„Fachlich kompetenter Reparateur" — unabhängig vom Vertriebsnetz
Der Gesetzgeber hat den Begriff so gefasst, dass er ausdrücklich auch gilt, wenn jemand außerhalb des Vertriebsnetzes des Herstellers arbeitet. Das ist kein Redaktionsversehen und kein Nebensatz, sondern der erkennbare Zweck der Vorschrift: Der Zugang zu Reparaturdaten soll nicht davon abhängen, mit wem ein Hersteller Verträge schließt.
Ergänzend erfasst die Verordnung unter dem „unabhängigen Wirtschaftsteilnehmer" einen noch weiteren Kreis. Wer also aus dem einen Begriff herausfällt, ist damit noch längst nicht draußen.