Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ermöglicht befristete Teilzeit von 1–5 Jahren mit Rückkehrrecht zur Vollzeit. Der kostenlose CERTISCAN Brückenteilzeit-Rechner berechnet das neue Gehalt, die Gesamteinbuße und prüft, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Beispiel: Bei 4.000 € Brutto und Reduzierung von 40 auf 30 Stunden für 2 Jahre: Neues Brutto = 3.000 €. Monatliche Einbuße: 1.000 €. Gesamteinbuße über 2 Jahre: 24.000 €. Nach 2 Jahren automatische Rückkehr zur Vollzeit.
Anspruch auf Brückenteilzeit besteht, wenn:
Der entscheidende Vorteil: Nach Ablauf der befristeten Teilzeit kehren Sie automatisch zur Vollzeit zurück. Bei regulärer Teilzeit nach §8 TzBfG gibt es kein Rückkehrrecht – die sogenannte „Teilzeitfalle". Die Vereinbarung und das Rückkehrdatum halten Sie außerhalb von CERTISCAN fest; eine Brückenteilzeit-Verwaltung mit Terminerinnerung gibt es dort nicht.
Das Gehalt wird proportional reduziert: Neues Brutto = (neue Stunden ÷ aktuelle Stunden) × Bruttogehalt. Alle Gehaltsbestandteile (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, VWL) werden anteilig angepasst. Diese Anpassung nimmt Ihre Lohnabrechnung vor, nicht CERTISCAN.
| Merkmal | Brückenteilzeit | Normale Teilzeit | Elternzeit-TZ |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | §9a TzBfG | §8 TzBfG | §15 BEEG |
| Dauer | 1–5 Jahre | Unbefristet | Elternzeit |
| Rückkehrrecht | |||
| Betriebsgröße | ≥45 MA | ≥15 MA | Alle |
| Antragsfrist | 3 Monate | 3 Monate | 7 Wochen |
| Max. Stunden/Woche | Frei wählbar | Frei wählbar | 32h |
| Betriebszugehörigkeit | 6 Monate | 6 Monate | Keine |
Die Brückenteilzeit wurde 2019 durch das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) in §9a eingeführt:
Der Arbeitgeber kann Brückenteilzeit ablehnen bei:
Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb eines Monats, gilt die Brückenteilzeit als genehmigt!