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Brückenteilzeit-Rechner 2026: Gehalt & Anspruch

Brückenteilzeit berechnen: Neues Gehalt, Gehaltseinbuße und Anspruch nach §9a TzBfG prüfen. Kostenloser CERTISCAN Rechner 2026.

Brückenteilzeit berechnen

h
Aktuelle vertragliche Wochenstunden (Vollzeit: 35–40h)
h
Gewünschte Wochenstunden während der Brückenteilzeit
Jahre
Mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre (§9a TzBfG)
Aktuelles monatliches Bruttogehalt
Jahre
Mindestens 6 Monate für Anspruch
MA
Mindestens 45 Mitarbeiter für Brückenteilzeit
3.000 €
Neues Bruttogehalt (30h/Woche)
Anspruch auf Brückenteilzeit besteht
Teilzeitfaktor75.0% (30/40)
Neues Brutto/Monat3.000 €
Monatliche Differenz−1.000 €
Jahresgehalt (aktuell)48.000 €
Jahresgehalt (Teilzeit)36.000 €
Gesamteinbuße (2 J.)−24.000 €
Reduzierung25%
Anspruch besteht: Mit 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und 100 Mitarbeitern im Unternehmen sind die Voraussetzungen nach §9a TzBfG erfüllt. Antrag 3 Monate vor gewünschtem Beginn stellen.
Rückkehrrecht: Nach Ablauf der 2 Jahre kehren Sie automatisch zu 40 Wochenstunden und 4.000 € Brutto zurück. Kein erneuter Antrag nötig.
Hinweis: Weniger Gehalt = weniger Rentenpunkte. Bei 2 Jahren Brückenteilzeit mit 25% Reduzierung verlieren Sie ca. 0.3 Rentenpunkte. Keine Rechtsberatung.

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN verwaltet Brückenteilzeit digital – automatische Gehaltsanpassung, Rückkehr zur Vollzeit und Arbeitszeiterfassung für alle Modelle.

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Brückenteilzeit berechnen – befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht

Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ermöglicht befristete Teilzeit von 1–5 Jahren mit Rückkehrrecht zur Vollzeit. Der kostenlose CERTISCAN Brückenteilzeit-Rechner berechnet das neue Gehalt, die Gesamteinbuße und prüft, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Beispiel: Bei 4.000 € Brutto und Reduzierung von 40 auf 30 Stunden für 2 Jahre: Neues Brutto = 3.000 €. Monatliche Einbuße: 1.000 €. Gesamteinbuße über 2 Jahre: 24.000 €. Nach 2 Jahren automatische Rückkehr zur Vollzeit.

Voraussetzungen nach §9a TzBfG

Anspruch auf Brückenteilzeit besteht, wenn:

  • Betriebsgröße: Mindestens 45 Mitarbeiter im Unternehmen
  • Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate im Betrieb
  • Dauer: 1 bis 5 Jahre befristet
  • Antrag: 3 Monate vor gewünschtem Beginn in Textform

Vorteil gegenüber normaler Teilzeit

Der entscheidende Vorteil: Nach Ablauf der befristeten Teilzeit kehren Sie automatisch zur Vollzeit zurück. Bei regulärer Teilzeit nach §8 TzBfG gibt es kein Rückkehrrecht – die sogenannte „Teilzeitfalle". CERTISCAN dokumentiert Brückenteilzeit-Vereinbarungen und erinnert an das Rückkehrdatum.

Gehalt in der Brückenteilzeit

Das Gehalt wird proportional reduziert: Neues Brutto = (neue Stunden ÷ aktuelle Stunden) × Bruttogehalt. Alle Gehaltsbestandteile (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, VWL) werden anteilig angepasst. CERTISCAN berechnet alle Auswirkungen automatisch.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Brückenteilzeit berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

MerkmalBrückenteilzeitNormale TeilzeitElternzeit-TZ
Gesetzliche Grundlage§9a TzBfG§8 TzBfG§15 BEEG
Dauer1–5 JahreUnbefristetElternzeit
Rückkehrrecht
Betriebsgröße≥45 MA≥15 MAAlle
Antragsfrist3 Monate3 Monate7 Wochen
Max. Stunden/WocheFrei wählbarFrei wählbar32h
Betriebszugehörigkeit6 Monate6 MonateKeine

Alles was Sie über Brückenteilzeit wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

Die Brückenteilzeit wurde 2019 durch das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) in §9a eingeführt:

  • §9a TzBfG: Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (1–5 Jahre)
  • §9a Abs. 2: Antrag 3 Monate vor gewünschtem Beginn in Textform
  • §9a Abs. 3: Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen
  • §9a Abs. 6: Zumutbarkeitsgrenze bei kleinen Betrieben

Voraussetzungen im Detail

  • Betriebsgröße: Mindestens 45 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende)
  • Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate
  • Kein laufender Antrag: Frühestens 1 Jahr nach Ablehnung oder Ende einer vorherigen Brückenteilzeit
  • Zumutbarkeitsgrenze: Arbeitgeber mit 46–200 MA muss nur jedem 15. Arbeitnehmer Brückenteilzeit gewähren

Berechnung Schritt für Schritt

  1. Teilzeitfaktor = Neue Wochenstunden ÷ Aktuelle Wochenstunden
  2. Neues Monatsbrutto = Aktuelles Brutto × Teilzeitfaktor
  3. Monatliche Differenz = Aktuelles Brutto − Neues Brutto
  4. Gesamteinbuße = Monatliche Differenz × Dauer in Monaten

Vergleich: Brückenteilzeit vs. normale Teilzeit

  • Brückenteilzeit (§9a): Befristet 1–5 Jahre, Rückkehr zur Vollzeit garantiert, ab 45 MA
  • Normale Teilzeit (§8): Unbefristet, kein Rückkehrrecht, ab 15 MA
  • Elternzeit-Teilzeit (§15 BEEG): Während Elternzeit, max. 32h/Woche, Rückkehr garantiert

Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Brückenteilzeit ablehnen bei:

  • Betrieblichen Gründen (Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Sicherheit)
  • Unverhältnismäßige Kosten
  • Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze (bei 46–200 MA)

Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb eines Monats, gilt die Brückenteilzeit als genehmigt!

Auswirkungen auf andere Ansprüche

  • Urlaubsanspruch: Bleibt in Tagen gleich, wird aber stundenweise angepasst
  • Urlaubs-/Weihnachtsgeld: Proportional reduziert
  • Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge ggf. angepasst
  • Sozialversicherung: Voller Schutz, Beiträge sinken mit dem Gehalt

Praxistipps

  • Antrag schriftlich stellen und Eingangsbestätigung verlangen
  • Genaue Stundenreduzierung und Dauer im Antrag festlegen
  • Nach Ablauf der Frist: Automatische Rückkehr – keine erneute Beantragung nötig
  • Arbeitszeiten während der Brückenteilzeit dokumentieren (CERTISCAN)
  • Frühestens nach Ablauf: Neue Brückenteilzeit oder normale Teilzeit beantragen

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ist eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit von 1–5 Jahren mit garantiertem Rückkehrrecht zur Vollzeit. Sie wurde 2019 eingeführt, um die „Teilzeitfalle" zu vermeiden.
Arbeitnehmer mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern. Der Antrag muss 3 Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden.
Mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre. Die genaue Dauer wird im Antrag festgelegt. Nach Ablauf kehrt der Arbeitnehmer automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
Proportional: Neues Brutto = (neue Stunden ÷ alte Stunden) × aktuelles Brutto. Bei 40→30 Stunden: 75% des bisherigen Gehalts. Alle Zulagen und Sonderzahlungen werden anteilig angepasst.
Ja, aus betrieblichen Gründen (Arbeitsorganisation, Ablauf, Kosten). Bei 46–200 MA gilt eine Zumutbarkeitsgrenze. Wichtig: Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb eines Monats, gilt sie als genehmigt.
Brückenteilzeit ist befristet (1–5 Jahre) mit Rückkehrgarantie. Normale Teilzeit (§8 TzBfG) ist unbefristet ohne Rückkehrrecht. Brückenteilzeit gilt ab 45 MA, normale Teilzeit ab 15 MA.
Der Urlaubsanspruch in Tagen bleibt gleich, aber die Stunden pro Tag sinken. Bei 5 Tagen Urlaub à 6h statt 8h haben Sie effektiv weniger freie Stunden, aber die gleiche Anzahl freier Tage.
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ein einseitiges Recht zur vorzeitigen Rückkehr besteht nicht. Vereinbaren Sie ggf. eine Ausstiegsklausel im Antrag.
Weniger Gehalt = weniger Rentenpunkte. Bei 2 Jahren Brückenteilzeit mit 25% Reduzierung verlieren Sie ca. 0,5 Rentenpunkte. Prüfen Sie ggf. freiwillige Aufstockung der Rentenversicherung.
Ja, nach Ablauf der Brückenteilzeit können Sie sowohl erneut Brückenteilzeit (frühestens nach 1 Jahr) als auch normale Teilzeit nach §8 TzBfG beantragen.

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