Reisekosten-Rechner 2026: Dienstreise abrechnen
Reisekosten-Rechner 2026: Verpflegungspauschalen, Kilometergeld und Übernachtungskosten für Dienstreisen berechnen. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
Reisekosten berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN Zeiterfassung erfasst Dienstreisen mit Reisezeiten, Verpflegungspauschalen und Kilometernachweis – alles in einem System. Ab 29 €/Monat.
Reisekosten berechnen – Pauschalen 2026
Reisekosten für Dienstreisen setzen sich zusammen aus: Verpflegungsmehraufwand + Fahrtkosten + Übernachtungskosten + Nebenkosten. Der kostenlose CERTISCAN Reisekosten-Rechner berechnet alle Pauschalen nach den aktuellen Sätzen 2026.
Beispiel: 3-Tage-Dienstreise innerhalb Deutschlands, 450 km mit dem PKW. Verpflegung: 2 × 14 € (An-/Abreisetag) + 1 × 28 € (voller Tag) = 56 €. Fahrtkosten: 450 × 0,30 € = 135 €. Gesamt: 191 € erstattungsfähig. CERTISCAN dokumentiert die Reise lückenlos.
Verpflegungspauschalen 2026 (Inland)
- Ab 8 Stunden Abwesenheit: 14 € pro Tag
- 24 Stunden Abwesenheit: 28 € pro Tag
- An- und Abreisetag: 14 € (unabhängig von der Dauer)
- Frühstück vom Hotel: −5,60 € Kürzung. Mittag/Abend: −11,20 € Kürzung je Mahlzeit
Kilometerpauschale 2026
Bei Nutzung des eigenen PKW: 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer. Ab dem 21. Entfernungskilometer (Pendlerpauschale): 0,38 €/km. Bei Dienstreisen gilt die volle Kilometerzahl (Hin und Rück), nicht nur die einfache Entfernung.
Warum CERTISCAN für Dienstreisen?
Dieser Rechner berechnet die Erstattungsbeträge. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat erfasst Dienstreisen komplett: Reisezeiten, Verpflegungspauschalen, Kilometerstände und Belege. Automatische Berechnung der Erstattungsbeträge und nahtlose Einbindung in die Lohnabrechnung.
Fehlerhafte Reisekostenabrechnungen sind ein häufiges Problem in Unternehmen. CERTISCAN automatisiert den Prozess und reduziert den Verwaltungsaufwand um bis zu 80%.
Reisekosten berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel-Vorlage | Papierformular |
|---|---|---|---|
| Pauschalen-Berechnung | Automatisch | Formeln nötig | Manuell |
| Mahlzeitenkürzung | Automatisch | Fehleranfällig | Fehleranfällig |
| Auslandspauschalen | Alle Länder | Manuell | Nachschlagen |
| Zeiterfassung-Integration | ✅ | ❌ | ❌ |
| Belegerfassung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Lohnabrechnung-Export | ✅ | ❌ | ❌ |
| Dreimonatsfrist-Prüfung | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über Reisekosten 2026 wissen müssen
Verpflegungsmehraufwand Inland
- Ab 8 Stunden Abwesenheit: 14 € pauschal (= „kleine Pauschale")
- 24 Stunden Abwesenheit: 28 € pauschal (= „große Pauschale")
- An- und Abreisetag (mehrtägige Reise): 14 € pro Tag (unabhängig von Uhrzeiten)
- Dreimonatsfrist: Bei Einsatz am gleichen Ort > 3 Monate: Keine Pauschale mehr
Mahlzeitenkürzung
Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt (z.B. Hotel-Frühstück), wird die Pauschale gekürzt:
- Frühstück: −20% = −5,60 € (von 28 €) bzw. −2,80 € (von 14 €)
- Mittag- oder Abendessen: −40% = −11,20 € (von 28 €) bzw. −5,60 € (von 14 €)
- Alle 3 Mahlzeiten: Volle Kürzung, kein Restanspruch
Fahrtkosten
- Eigener PKW: 0,30 €/km (gefahrene Strecke, Hin und Rück)
- Motorrad: 0,20 €/km
- Fahrrad: Keine Pauschale, aber tatsächliche Kosten absetzbar
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten (Belege aufbewahren)
- Mietwagen: Tatsächliche Kosten + Tankbelege
Übernachtungskosten
- Inland: Tatsächliche Kosten (keine Pauschale für AG-Erstattung). Pauschale nur für Steuererklärung: 20 €/Nacht
- Ausland: Länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle). Beispiel: Österreich 101 €, Schweiz 157 €, USA 224 €
Auslands-Verpflegungspauschalen (Beispiele 2026)
- Österreich: 27 € / 18 € (ab 8h)
- Schweiz: 64 € / 43 € (ab 8h)
- Frankreich: 53 € / 36 € (ab 8h)
- Niederlande: 47 € / 32 € (ab 8h)
- USA (New York): 66 € / 44 € (ab 8h)
Nebenkosten
- Parkgebühren, Maut, Fährkosten
- Gepäckaufbewahrung, Schließfächer
- Telefon-/Internetkosten dienstlich
- Trinkgelder (angemessen, < 10%)
- Eintrittsgelder für dienstliche Veranstaltungen
Steuerliche Behandlung
- Arbeitgeber-Erstattung: Steuerfrei bis zur Pauschale (§ 3 Nr. 16 EStG)
- Werbungskosten: Wenn Arbeitgeber nicht erstattet → Steuererklärung absetzbar
- Vorsteuerabzug: Unternehmer können Vorsteuer aus Hotel- und Mietwagenrechnungen abziehen
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