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Rundfunkbeitrag Gewerbe: GEZ berechnen

GEZ Gewerbe berechnen: Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte, Mitarbeiter und Fahrzeuge. Aktuelle Staffelung 2026. Kostenloser CERTISCAN Rechner.

Rundfunkbeitrag berechnen

Jede ortsfeste Raumeinheit (kein Home-Office)
Teilzeit ≤ 20h = 0,5. Azubis zählen nicht.
Das erste KFZ je Standort ist beitragsfrei
159,12 €
Rundfunkbeitrag pro Monat
📊 Staffel 5 (25 Beschäftigte)
StaffelStaffel 5 (8 Beiträge)
Beitragssatz18,36 €/Beitrag
1. Betriebsstätte (25 MA)146,88 €
Betriebsstätten gesamt146,88 €
Fahrzeuge (2 zahlpflichtig)12,24 €
KFZ beitragsfrei (1× im BS-Beitrag)1 Stk.
Monatlicher Gesamtbeitrag159,12 €
Jährlicher Gesamtbeitrag1.909,44 €
Tipp: Der Rundfunkbeitrag ist als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar. Bei 1.909,44 €/Jahr und 30% Steuersatz sparen Sie 572,83 € Steuern.

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Rundfunkbeitrag für Gewerbe berechnen

Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für Gewerbe besteht aus drei Komponenten: Betriebsstättenbeitrag (nach Mitarbeiterzahl gestaffelt) + Zuschlag für weitere Betriebsstätten + Fahrzeugbeitrag. Der kostenlose CERTISCAN GEZ-Beitragsrechner berechnet den monatlichen Gesamtbeitrag für Ihr Unternehmen.

Beispiel: 1 Betriebsstätte mit 25 Mitarbeitern (Staffel 5: 10,00 €/Monat) + 3 gewerbliche KFZ (3 × 5,83 €) = 27,49 €/Monat. Bei mehreren Standorten addiert sich der Betriebsstättenbeitrag. CERTISCAN verwaltet alle Standorte zentral.

Staffelung nach Mitarbeiterzahl (2026)

Der Beitrag der ersten Betriebsstätte richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:

  • Staffel 1 (0 MA): Ein Drittel des Beitrags (6,12 €/Monat)
  • Staffel 2 (1–4 MA): Ein Beitrag (18,36 €/Monat)
  • Staffel 3 (5–8 MA): Zwei Beiträge (36,72 €/Monat)
  • Staffel 4 (9–19 MA): Vier Beiträge (73,44 €/Monat)

Fahrzeuge und weitere Betriebsstätten

Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug (KFZ, Transporter, LKW): 5,83 €/Monat (ein Drittel des Beitrags). Jede weitere Betriebsstätte wird nach der gleichen Mitarbeiter-Staffelung berechnet.

Warum CERTISCAN für Standort-Verwaltung?

Dieser Rechner kalkuliert den Rundfunkbeitrag. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral. Wiederkehrende Kosten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten werden pro Standort erfasst und ausgewertet.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Rundfunkbeitrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

StaffelBeschäftigteBeiträgeMonatlich
Staffel 10 (Solo)1/3 Beitrag6,12 €
Staffel 21–41 Beitrag18,36 €
Staffel 35–82 Beiträge36,72 €
Staffel 49–194 Beiträge73,44 €
Staffel 520–498 Beiträge146,88 €
Staffel 650–24916 Beiträge293,76 €
Staffel 7250–49932 Beiträge587,52 €
FahrzeugPro KFZ (ab 2.)1/3 Beitrag6,12 €

Alles was Sie über den Rundfunkbeitrag für Gewerbe wissen müssen

Rechtsgrundlage

Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Jede Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts ist beitragspflichtig – unabhängig davon, ob Radio oder Fernseher vorhanden sind.

Staffelung im Detail (Monatsbeitrag: 18,36 € ab 2025)

  • Staffel 1 (0 MA, Solo-Selbstständige): 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
  • Staffel 2 (1–4 Beschäftigte): 1 Beitrag = 18,36 €/Monat
  • Staffel 3 (5–8 Beschäftigte): 2 Beiträge = 36,72 €/Monat
  • Staffel 4 (9–19 Beschäftigte): 4 Beiträge = 73,44 €/Monat
  • Staffel 5 (20–49 Beschäftigte): 8 Beiträge = 146,88 €/Monat
  • Staffel 6 (50–249 Beschäftigte): 16 Beiträge = 293,76 €/Monat
  • Staffel 7 (250–499 Beschäftigte): 32 Beiträge = 587,52 €/Monat
  • Staffel 8 (500–999 Beschäftigte): 45 Beiträge = 826,20 €/Monat
  • Staffel 9 (1.000–4.999 Beschäftigte): 60 Beiträge = 1.101,60 €/Monat
  • Staffel 10 (5.000–19.999 Beschäftigte): 80 Beiträge = 1.468,80 €/Monat

Fahrzeugbeitrag

  • Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug: 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
  • Das erste KFZ je Betriebsstätte ist beitragsfrei (bereits im Betriebsstättenbeitrag enthalten)
  • Privat-PKW der Mitarbeiter: Nicht beitragspflichtig
  • Leasing-Fahrzeuge: Beitragspflichtig, wenn gewerblich genutzt

Was ist eine Betriebsstätte?

Jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird:

  • Büroräume, Werkstätten, Lagerhallen
  • Verkaufsräume, Gastronomie-Betriebe
  • Home-Office: NICHT beitragspflichtig (über privaten Haushaltsbeitrag abgedeckt)
  • Baustellen: NICHT beitragspflichtig (temporär)

Befreiungsmöglichkeiten

  • Gemeinnützige Einrichtungen: 1/3 Beitrag für die erste Betriebsstätte, weitere beitragsfrei
  • Feuerwehr, THW: Befreit von Fahrzeugbeiträgen
  • Kommunale Behörden: Sonderregelungen
  • Betriebsstätte im Privathaushalt: Kein zusätzlicher Beitrag, wenn privater Beitrag gezahlt wird

Beschäftigte richtig zählen

  • Vollzeit-Beschäftigte: Jeder zählt als 1
  • Teilzeit (≤ 20 Std./Woche): Zählt als 0,5
  • Auszubildende: Zählen NICHT mit
  • Geschäftsführer: Zählen mit (wenn sv-pflichtig)
  • Leiharbeiter: Zählen NICHT mit (werden beim Verleiher gezählt)
  • Stichtag: 1. Januar des jeweiligen Jahres

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Der Beitrag richtet sich nach der Mitarbeiterzahl. Solo-Selbstständige: 6,12 €/Monat. 1–4 MA: 18,36 €/Monat. 5–8 MA: 36,72 €/Monat. 9–19 MA: 73,44 €/Monat. Plus Fahrzeugbeiträge.
Ja, jede Betriebsstätte ist separat beitragspflichtig – nach der Mitarbeiterzahl am jeweiligen Standort. 3 Standorte mit je 5 MA = 3 × 36,72 € = 110,16 €/Monat (plus Fahrzeuge).
Jedes gewerbliche Fahrzeug ab dem zweiten pro Betriebsstätte kostet 6,12 €/Monat (1/3 des vollen Beitrags). Das erste KFZ je Betriebsstätte ist im Betriebsstättenbeitrag enthalten.
Nein, Home-Office ist keine separate Betriebsstätte, wenn der Mitarbeiter den privaten Rundfunkbeitrag (18,36 €/Monat) für den Haushalt zahlt. Kein zusätzlicher gewerblicher Beitrag.
Vollzeit = 1, Teilzeit ≤ 20 Std./Woche = 0,5. Auszubildende und Leiharbeiter zählen NICHT mit. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres. Geschäftsführer zählen, wenn sv-pflichtig.
Gemeinnützige Einrichtungen zahlen nur 1/3 für die erste Betriebsstätte, weitere sind frei. Feuerwehr/THW: keine Fahrzeugbeiträge. Komplett-Befreiung gibt es für Gewerbe nicht.
Ja, der Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Er mindert den zu versteuernden Gewinn. Bei der Steuererklärung unter „sonstige Betriebsausgaben" angeben.
Innerhalb eines Monats nach Gründung oder Eröffnung einer Betriebsstätte. Auch Änderungen (neue Standorte, Fahrzeuge, Mitarbeiterzahl) müssen dem Beitragsservice gemeldet werden.
Der Beitragsservice verschickt Mahnungen, dann Festsetzungsbescheide mit Säumniszuschlag (1% pro Monat). Widerspruch ist möglich, aber der Beitrag bleibt in der Regel bestehen – er wurde vom BVerfG für verfassungsgemäß erklärt.
CERTISCAN verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral – inklusive wiederkehrender Posten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten. Alles in einem Dashboard. Ab 29 €/Monat.

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