 3 ArbZG)

Bußgelder bei Verstößen

  • Unzulässige Feiertagsarbeit: Bußgeld bis 30.000 €
  • Kein Ersatzruhetag: Bußgeld bis 30.000 €
  • Fehlender Zuschlag (tariflich): Rückforderung möglich, 3 Jahre Verjährung

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Bundesland pro Standort korrekt einstellen (CERTISCAN Stammdaten)
  • Feiertagserkennung automatisieren statt manuell pflegen
  • Erhöhte Sätze an Weihnachten/1. Mai automatisch anwenden
  • Ersatzruhetage im Schichtplan berücksichtigen
  • Zuschlagsberechnung revisionssicher dokumentieren

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FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?
100% des Grundlohns für normale Feiertage, 150% an Weihnachten (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12.) und 1. Mai. Der Zuschlag ist nach §3b EStG steuerfrei bei Grundlohn bis 50 €/h.
Welche Feiertage gelten in meinem Bundesland?
9 Feiertage gelten bundesweit (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 25./26. Dezember). Zusätzlich gibt es länderspezifische Feiertage – z. B. Fronleichnam in Bayern.
Ist Feiertagsarbeit erlaubt?
Grundsätzlich nicht (§9 ArbZG). Ausnahmen bestehen für Notdienste, Pflege, Gastronomie, Reinigung und weitere Branchen nach §10 ArbZG. CERTISCAN prüft die Zulässigkeit.
Habe ich Anspruch auf einen Ersatzruhetag?
Ja. Wer an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen (§11 Abs. 3 ArbZG). CERTISCAN trackt Ersatzruhetage automatisch.
Ist Heiligabend ein Feiertag?
Nein. Der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Erst ab 14 Uhr gilt der erhöhte Zuschlagssatz von 150% nach §3b EStG. Viele Tarifverträge gewähren aber frei.
Addieren sich Feiertags- und Nachtzuschlag?
Ja. Wer an einem Feiertag nachts arbeitet, erhält sowohl den Feiertagszuschlag (100/150%) als auch den Nachtzuschlag (25%). CERTISCAN berechnet alle Zuschläge korrekt.
Was ist der Buß- und Bettag?
Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag (Mittwoch vor dem 23. November). In allen anderen Bundesländern wurde er 1995 abgeschafft.
Wie erkennt CERTISCAN Feiertage?
CERTISCAN berechnet alle Feiertage dynamisch – auch Oster-abhängige wie Karfreitag und Pfingstmontag. Pro Organisation wird das Bundesland gespeichert.
Muss der Arbeitgeber den Feiertagszuschlag zahlen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag. Der Anspruch ergibt sich aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag. §3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht den Anspruch.
Welches Bundesland hat die meisten Feiertage?
Bayern mit bis zu 13 gesetzlichen Feiertagen (inkl. Mariä Himmelfahrt in katholischen Gemeinden). Berlin hat mit 10 Feiertagen die wenigsten.
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11 Feiertage im Jahr 2026
Prüfen Sie, ob dieser Tag ein Feiertag ist
h
Stunden am Feiertag
€
Grundlohn pro Stunde
120,00 €
Feiertagszuschlag (100%)
Feiertag – 100% Zuschlag (steuerfrei)
Datum
Donnerstag, 01. Januar 2026
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Zuschlagssatz
100%
Grundlohn
120,00 €
Feiertagszuschlag
120,00 €
Gesamtlohn
240,00 €
Steuerfrei (§3b EStG)
Ja