Die Arbeitsstättenregel ASR A1.2 gibt keine pauschale Quadratmeterzahl pro Beschäftigtem verbindlich vor, liefert aber Bewegungsflächen und Mindestmaße.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.2 gibt keine pauschale Quadratmeterzahl pro Beschäftigtem verbindlich vor, liefert aber Bewegungsflächen und Mindestmaße. Als Planungs-Richtwert rechnet man mit rund 8 m² pro Büroarbeitsplatz, 12–15 m² in Werkstätten. Der kostenlose CERTISCAN Gewerbefläche-Rechner berechnet den Flächenbedarf anhand der Mitarbeiterzahl und Branche – sofort und ohne Anmeldung.
Beispiel: 25 Büro-Mitarbeiter × 8 m² (Richtwert) = 200 m² Arbeitsfläche. Dazu kommen Verkehrswege (+25 %), Sanitär-, Sozial- und Besprechungsräume – realistisch benötigen Sie ca. 300 m².
Die ASR A1.2 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Jeder Arbeitsplatz muss ausreichend Grundfläche und Luftraum bieten. Sie schreibt aber keine feste Quadratmeterzahl pro Kopf vor – als Planungs-Richtwert dienen rund 8 m² Grundfläche für den ersten Arbeitsplatz und je etwa 6 m² für jeden weiteren im selben Raum. Die lichte Höhe soll mindestens 2,50 m betragen (bei Flächen unter 50 m²).
Je nach Branche variiert der Flächenbedarf erheblich. In der Reinigungsbranche benötigen Sie neben Büroflächen für die Verwaltung auch Lagerräume für Reinigungsmittel und -geräte sowie Sozialräume für das Personal. CERTISCAN Smart Washroom hilft bei der Dokumentation von Reinigungsleistungen in all diesen Bereichen.
Ob Büro, Werkstatt oder Reinigungsobjekt – CERTISCAN dokumentiert Reinigung, Prüfungen und Wartung in allen Gewerberäumen. QR-Codes an jedem Raum ermöglichen eine lückenlose Dokumentation. Das hilft nicht nur bei der Hygiene, sondern auch bei der Nachweispflicht gegenüber Kunden und Behörden.
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Flächenberechnung | Automatisch | Formel nötig | Taschenrechner |
| ASR A1.2 Prüfung | |||
| Branchenspezifisch | |||
| Zusatzflächen-Kalkulation | Manuell | ||
| Reinigungsdokumentation | |||
| QR-Code pro Raum | |||
| Kosten | Auf Anfrage | 0 € | 0 € |
Die ASR A1.2 gibt keine pauschale Pflicht-Quadratmeterzahl pro Kopf vor. Für die grobe Planung haben sich folgende Richtwerte etabliert:
Neben der reinen Arbeitsfläche müssen weitere Flächen eingeplant werden: