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Calculators/Betriebsarzt Pflicht: Einsatzzeiten berechnen
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Betriebsarzt Pflicht: Einsatzzeiten berechnen

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Mindest-Einsatzzeiten der Grundbetreuung (Anlage 2) über drei Betreuungsgruppen: geringe Gefährdung (z.

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Betriebsarzt-Einsatzzeit berechnen

Werte 2026
Guide

Betriebsarzt-Einsatzzeiten berechnen – DGUV Vorschrift 2

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Mindest-Einsatzzeiten der Grundbetreuung (Anlage 2) über drei Betreuungsgruppen: geringe Gefährdung (z.B. Büro/Handel) 0,5 h/MA/Jahr, mittlere Gefährdung (z.B. Handwerk/Produktion) 1,5 h/MA/Jahr, hohe Gefährdung (z.B. Bau/Chemie) 2,5 h/MA/Jahr. Diese Zeit gilt für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam. Der CERTISCAN Rechner berechnet Ihren Bedarf sofort.

Beispiel: 50 Mitarbeiter in einem Bürobetrieb (Gruppe III) × 0,5 h = 25 Stunden Grundbetreuung pro Jahr (Betriebsarzt + Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen). Bei einem Stundensatz von 120–180 EUR ergeben sich Kosten von 3.000–4.500 EUR/Jahr. Die betriebsspezifische Betreuung kommt individuell hinzu.

DGUV Vorschrift 2 – Grundbetreuung

Die DGUV Vorschrift 2 teilt Betriebe in Betreuungsgruppen ein. Die Grundbetreuung umfasst Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als gemeinsame Summenzeit; die betriebsspezifische Betreuung kommt zusätzlich hinzu. Die Einsatzzeiten hängen von der Gefährdungsstufe (Branche) und der Mitarbeiterzahl ab. Hinweis: Zum 01.01.2026 tritt die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft.

Pflichten des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt berät bei der Gefährdungsbeurteilung, führt arbeitsmedizinische Vorsorge durch, unterstützt bei der Wiedereingliederung und berät zu ergonomischen Maßnahmen. In der Reinigungsbranche sind Hautschutz, Gefahrstoffexposition und Muskel-Skelett-Belastungen zentrale Themen.

CERTISCAN für Arbeitsschutz

CERTISCAN dokumentiert Vorsorgeuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen digital. Der WORM-Audit-Trail stellt die revisionssichere Dokumentation sicher – ideal für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und bei Audits.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Einsatzzeiten-BerechnungAutomatischFormel nötigNachschlagen
DGUV V2 Branchenzuordnung
Kostenabschätzung
Vorsorge-Dokumentation
Fristüberwachung
WORM-Audit-Trail
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über die Betriebsarzt-Pflicht wissen müssen

Rechtsgrundlagen

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Pflicht zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • DGUV Vorschrift 2: Konkretisiert die Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppen
  • ArbMedVV: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge)
  • ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz – Rahmengesetz für alle Arbeitsschutzmaßnahmen

Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe (DGUV V2, Anlage 2)

Die Grundbetreuung kennt drei Betreuungsgruppen. Die angegebene Zeit ist die Summe für Betriebsarzt UND Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam (nicht je Rolle):

  • Gruppe I – hohe Gefährdung (z.B. Bau, Chemie, Metallverarbeitung): 2,5 h/MA/Jahr
  • Gruppe II – mittlere Gefährdung (z.B. Handwerk, Produktion, Reinigung): 1,5 h/MA/Jahr
  • Gruppe III – geringe Gefährdung (z.B. Büro, Verwaltung, Handel): 0,5 h/MA/Jahr
  • Betriebsspezifische Betreuung: kommt zusätzlich nach konkreten Gefährdungen hinzu (nicht in der Grundbetreuung enthalten)

Hinweis: Zum 01.01.2026 tritt die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft – prüfen Sie die dann gültigen Werte Ihres Unfallversicherungsträgers.

Kosten der betriebsärztlichen Betreuung

  • Stundensatz Betriebsarzt: 120–180 EUR/Stunde
  • Pauschale pro MA/Jahr: ca. 60–450 EUR (je nach Betreuungsgruppe, Grundbetreuung)
  • Vorsorgeuntersuchungen: 50–200 EUR pro Untersuchung (je nach Umfang)
  • BG-Beitrag: Enthält anteilige Arbeitsschutzkosten
  • **Kleinbetriebe ( 85 dB)
  • Angebotsvorsorge: Arbeitgeber muss anbieten (z.B. Bildschirmarbeit, Nachtarbeit)
  • Wunschvorsorge: Arbeitnehmer kann jederzeit verlangen
  • Dokumentation: Vorsorgekartei muss geführt werden (CERTISCAN automatisiert dies)

Besonderheiten nach Branche

  • Reinigung/FM: Hautschutz, Gefahrstoffe, Muskel-Skelett, Infektionsschutz
  • Büro/IT: Bildschirmarbeit, psychische Belastung, Ergonomie
  • Bau: Lärm, Staub, Absturz, Vibration, UV-Strahlung
  • Gesundheitswesen: Infektionsschutz, Nadelstich, psychische Belastung

Praxistipps

  • Betreuungsgruppe korrekt einordnen (BG-Zuordnung beachten)
  • Betriebsspezifische Betreuung nicht vergessen (Zusatzzeiten)
  • Vorsorgeuntersuchungen fristgerecht anbieten und dokumentieren
  • Unternehmermodell prüfen bei weniger als 10 Mitarbeitern
  • CERTISCAN für lückenlose Arbeitsschutz-Dokumentation nutzen
FAQ

Frequently asked questions

Muss jeder Betrieb einen Betriebsarzt haben?
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Kleinbetriebe unter 10 MA können das Unternehmermodell nutzen.
Wie viele Stunden Betriebsarzt brauche ich?
Das hängt von der Betreuungsgruppe der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) ab: geringe Gefährdung (Büro/Handel) 0,5 h/MA/Jahr, mittlere Gefährdung (Handwerk/Produktion/Reinigung) 1,5 h/MA/Jahr, hohe Gefährdung (Bau/Chemie) 2,5 h/MA/Jahr. Diese Grundbetreuung gilt für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam; die betriebsspezifische Betreuung kommt zusätzlich hinzu.
Was kostet ein Betriebsarzt?
Der Stundensatz liegt bei 120–180 EUR. Für einen Bürobetrieb mit 50 MA (Gruppe III, 25 h/Jahr Grundbetreuung) kostet die Betreuung ca. 3.000–4.500 EUR/Jahr. Vorsorgeuntersuchungen kosten zusätzlich 50–200 EUR pro Untersuchung.
Was ist das Unternehmermodell?
Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten können die Grundbetreuung teilweise selbst übernehmen, wenn der Unternehmer eine entsprechende Schulung absolviert. Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss trotzdem ein Arzt durchführen.
Was sind Pflichtvorsorgen?
Pflichtvorsorgen nach ArbMedVV sind für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben (z.B. Gefahrstoffexposition, Lärm über 85 dB). Der Arbeitgeber muss diese veranlassen und die Teilnahme ist Voraussetzung für die Tätigkeit.
Brauche ich als Reinigungsunternehmen einen Betriebsarzt?
Ja. Reinigungsbetriebe fallen in Betreuungsgruppe II – mittlere Gefährdung (1,5 h/MA/Jahr Grundbetreuung für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen). Besonders relevant: Hautschutz, Gefahrstoffexposition, Muskel-Skelett-Belastung und Infektionsschutz.
Wie dokumentiere ich Vorsorgeuntersuchungen?
Der Arbeitgeber muss eine Vorsorgekartei führen mit Datum, Art und Ergebnis der Vorsorge (ohne medizinische Befunde). CERTISCAN People & Payroll dokumentiert dies digital und DSGVO-konform.
Was passiert bei Verstößen gegen die Betriebsarzt-Pflicht?
Verstöße gegen das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 können Bußgelder bis 25.000 EUR nach sich ziehen. Im Schadensfall drohen zudem Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.
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Gesamtzahl der Beschäftigten
Bestimmt die Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2
25,0 h/Jahr
Grundbetreuung (Betriebsarzt + Fachkraft f. Arbeitssicherheit gemeinsam)
0,5 h/MA/Jahr (DGUV V2, Gruppe III)
Mitarbeiter
50
Betreuungsgruppe
Büro/Verwaltung (Gruppe III – geringe Gefährdung)
Grundbetreuung h/MA/Jahr
0,5 h
Gesamt-Grundbetreuung
25,0 h/Jahr
Kosten (120 €/h)
3.000 €
Kosten (180 €/h)
4.500 €
Kosten pro MA/Jahr
ca. 75 €
Grobe Orientierung nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 (Grundbetreuung, Summenzeit für Betriebsarzt UND Fachkraft für Arbeitssicherheit). Die betriebsspezifische Betreuung kommt individuell hinzu und ist hier nicht enthalten. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers; ab 01.01.2026 gilt die Neufassung der DGUV V2. Keine Rechtsberatung.