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E-Rechnung senden: Pflicht ab 2027 – Fristen, Formate, Umsetzung

Christoph Schulz24. März 20265 Min. Lesezeit
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E-Rechnung senden: Pflicht ab 2027 – Fristen, Formate, Umsetzung

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle B2B-Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 EUR elektronische Rechnungen im strukturierten Format versenden – ab 2028 dann ausnahmslos alle. CERTISCAN generiert sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD auf Knopfdruck, validiert gegen EN 16931 und archiviert GoBD-konform mit SHA-256-Hashwerten.

Die Fristen im Überblick

Das Wachstumschancengesetz sieht einen gestuften Zeitplan vor. Während die Empfangspflicht seit 2025 bereits für alle gilt, wird die Sendepflicht schrittweise eingeführt:

StichtagBetroffene UnternehmenPflicht
01.01.2025Alle B2B-UnternehmenEmpfang von E-Rechnungen
01.01.2027Umsatz > 800.000 EUR (Vorjahr)Versand von E-Rechnungen
01.01.2028Alle B2B-UnternehmenVersand von E-Rechnungen
01.01.2030EU-weit (ViDA)Echtzeit-Meldung an Finanzbehörden
Wichtig: Die Umsatzgrenze von 800.000 EUR bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Vorjahres, nicht auf einzelne Rechnungsbeträge.

XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format für welchen Zweck?

Deutschland lässt zwei E-Rechnungsformate zu, die beide der europäischen Norm EN 16931 entsprechen:

XRechnung: Reines XML für Behörden

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Komponente. Die Daten sind ausschließlich maschinenlesbar. Dieses Format ist verpflichtend für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen).

Vorteile:

  • Maximale maschinelle Verarbeitbarkeit

  • Keine Diskrepanz zwischen visueller und strukturierter Darstellung

  • Pflichtformat für den öffentlichen Sektor


ZUGFeRD: PDF mit eingebettetem XML für B2B

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) kombiniert ein lesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei. Ab Version 2.0 entspricht es der EN-16931-Norm und ist damit für die E-Rechnungspflicht zugelassen.

Vorteile:

  • Visuell lesbar wie eine klassische Rechnung

  • Maschinell verarbeitbar durch eingebettetes XML

  • Ideal für den B2B-Bereich, da Empfänger beide Wege nutzen können


Vergleich auf einen Blick

KriteriumXRechnungZUGFeRD 2.x
FormatReines XMLPDF + eingebettetes XML
Visuell lesbarNein (nur mit Viewer)Ja (PDF-Ebene)
MaschinenlesbarJaJa (XML-Ebene)
EN-16931-konformJaJa (ab Version 2.0)
Behörden (B2G)PflichtEingeschränkt akzeptiert
B2B-EinsatzMöglichEmpfohlen
Dateierweiterung.xml.pdf
CERTISCAN-SupportJaJa
Einen detaillierten Vergleich finden Sie in unserem Artikel XRechnung vs. ZUGFeRD: Der große Unterschied.

So erstellen Sie E-Rechnungen mit CERTISCAN

Schritt 1: Rechnungsdaten erfassen

Im CERTISCAN Dashboard legen Sie eine neü Rechnung an. Pflichtfelder gemäß EN 16931:

  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Verkäuferdaten (Name, Anschrift, USt-ID, Bankverbindung)
  • Käuferdaten (Name, Anschrift, USt-ID oder Leitweg-ID)
  • Positionen mit Menge, Einzelpreis, Steuersatz
  • Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

Schritt 2: Format wählen

Wählen Sie das gewünschte Format:

  • XRechnung: Für öffentliche Auftraggeber oder Empfänger, die reines XML bevorzugen

  • ZUGFeRD: Für B2B-Kunden, die ein lesbares PDF mit strukturierten Daten erhalten sollen


CERTISCAN generiert beide Formate aus denselben Stammdaten – kein doppelter Aufwand.

Schritt 3: Validierung und Versand

Vor dem Versand validiert CERTISCAN jede Rechnung automatisch:

  • Schemavalidierung: XML-Struktur gegen EN 16931
  • Geschäftsregelvalidierung: Pflichtfelder, Steuerberechnung, Konsistenz
  • Empfänger-Check: Leitweg-ID bei öffentlichen Auftraggebern
Bei Fehlern erhalten Sie konkrete Hinweise, welche Felder korrigiert werden müssen.

Schritt 4: GoBD-Archivierung

Nach dem Versand archiviert CERTISCAN die Rechnung automatisch:

  • SHA-256-Hashwert zur Integritätssicherung
  • Revisionssicherer WORM-Speicher (Write Once, Read Many)
  • 10 Jahre Aufbewahrung gemäß §147 AO
  • Vollständiger Audit-Trail im Audit-Log

DATEV-Integration

Für die nahtlose Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater bietet CERTISCAN einen 1-Klick-DATEV-Export. Alle Rechnungsdaten – ein- und ausgehend – können als DATEV-konforme Buchungssätze exportiert werden.

Export-FormatEnthaltenVerwendung
DATEV-BuchungsstapelKontierung, Betrag, SteuerImport in DATEV Unternehmen online
CSV-ExportAlle RechnungsfelderEigene Auswertungen
Original-XML/PDFXRechnung / ZUGFeRD-DateiBelegarchiv
Die DATEV-Integration funktioniert übrigens auch für die Zeiterfassung – Lohndaten und Rechnungsdaten aus einem System.

Häufige Fehler bei der Umstellung

Fehler 1: Zu spät anfangen

Die technische Umstellung braucht Vorlauf. Stammdaten müssen gepflegt, Empfänger müssen informiert und Prozesse müssen getestet werden. Beginnen Sie mindestens 3 Monate vor Ihrem Stichtag.

Fehler 2: Nur ein Format unterstützen

Manche Empfänger verlangen XRechnung, andere bevorzugen ZUGFeRD. Mit CERTISCAN generieren Sie beide Formate – so sind Sie für jeden Empfänger gerüstet.

Fehler 3: Archivierung vergessen

Eine E-Rechnung zu versenden reicht nicht. Sie müssen das versandte Dokument GoBD-konform archivieren – 10 Jahre lang, revisionssicher, mit Hashwert. CERTISCAN erledigt das automatisch.

Fehler 4: DATEV-Export nicht einrichten

Ihr Steuerberater braucht die Daten in einem Format, das DATEV versteht. Ohne DATEV-Export bedeutet jede E-Rechnung manuellen Aufwand in der Kanzlei – und höhere Kosten für Sie.

Ausblick: ViDA und EU-weite Echtzeit-Meldung ab 2030

Die deutsche E-Rechnungspflicht ist nur der erste Schritt. Ab 2030 plant die EU mit dem ViDA-System eine Echtzeit-Meldepflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Wer jetzt auf E-Rechnung umstellt, ist für 2030 bestens vorbereitet.

Fazit: Jetzt vorbereiten statt 2027 hetzen

Die Sendepflicht kommt – für Unternehmen über 800.000 EUR Umsatz bereits in wenigen Monaten. CERTISCAN bietet alles, was Sie brauchen: XRechnung und ZUGFeRD auf Knopfdruck, automatische Validierung, GoBD-Archivierung und DATEV-Export. Starten Sie heute mit dem kostenlosen Check.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Das hängt von Ihrem Jahresumsatz ab. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 EUR müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen versenden. Alle übrigen B2B-Unternehmen folgen ab dem 1. Januar 2028. Die Empfangspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2025.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format – es enthält nur maschinenlesbare Daten ohne visuelle Darstellung. ZUGFeRD (ab Version 2.0) ist ein hybrides Format: ein lesbares PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beide entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und sind für die deutsche E-Rechnungspflicht zugelassen.

Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen per E-Mail versenden?

Nein, ab dem Stichtag Ihrer Sendepflicht (2027 oder 2028) müssen Sie B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD versenden. Eine reine PDF-Datei per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Welches Format soll ich wählen – XRechnung oder ZUGFeRD?

Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist XRechnung vorgeschrieben. Für B2B-Rechnungen empfehlen wir ZUGFeRD, da Ihre Kunden die Rechnung sowohl als PDF lesen als auch maschinell verarbeiten können. CERTISCAN generiert beide Formate automatisch.

Was kostet die E-Rechnungserstellung mit CERTISCAN?

Das E-Rechnungsmodul ist im Business-Tarif (249 EUR/Monat) enthalten und kann auch als Einzelmodul ab 39 EUR/Monat hinzugebucht werden. Im Preis enthalten: Erstellung von XRechnung und ZUGFeRD, Versand, Validierung, GoBD-Archivierung und DATEV-Export.

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Christoph Schulz
Gruender & CEO, CERTISCAN