Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt das beitragspflichtige Einkommen in der Sozialversicherung. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt das beitragspflichtige Einkommen in der Sozialversicherung. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei. 2026 gelten folgende Grenzen: BBG KV 66.150 EUR/Jahr, BBG RV West 96.600 EUR/Jahr. Der CERTISCAN Rechner prüft Ihr Gehalt gegen alle Grenzen.
Beispiel: Bei einem Jahresgehalt von 80.000 EUR liegt Ihr Einkommen über der BBG KV (66.150 EUR) – Ihr KV-Beitrag wird gedeckelt. In der RV zahlen Sie Beiträge auf die vollen 80.000 EUR, da die BBG RV bei 96.600 EUR liegt.
Verdienen Sie mehr als die BBG, steigen Ihre SV-Beiträge nicht weiter. Das bedeutet: Netto bleibt mehr von jeder Gehaltserhöhung über der Grenze. Gleichzeitig sinkt aber auch der prozentuale Schutz – die Rentenansprüche wachsen nicht mehr proportional.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze) liegt 2026 bei 73.800 EUR/Jahr. Wer darüber verdient, kann sich privat krankenversichern. Diese Grenze ist höher als die BBG KV und betrifft nur die Krankenversicherung.
CERTISCAN People & Payroll berücksichtigt alle Beitragsbemessungsgrenzen automatisch bei der Lohnabrechnung. Korrekte SV-Beiträge, DATEV-Export und revisionssichere Dokumentation – keine manuellen Fehler, keine Nachberechnungen.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| BBG-Prüfung | Automatisch | Formel nötig | Nachschlagen |
| SV-Beitragsberechnung | Aufwendig | ||
| Jährliche Aktualisierung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Lohnabrechnung | |||
| DATEV-Export | |||
| DSGVO-konform | Fragwürdig | ||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |