Fast jedes Produkt bekommt einen digitalen Ausweis. Der DPP macht Herkunft, Material und Nachhaltigkeit über einen Datenträger am Produkt abrufbar — EU-weit, verpflichtend, Rechtsakt für Rechtsakt. Er kommt nicht „irgendwann“: Der erste Pflichttermin steht auf dem Kalender.
Vier Momente aus dem Leben eines Geräts. Kein Paragraf, keine Frist — nur die Frage, was ein Produktpass da draußen eigentlich ändert. Die Rechtsstellen stehen an jeder Szene, damit Sie jede Aussage nachprüfen können.
01 · Kleinanzeigen, 80 Euro
01
Der Gebrauchtkauf — und die Frage, die niemand beantworten kann
Ein Gerät aus zweiter Hand, ein Foto, ein Preis — und ansonsten Vertrauen. Wie alt ist es wirklich? Wurde daran je etwas repariert? Mit einem Produktpass hängt die Antwort am Gerät selbst: Datenträger scannen, Pass öffnen, nachlesen. Der Zugang für Kunden ist im Gesetz angelegt und muss kostenlos und einfach sein. Welche Felder dabei sichtbar werden, legt allerdings erst der Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe fest — eine allgemeine Feldliste für alle Produkte gibt es nicht.
Das Handbuch ist irgendwann verschwunden, so wie bei fast jedem Gerät. Der Datenträger am Produkt ist nicht verschwunden — er sitzt fest verbaut. Handy dranhalten, und die Bedienungsanleitung öffnet sich. Wichtig zu wissen: Das Gesetz schreibt keinen QR-Code vor. Es spricht technologieoffen vom „Datenträger" — QR, NFC oder RFID sind gleichermaßen möglich, und welcher es wird, entscheidet der Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe.
Was der Pass hier liefert
Bedienungsanleitung
Modell- und Typdaten
Zugang ohne App
03 · Jahre später, Sperrmüll
03
Der Verwerter scannt — und schreddert nicht blind
Am Ende steht jedes Gerät auf dem Hof eines Verwerters. Ohne Informationen bleibt nur der Schredder — und was drin steckt, geht mit. Mit Pass sieht der Verwerter, welche Materialien verbaut sind, wo besorgniserregende Stoffe sitzen und wie sich das Gerät zerlegen lässt. Ehrlich dazugesagt: Für die meisten Produktgruppen steht noch nicht fest, welche Felder das genau sind. Fest steht heute nur die Rückverfolgung besorgniserregender Stoffe. Wie ein vollständiger Verwerter-Datensatz aussieht, zeigt bereits die Batterieverordnung.
Was der Pass hier liefert
Materialliste
Ort kritischer Stoffe
Demontage-Reihenfolge
Zukunftsszenario — gilt heute noch nicht
04 · Einfuhr in die EU
04
Die Ware bleibt stehen — und zwar nicht heute
Ein Container erreicht die EU-Außengrenze. Künftig soll der Zoll die Registrierungskennung eines Produkts elektronisch und automatisch gegen das EU-Register abgleichen, bevor die Ware überlassen wird. Passt sie nicht, wird nicht überlassen: Die Ware bleibt im Zollverfahren stehen. Kein Brief, keine Beschlagnahme — sie kommt schlicht nicht weiter. Umgekehrt gilt genauso: Wird eine Ware überlassen, ist das ausdrücklich kein Nachweis, dass sie konform ist.
Was der Pass hier liefert
Registrierungskennung
Warencode bei Einfuhr
Fristen-Fahrplan
Der DPP kommt Rechtsakt für Rechtsakt
Sechs Termine stehen fest — vom Inkrafttreten der ESPR 2024 bis zum Spielzeug-Pass 2030. Für die ESPR-Prioritätsgruppen fehlt der Rechtsakt und damit der Stichtag; die stehen bewusst neben der Achse statt darauf.
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Heute
18.07.2024
ESPR tritt in Kraft
16.04.2025
1. ESPR-Arbeitsplan
19.07.2026
DPP-Registry — Frist der Kommission
18.02.2027
Batteriepass — erster Pflicht-Pass
23.09.2029
Detergenzien-DPP
01.08.2030
Spielzeug-DPP
2024
18.07.2024
ESPR tritt in Kraft
2025
16.04.2025
1. ESPR-Arbeitsplan
2026
19.07.2026
DPP-Registry — Frist der Kommission
Heute
2027
erreichtNächster Pflichttermin18.02.2027künftig
Ohne Stichtag, aber angekündigt
Der 1. ESPR-Arbeitsplan (COM(2025) 187) benennt sechs Prioritätsgruppen und nennt indikative Jahre für den Erlass der Rechtsakte — Eisen/Stahl 2026, Textil, Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029. Die Unternehmenspflicht greift nach ESPR Art. 4 Abs. 4 in der Regel nochmals mindestens 18 Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts. Ein geschätztes Stichtags-Datum nennen wir deshalb bewusst nicht.
Eisen/StahlTextilReifenAluminiumMöbelMatratzen
Warum jetzt
Vier Gründe, den DPP nicht zu verschieben
18.02.2027
erster Pflicht-DPP
Der Countdown läuft — und er ist echt
Der Batteriepass geht am 18.02.2027 als erster Pass der DPP-Familie scharf — vor Detergenzien (2029) und Spielzeug (2030). Ab da entscheidet ein QR-Code über den Marktzugang jeder neu in Verkehr gebrachten Batterie.
19.07.2026
Registry-Frist + erste echte Unternehmenspflicht
Der Rahmen steht — und die erste Pflicht gilt
Bis 19.07.2026 musste die Kommission die EU-Registry erstellen — ihre Pflicht, kein Eintragungstermin für Sie. Seit demselben Tag gilt die erste echte Unternehmenspflicht: das Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (ESPR Art. 25, Anhang VII) — zunächst nur für große Unternehmen; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, mittlere folgen 2030.
23.09.2029
Detergenzien-Stichtag
2029 ist das Reinigungsmittel-Jahr
Für Wasch- und Reinigungsmittel ist der Termin schwarz auf weiß: 23.09.2029 — kein „irgendwann Mitte 2029".
14 %
Anteil öffentliche Beschaffung am EU-BIP
Der Hebel liegt beim Marktzugang
Ohne konformen Pass darf ein betroffenes Produkt ab Stichtag nicht in Verkehr gebracht werden. Zusätzlich sieht die Bauprodukten-Verordnung vor, dass die EU verbindliche ökologische Mindestanforderungen für die öffentliche Beschaffung festlegt (Art. 83) — bei 14 % des EU-BIP ein erheblicher Hebel. Die erste Folgenabschätzung dazu startet Ende 2026.
Anatomie
Was steckt in einem Pass?
Der Digitale Produktpass ist keine Datei, die Sie einmal erzeugen. Er ist ein dauerhaft abrufbarer Datensatz mit einem physischen Einstiegspunkt am Produkt — fünf Bausteine tragen ihn.
Digitaler Produktpass
Muster-Reinigungsmittel
Muster
Produktkennung
01/04012345678901
Datenträger
QR-Code (Beispiel)
Pass-Ebene
Modellebene
Zugriff
öffentlich + rollenbasiert
Beispielhafte Darstellung, kein realer Produktpass. Welche Angaben ein Pass zeigt und über welchen Datenträger er erreichbar ist, legt der delegierte Rechtsakt je Produktgruppe fest.
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Eindeutige Produktkennung
Jeder Pass hängt an einer eindeutigen Kennung, über die genau ein Modell, ein Los oder ein Einzelstück adressierbar ist. Sie ist der Anker, über den Datenträger, Pass und EU-Register zueinanderfinden.
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Datenträger am Produkt
Der physische Einstiegspunkt sitzt am Produkt, an der Verpackung oder in den Begleitunterlagen: QR-Code, NFC- oder RFID-Tag. Die ESPR schreibt keinen Typ vor — sie spricht technologieoffen vom „Datenträger" (Art. 2 Nr. 29). Welcher es je Produktgruppe wird, legt der delegierte Rechtsakt fest.
03
Kern-Datensatz
Dahinter liegen die Angaben zum Produkt — Identifikation, Materialien, Konformitätsnachweise, Hinweise zu Reparatur und Entsorgung. Welche davon Pflicht werden, entscheidet sich je Produktgruppe.
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Zugriff je Rolle
Nicht jeder sieht alles. Die ESPR unterscheidet öffentlich zugängliche Angaben von solchen, die nur bestimmten Gruppen offenstehen — etwa Behörden. Ob und in welchem Umfang beispielsweise Recycler Zugang erhalten, regelt der jeweilige delegierte Rechtsakt (Art. 11 lit. b).
05
Dauerhaftigkeit
Ein Pass muss über die vorgesehene Dauer abrufbar bleiben — auch dann, wenn es das Unternehmen dahinter nicht mehr gibt. Wo ein Pass dauerhaft liegt und wer den Betrieb sicherstellt, ist deshalb keine IT-Nebensache.
Rollen
Wer muss was?
Die DPP-Pflicht trifft nicht jeden in der Kette gleich. Entscheidend ist, an welcher Stelle Sie stehen — und für die meisten Dienstleistungsbetriebe ist das nicht die Herstellerposition.
Hersteller
Stellt her oder lässt unter eigenem Namen herstellen — und erzeugt den Pass.
Importeur
Bringt Ware aus einem Drittland in den EU-Markt und rückt damit in die Ausstellerrolle.
Händler
Gibt weiter, ohne herzustellen — der Pass wandert mit der Ware.
VerwenderDas sind Sie
Setzt Produkte im eigenen Betrieb ein: Reinigungsmittel, Geräte, Material. Bekommt Pässe.
Recycler
Übernimmt am Ende des Lebenswegs. Zugang zu Passdaten je nach delegiertem Rechtsakt.
Typische Rollenverteilung beim Digitalen Produktpass
Aufgabe
Hersteller
Importeur
Händler
Verwender
Recycler
Pass erstellen
bei Einfuhr
in bestimmten Fällen
Pass bereitstellen
Typische Rollenverteilung entlang der Kette. Was im Einzelfall gilt, konkretisiert der delegierte Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe.
Ein Reinigungs- oder Handwerksbetrieb ist typischerweise Verwender — er bekommt Produktpässe, statt sie auszustellen. Selbst pflichtig werden Sie erst, wenn Sie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen — oder ein Produkt so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt wird (ESPR Art. 34). Bloßes Umpacken genügt dafür nicht.
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Betroffenheit
Bin ich betroffen?
Neun Produktwelten, ein Prinzip. Wählen Sie Ihre Gruppe und der Pflicht-Check zeigt in 30 Sekunden Ihren frühesten Stichtag.
Produktgruppe wählen — der Check zeigt Betroffenheit, frühesten Pflicht-Stichtag, Rechtsakt und die Kern-Pflichten. Ohne Anmeldung.
Jetzt prüfen30 Sekunden · Orientierung, keine Rechtsberatung
Datenträger & Adresse
Der Datenträger am Produkt führt auf eine Web-Adresse — welchen Träger Sie wählen, schreibt kein Gesetz vor.
Der GS1 Digital Link ist der dominierende Standard der Praxis, aber weder vorgeschrieben noch selbst eine ISO-Norm. Wie die Adresse Segment für Segment aufgebaut ist, welche Ebene ein Segment mehr bedeutet und was „Sunrise 2027" damit zu tun hat — und was nicht:
Der DPP ist kein Format, das jeder für sich erfindet. Er läuft auf etablierten Standards, damit ein Pass überall lesbar ist: am Regal, beim Zoll, beim Recycler. Neben dem GS1 Digital Link tragen ihn drei weitere Bausteine.
Datenfluss
Wo Ihre Daten leben — und was wirklich nach Brüssel wandert
Quellsysteme
ERP · PLM · Labor
Hier entstehen Ihre Produktdaten — verteilt über mehrere Systeme.
PIM / MDM
Die Stammdaten werden gebündelt, vereinheitlicht und gepflegt.
Pass-Server
CERTISCAN
Von dort werden sie als Produktpass bereitgestellt und dauerhaft aufrufbar gehalten.
EU-Register
Nach Brüssel wandern Kennungen und der Verweis auf Ihren Pass — nicht der Passinhalt.
nur ID + Verweis
Datenträger
Am Produkt führt der Datenträger zurück auf den Pass — der Kreis schließt sich.
Die „Verwaltungsschale" beschreibt ein Produkt maschinenlesbar und einheitlich — damit Systeme entlang der Lieferkette dieselben Felder verstehen. Bislang ist nur Teil 1 veröffentlicht.
CIRPASS (EU-Projekt, keine Norm)
Ein von der EU gefördertes Projekt, das eine gemeinsame Blaupause für DPP-Datenpunkte erarbeitet — CIRPASS-2 läuft bis April 2027. Es gibt keine „CIRPASS-Zertifizierung". Die echte Normung läuft bei CEN-CLC/JTC 24 (EN 18216 ff.).
Datenträger (QR, NFC, RFID …)
Der physische Einstiegspunkt am Produkt. Wichtig: Die ESPR schreibt KEINEN QR-Code vor — sie spricht technologieoffen von „Datenträger" (Art. 2 Nr. 29). Welcher es je Produktgruppe wird, legt die Kommission erst per delegiertem Rechtsakt fest.
Im EU-Register liegen Kennungen, Warencode und Registrierungsnachweis — nicht der Passinhalt selbst. Dieser Abschnitt erklärt den Standard-Rahmen, nicht den Funktionsumfang von CERTISCAN. Real sind heute die dauerhafte, öffentliche Pass-URL, der QR-Code (PNG/SVG) und der GS1 Digital Link. Die EU-Registry-Anbindung ist vorbereitet, aber noch nicht produktiv — ein Endpunkt existiert EU-seitig noch nicht. AAS und CIRPASS sind nicht implementiert.
Von heute bis zum Stichtag
Und wie geht man das an?
Die Verordnung schreibt ein Ergebnis vor, kein Projekt. In der Praxis sind es vier Etappen — Betroffenheit, Daten-Inventur, Datenlücken, Pass und Datenträger — und für einen Betrieb, der Pässe nur entgegennimmt, sehen sie anders aus als für einen Hersteller.
Wenn Sie sich nach dieser Seite nur fünf Dinge merken, dann diese. Jede Antwort trägt ihre Fundstelle — nachprüfbar, nicht behauptet.
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Was ist der Digitale Produktpass?
Ein digitaler Steckbrief, der am Produkt hängt statt im Aktenordner: Material, CO2-Fußabdruck, Reparatur- und Lebenszyklusdaten. Aufgerufen wird er über einen Datenträger am Produkt. Welche Angaben ein Pass konkret enthält, entscheidet der Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe — eine allgemeine Feldliste für alle Produkte existiert nicht.
Gepflegt wird er vom Hersteller — bei Einfuhr stellt der Importeur sicher, dass er vorliegt. Der Handel reicht ihn weiter: Vertreiber prüfen vor der Bereitstellung, ob ein Produkt einen Pass hat, Händler machen ihn für Kunden leicht zugänglich, ausdrücklich auch im Fernabsatz. Genutzt wird er von deutlich mehr Seiten als nur vom Endkunden — Reparateure, Recyclingunternehmen sowie Markt- und Zollbehörden sind ausdrücklich genannt.
Über einen Datenträger am Produkt, an der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen: Handy dranhalten oder scannen, der Pass öffnet sich. Ein QR-Code ist dabei nicht vorgeschrieben — das Gesetz ist technologieoffen formuliert und lässt ebenso NFC oder RFID zu. Welcher Träger es wird, legt der Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe fest.
Weniger, als die meisten annehmen — aber mehr als eine Zeile. Ins EU-Register kommen mindestens die eindeutigen Produktkennungen, bei Einfuhr zusätzlich der Warencode; die Durchführungsverordnung ergänzt Registrierungsdaten, einen Zeitstempel und einen Integritätsnachweis. Ausdrücklich nicht im Register liegt der Passinhalt selbst: Ihre Produktdaten bleiben bei Ihnen, das System ist dezentral angelegt. Und „mindestens" heißt genau das — die Kommission darf per delegiertem Rechtsakt weitere Daten nachziehen.
Das hängt an Ihrer Produktgruppe, nicht am Kalender: Die Pflicht entsteht erst mit dem Rechtsakt für die jeweilige Gruppe, und danach gilt in der Regel eine Übergangszeit von mindestens 18 Monaten. Einige Gruppen haben feste Termine, für andere gibt es bislang nur indikative Erlass-Jahre. Der Fristen-Fahrplan zeigt beides getrennt — Termin und Korridor.
Gestaffelt nach Produktgruppe. Der erste Pflichttermin ist der Batteriepass am 18.02.2027. Danach folgen u. a. Detergenzien (23.09.2029) und Spielzeug (01.08.2030). Der Rahmen dafür — die ESPR — gilt bereits seit dem 18.07.2024, die genauen Fristen legen delegierte Rechtsakte je Produktgruppe fest.
Was ist der Batteriepass?
Der Batteriepass ist der erste Produktpass der DPP-Familie, der tatsächlich in Anwendung geht. Ab 18.02.2027 braucht jede neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Batterie einen digitalen Pass, der per QR-Code Herkunft, Materialien und CO2-Fußabdruck abrufbar macht. Bestandsbatterien sind nicht nachzurüsten — es sei denn, sie werden wiederaufgearbeitet oder umgenutzt; dann ist ein neuer, mit dem ursprünglichen verknüpfter Pass fällig (Art. 77 Abs. 7). Betroffen sind Industriebatterien über 2 kWh sowie — ohne Kapazitätsschwelle — Elektrofahrzeug-Batterien und LV-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel). Nicht erfasst sind Starterbatterien (SLI) und Gerätebatterien. Grundlage ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542, in Deutschland umgesetzt durch das BattDG (seit 07.10.2025).
Betrifft der DPP mein Produkt?
Für die meisten physischen Produkte lautet die Frage „ab wann“, nicht „ob“ — die ESPR ist als Querschnitts-Rahmen angelegt. Art. 1 Abs. 2 nimmt aber acht Bereiche aus: Lebensmittel, Futtermittel, Arznei- und Tierarzneimittel, lebende Pflanzen/Tiere/Mikroorganismen, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen. Fahrzeuge nach den Verordnungen (EU) 167/2013, 168/2013 und 2018/858 sind nur teilweise ausgenommen — nämlich für die Produktaspekte, die bereits sektorspezifisch geregelt sind. Ob und wann Sie konkret dran sind, ordnet unser DPP-Pflicht-Check in 30 Sekunden ein.
Muss mein Reinigungsbetrieb selbst Produktpässe ausstellen?
In aller Regel nein. Die Pflicht trifft den Hersteller, bei Einfuhr den Importeur und in bestimmten Fällen den Händler. Ein Reinigungs- oder Handwerksbetrieb ist typischerweise Verwender — er bekommt Produktpässe, statt sie auszustellen. Selbst pflichtig werden Sie in zwei Fällen: wenn Sie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen (Eigenmarke) oder wenn Sie ein Produkt so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt wird — beides nach ESPR Art. 34. Ein bloßes Umpacken oder Umetikettieren genügt dafür nicht, solange Sie damit nicht unter eigener Marke auftreten. Wer einführt, trägt die Importeurspflichten. Praktisch relevant ist für Sie deshalb die Empfängerseite: Pässe der eingesetzten Mittel entgegennehmen, verwalten und gegenüber Auftraggebern und Audits nachweisen.
Was ist die EU-Registry?
Ein zentrales EU-Verzeichnis, das die Kommission bis zum 19.07.2026 erstellen musste (ESPR Art. 13 Abs. 1) — das ist ihre Pflicht, kein Eintragungstermin für Sie. Nach Bekanntgabe der Europäischen Kommission ist das Register am 20.07.2026 zusammen mit einer Testumgebung gestartet. Betriebsbereit heißt aber nicht eintragungspflichtig: Dass das Verzeichnis läuft, begründet für sich genommen keine Pflicht für Sie — die erste echte Registrierungspflicht ist der Batteriepass am 18.02.2027. Das Register speichert nicht Ihre Produktdaten, sondern mindestens die eindeutigen Kennungen, bei Einfuhr zusätzlich den Warencode; die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 (in Kraft ab 06.08.2026) ergänzt Registrierungsdaten samt Zeitstempel und Integritätsnachweis. Das Bild eines Verweis-Verzeichnisses trifft die Arbeitsteilung gut: Die eigentlichen Daten liegen auf Ihrem Pass-Server. Nehmen Sie es aber nicht wörtlich — eine Adresse Ihres Pass-Dienstes ist gar kein Registerinhalt; weder Art. 13 noch die Durchführungsverordnung nennen eine URL. Die Auffindbarkeit läuft über die Kennung. Und die ESPR sagt „mindestens“, nicht „nur“ — Art. 13 Abs. 2 erlaubt der Kommission ausdrücklich, per delegiertem Rechtsakt weitere Daten ins Register zu holen.
Was muss ich jetzt tun?
Zuerst Klarheit schaffen: Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte wann betroffen sind. Dann das Datenfundament ordnen — ohne saubere Produktdaten in PIM/MDM kein Pass. Starten Sie mit dem DPP-Pflicht-Check und identifizieren Sie Ihre nächste Frist.
Was passiert, wenn ich keinen DPP habe?
Ohne konformen Pass darf ein betroffenes Produkt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden — kein Marktzugang. Neben dem Marktzugang drohen Sanktionen nach nationalem Recht (etwa Bußgelder nach dem BattDG); die ESPR verpflichtet in Art. 74 die Mitgliedstaaten, Sanktionen vorzusehen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind — als Mindestinstrumentarium Geldbußen und den befristeten Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Bußgeldhöhen nennt die ESPR selbst nicht. Ein Blick nach vorn: Die Bauprodukten-Verordnung sieht in Art. 83 verbindliche ökologische Mindestanforderungen für die öffentliche Beschaffung vor, die ESPR in Art. 65 eine vergleichbare Regelung. Beide zielen bislang auf die Umweltleistung, nicht auf den Produktpass selbst — und die erste Folgenabschätzung startet nach dem CPR-Arbeitsplan Ende 2026. Eine Pflicht, den DPP im Vergabeverfahren vorzulegen, gibt es heute also nicht.
Quellen
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Alle Rechtsangaben dieser Seite mit ihren Fundstellen. Verbindlich ist allein der jeweilige Rechtsakt in seiner geltenden Fassung.
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VO (EU) 2024/1781
Ökodesign-Verordnung (ESPR) — der Rahmen des Digitalen Produktpasses
Stand: Juli 2026 — Alle Angaben sind eine redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Anwendungsbereiche werden durch delegierte Rechtsakte konkretisiert und können sich ändern; verbindlich ist allein der jeweilige Rechtsakt in seiner geltenden Fassung.
Vom Stichtag zum fertigen Pass.
Die Fristen stehen fest — die Vorbereitung entscheidet. CERTISCAN bündelt Ihre Produktdaten und stellt für jeden Artikel eine dauerhafte, öffentliche Pass-URL samt QR-Code (PNG/SVG) und GS1 Digital Link bereit. Das DPP-Modul ist im Aufbau — sichern Sie sich jetzt einen Platz als Pilot und gestalten Sie mit.
Diese Szene beschreibt einen Mechanismus, der angelegt, aber nicht in Betrieb ist. Der Zoll hält heute keine einzige Sendung wegen eines fehlenden Produktpasses auf. Die Zollprüfung setzt einen delegierten Rechtsakt voraus — und es ist für keine Produktgruppe einer erlassen. Die automatische Prüfung über die EU-Zollschnittstelle muss erst spätestens im August 2030 einsatzbereit sein. Für Haushaltsgeräte kommt ein zweiter Vorbehalt hinzu: Wo bereits ein anderes EU-Informationssystem besteht — bei energielabelpflichtigen Geräten ist das EPREL —, kann die Kommission die Produktgruppe vom Pass ausnehmen. Ob sie es tut, ist offen.
Es gibt keine allgemeine DPP-Feldliste. Anhang III der ESPR (EU) 2024/1781 ist eine Auswahlliste: Er benennt Angaben, die ein Pass enthalten muss oder kann — welche davon konkret gelten, entscheidet erst der delegierte Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe. Wer Ihnen heute einen fertigen, für alle Produkte gültigen Feldsatz verkauft, verkauft eine Annahme.