Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt das beitragspflichtige Einkommen in der Sozialversicherung. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei.
Beispiel: Bei einem Jahresgehalt von 80.000 EUR liegt Ihr Einkommen über der BBG KV (69.750 EUR) – Ihr KV-Beitrag wird gedeckelt. In der RV zahlen Sie Beiträge auf die vollen 80.000 EUR, da die BBG RV bei 101.400 EUR liegt.
Verdienen Sie mehr als die BBG, steigen Ihre SV-Beiträge nicht weiter. Das bedeutet: Netto bleibt mehr von jeder Gehaltserhöhung über der Grenze. Gleichzeitig sinkt aber auch der prozentuale Schutz – die Rentenansprüche wachsen nicht mehr proportional.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze) liegt 2026 bei 77.400 EUR/Jahr (6.450 EUR/Monat). Wer darüber verdient, kann sich privat krankenversichern. Diese Grenze ist höher als die BBG KV und betrifft nur die Krankenversicherung.
CERTISCAN People & Payroll führt die Personalakte je Mitarbeiter – mit AES-verschlüsselten Feldern für Steuer-ID, IBAN und SV-Nummer, der Ablage hochgeladener Lohnzettel und revisionssicherer Dokumentation. Die Lohnabrechnung selbst inklusive Beitragsbemessungsgrenzen läuft in Ihrem Lohnprogramm; CERTISCAN liefert dafür den DATEV-Export.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| BBG-Prüfung | Automatisch | Formel nötig | Nachschlagen |
| SV-Beitragsberechnung | Aufwendig | ||
| Jährliche Aktualisierung | Automatisch | Manuell | Manuell |
| Lohnabrechnung | |||
| DATEV-Export | |||
| DSGVO-konform | Fragwürdig | ||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |