Rundfunkbeitrag Gewerbe: GEZ berechnen
GEZ Gewerbe berechnen: Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte, Mitarbeiter und Fahrzeuge. Aktuelle Staffelung 2026. Kostenloser CERTISCAN Rechner.
Rundfunkbeitrag berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN Smart Invoicing verwaltet Betriebsstätten, Standorte und wiederkehrende Kosten wie den Rundfunkbeitrag zentral. Ab 29 €/Monat.
Rundfunkbeitrag für Gewerbe berechnen
Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für Gewerbe besteht aus drei Komponenten: Betriebsstättenbeitrag (nach Mitarbeiterzahl gestaffelt) + Zuschlag für weitere Betriebsstätten + Fahrzeugbeitrag. Der kostenlose CERTISCAN GEZ-Beitragsrechner berechnet den monatlichen Gesamtbeitrag für Ihr Unternehmen.
Beispiel: 1 Betriebsstätte mit 25 Mitarbeitern (Staffel 5: 10,00 €/Monat) + 3 gewerbliche KFZ (3 × 5,83 €) = 27,49 €/Monat. Bei mehreren Standorten addiert sich der Betriebsstättenbeitrag. CERTISCAN verwaltet alle Standorte zentral.
Staffelung nach Mitarbeiterzahl (2026)
Der Beitrag der ersten Betriebsstätte richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:
- Staffel 1 (0 MA): Ein Drittel des Beitrags (6,12 €/Monat)
- Staffel 2 (1–4 MA): Ein Beitrag (18,36 €/Monat)
- Staffel 3 (5–8 MA): Zwei Beiträge (36,72 €/Monat)
- Staffel 4 (9–19 MA): Vier Beiträge (73,44 €/Monat)
Fahrzeuge und weitere Betriebsstätten
Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug (KFZ, Transporter, LKW): 5,83 €/Monat (ein Drittel des Beitrags). Jede weitere Betriebsstätte wird nach der gleichen Mitarbeiter-Staffelung berechnet.
Warum CERTISCAN für Standort-Verwaltung?
Dieser Rechner kalkuliert den Rundfunkbeitrag. Die CERTISCAN Plattform ab 29 €/Monat verwaltet Betriebsstätten, Standorte und deren Kosten zentral. Wiederkehrende Kosten wie Rundfunkbeitrag, Miete und Nebenkosten werden pro Standort erfasst und ausgewertet.
Rundfunkbeitrag berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Staffel | Beschäftigte | Beiträge | Monatlich |
|---|---|---|---|
| Staffel 1 | 0 (Solo) | 1/3 Beitrag | 6,12 € |
| Staffel 2 | 1–4 | 1 Beitrag | 18,36 € |
| Staffel 3 | 5–8 | 2 Beiträge | 36,72 € |
| Staffel 4 | 9–19 | 4 Beiträge | 73,44 € |
| Staffel 5 | 20–49 | 8 Beiträge | 146,88 € |
| Staffel 6 | 50–249 | 16 Beiträge | 293,76 € |
| Staffel 7 | 250–499 | 32 Beiträge | 587,52 € |
| Fahrzeug | Pro KFZ (ab 2.) | 1/3 Beitrag | 6,12 € |
Alles was Sie über den Rundfunkbeitrag für Gewerbe wissen müssen
Rechtsgrundlage
Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Jede Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts ist beitragspflichtig – unabhängig davon, ob Radio oder Fernseher vorhanden sind.
Staffelung im Detail (Monatsbeitrag: 18,36 € ab 2025)
- Staffel 1 (0 MA, Solo-Selbstständige): 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
- Staffel 2 (1–4 Beschäftigte): 1 Beitrag = 18,36 €/Monat
- Staffel 3 (5–8 Beschäftigte): 2 Beiträge = 36,72 €/Monat
- Staffel 4 (9–19 Beschäftigte): 4 Beiträge = 73,44 €/Monat
- Staffel 5 (20–49 Beschäftigte): 8 Beiträge = 146,88 €/Monat
- Staffel 6 (50–249 Beschäftigte): 16 Beiträge = 293,76 €/Monat
- Staffel 7 (250–499 Beschäftigte): 32 Beiträge = 587,52 €/Monat
- Staffel 8 (500–999 Beschäftigte): 45 Beiträge = 826,20 €/Monat
- Staffel 9 (1.000–4.999 Beschäftigte): 60 Beiträge = 1.101,60 €/Monat
- Staffel 10 (5.000–19.999 Beschäftigte): 80 Beiträge = 1.468,80 €/Monat
Fahrzeugbeitrag
- Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug: 1/3 Beitrag = 6,12 €/Monat
- Das erste KFZ je Betriebsstätte ist beitragsfrei (bereits im Betriebsstättenbeitrag enthalten)
- Privat-PKW der Mitarbeiter: Nicht beitragspflichtig
- Leasing-Fahrzeuge: Beitragspflichtig, wenn gewerblich genutzt
Was ist eine Betriebsstätte?
Jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird:
- Büroräume, Werkstätten, Lagerhallen
- Verkaufsräume, Gastronomie-Betriebe
- Home-Office: NICHT beitragspflichtig (über privaten Haushaltsbeitrag abgedeckt)
- Baustellen: NICHT beitragspflichtig (temporär)
Befreiungsmöglichkeiten
- Gemeinnützige Einrichtungen: 1/3 Beitrag für die erste Betriebsstätte, weitere beitragsfrei
- Feuerwehr, THW: Befreit von Fahrzeugbeiträgen
- Kommunale Behörden: Sonderregelungen
- Betriebsstätte im Privathaushalt: Kein zusätzlicher Beitrag, wenn privater Beitrag gezahlt wird
Beschäftigte richtig zählen
- Vollzeit-Beschäftigte: Jeder zählt als 1
- Teilzeit (≤ 20 Std./Woche): Zählt als 0,5
- Auszubildende: Zählen NICHT mit
- Geschäftsführer: Zählen mit (wenn sv-pflichtig)
- Leiharbeiter: Zählen NICHT mit (werden beim Verleiher gezählt)
- Stichtag: 1. Januar des jeweiligen Jahres
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