Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Mindest-Einsatzzeiten der Grundbetreuung (Anlage 2) über drei Betreuungsgruppen: geringe Gefährdung (z.B.
Beispiel: 50 Mitarbeiter in einem Bürobetrieb (Gruppe III) × 0,5 h = 25 Stunden Grundbetreuung pro Jahr (Betriebsarzt + Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen). Bei einem Stundensatz von 120–180 EUR ergeben sich Kosten von 3.000–4.500 EUR/Jahr. Die betriebsspezifische Betreuung kommt individuell hinzu.
Die DGUV Vorschrift 2 teilt Betriebe in Betreuungsgruppen ein. Die Grundbetreuung umfasst Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit als gemeinsame Summenzeit; die betriebsspezifische Betreuung kommt zusätzlich hinzu. Die Einsatzzeiten hängen von der Gefährdungsstufe (Branche) und der Mitarbeiterzahl ab. Hinweis: Zum 01.01.2026 tritt die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft.
Der Betriebsarzt berät bei der Gefährdungsbeurteilung, führt arbeitsmedizinische Vorsorge durch, unterstützt bei der Wiedereingliederung und berät zu ergonomischen Maßnahmen. In der Reinigungsbranche sind Hautschutz, Gefahrstoffexposition und Muskel-Skelett-Belastungen zentrale Themen.
CERTISCAN dokumentiert Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und die daraus abgeleiteten Maßnahmen digital – mit Verantwortlichem, Frist, Status und Wirksamkeitsprüfung im Vier-Augen-Prinzip. Der WORM-Audit-Trail stellt die revisionssichere Dokumentation sicher. Eine Vorsorgekartei nach ArbMedVV führt CERTISCAN nicht.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Einsatzzeiten-Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Nachschlagen |
| DGUV V2 Branchenzuordnung | |||
| Kostenabschätzung | |||
| Vorsorge-Dokumentation | |||
| Fristüberwachung | |||
| WORM-Audit-Trail | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die Grundbetreuung kennt drei Betreuungsgruppen. Die angegebene Zeit ist die Summe für Betriebsarzt UND Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam (nicht je Rolle):
Hinweis: Zum 01.01.2026 tritt die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft – prüfen Sie die dann gültigen Werte Ihres Unfallversicherungsträgers.