CERTISCAN
SolutionsModulesToolsKnowledgeBlogPricingAbout
Log inTry free
CERTISCAN
SolutionsModulesToolsKnowledgeBlogPricingAbout
Log inTry free
Calculators/Grundsteuer berechnen 2026: Neues Modell
Immobilien & Gewerbe · Free calculator

Grundsteuer berechnen 2026: Neues Modell

Seit dem 01.01.

Open calculator ↓Try for free→
  • Free
  • No sign-up
  • Immobilien & Gewerbe
DSGVOAES-256WORM-AUDITXRECHNUNGCSRD

Grundsteuer berechnen

Werte 2026
Guide

Grundsteuer 2026 berechnen – das neue Modell

Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell (oder Ländermodell). Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der kostenlose CERTISCAN Grundsteuer-Rechner berechnet Ihre voraussichtliche Grundsteuer sofort.

Beispiel: Grundsteuerwert 250.000 EUR × Steuermesszahl 0,031 % × Hebesatz 500 % = 387,50 EUR/Jahr (32,29 EUR/Monat). Die Steuermesszahl wurde im Bundesmodell auf 0,031 % für Wohngrundstücke gesenkt.

Drei Schritte der Grundsteuerberechnung

Die neue Grundsteuer basiert auf dem Grundsteuerwert (ersetzt den alten Einheitswert), der Steuermesszahl (bundeseinheitlich, aber reduziert für Wohnnutzung) und dem kommunalen Hebesatz. Die meisten Kommunen haben ihre Hebesätze angepasst, um eine aufkommensneutrale Umstellung zu erreichen.

Grundsteuer als Nebenkosten

Die Grundsteuer ist nach BetrKV § 2 Nr. 1 auf Mieter umlagefähig. CERTISCAN Smart Invoicing berücksichtigt die Grundsteuer automatisch in der Nebenkostenabrechnung – mit korrektem Umlageschlüssel und fristgerechter Abrechnung.

CERTISCAN für Immobilienverwaltung

Ob Grundsteuer-Umlage, Nebenkostenabrechnung oder Mietrechnung – CERTISCAN Smart Invoicing automatisiert Ihre Immobilienabrechnungen. Revisionssicher, GoBD-konform und mit E-Rechnungsformat. Ideal für Hausverwaltungen und Facility Manager.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
GrundsteuerberechnungAutomatischFormel nötigTaschenrechner
Hebesatz-Vergleich
Nebenkosten-UmlageAutomatischManuellManuell
E-Rechnung
Fristüberwachung
WORM-Audit-Trail
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über die Grundsteuer 2026 wissen müssen

Die neue Grundsteuer – Grundlagen

Die Grundsteuerreform trat am 01.01.2025 in Kraft. Das Bundesmodell berechnet die Grundsteuer in drei Schritten:

  1. Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt festgestellt (Grundsteuerwertbescheid)
  2. Steuermessbetrag: Grundsteuerwert × Steuermesszahl
  3. Grundsteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Kommune

Steuermesszahlen (Bundesmodell)

  • Wohngrundstücke: 0,031 % (0,00031)
  • Unbebaute Grundstücke: 0,034 % (0,00034)
  • Geschäftsgrundstücke: 0,034 % (0,00034)
  • Gemischt genutzt: Anteilige Berechnung

Länder mit eigenem Modell

  • Baden-Württemberg: Bodenwertmodell (nur Grundstückswert, nicht Gebäude)
  • Bayern: Flächenmodell (Grundstücks- und Gebäudefläche)
  • Hamburg: Wohnlagemodell (Bundesmodell + Wohnlagenfaktor)
  • Hessen: Flächen-Faktor-Modell
  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
  • Sachsen: Bundesmodell mit abweichender Messzahl
  • Andere Länder: Bundesmodell (NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen, etc.)

Hebesätze 2026

Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt:

  • Bundesdurchschnitt: ca. 470 %
  • Großstädte: 400–900 % (Berlin 470 %, München 535 %, Frankfurt 500 %)
  • Kleinstädte: 300–500 %
  • Ländliche Gemeinden: 250–400 %
  • Kommunen passen Hebesätze an, um Aufkommensneutralität zu erreichen

Grundsteuer A und B

  • Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • Grundsteuer B: Bebaute und unbebaute Grundstücke (der übliche Fall)
  • Grundsteuer C: Neue Kategorie für unbebaute, baureife Grundstücke (höherer Hebesatz möglich)

Grundsteuer und Nebenkosten

  • Grundsteuer ist umlagefähig (BetrKV § 2 Nr. 1)
  • Umlage nach Wohnfläche (üblichster Schlüssel) oder Miteigentumsanteilen
  • Bei Mehrfamilienhäusern: anteilige Umlage auf alle Mieter
  • CERTISCAN berechnet die Umlage automatisch in der Nebenkostenabrechnung

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid

  • Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
  • Form: Schriftlich beim zuständigen Finanzamt
  • Gründe: Falscher Bodenrichtwert, falsche Fläche, falsche Nutzungsart
  • Tipp: Auch bei Einspruch muss die Grundsteuer zunächst gezahlt werden
  • Professionelle Beratung bei hohen Abweichungen empfohlen
FAQ

Frequently asked questions

Wie wird die Grundsteuer 2026 berechnet?
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl für Wohngrundstücke 0,031 %. Den Hebesatz legt jede Kommune individuell fest (Durchschnitt ca. 470 %).
Wo finde ich meinen Grundsteuerwert?
Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt. Diesen Bescheid haben Sie 2022–2024 nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten. Bei Verlust können Sie beim Finanzamt eine Kopie anfordern.
Wird die Grundsteuer teurer?
Das hängt von der Kommune ab. Die Reform soll aufkommensneutral sein – die Kommunen passen ihre Hebesätze an. Für manche Grundstücke steigt die Grundsteuer, für andere sinkt sie. Besonders in guten Lagen können die Kosten steigen.
Kann ich die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?
Ja, die Grundsteuer ist nach BetrKV § 2 Nr. 1 umlagefähig. Sie wird in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt, üblicherweise nach Wohnfläche. CERTISCAN berechnet die Umlage automatisch.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Grundsteuer C ist neu und erlaubt höhere Hebesätze für unbebaute, baureife Grundstücke.
Welches Bundesland hat welches Modell?
Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg das Wohnlagemodell. Die meisten anderen Bundesländer (NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen etc.) verwenden das Bundesmodell.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja, innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Häufige Gründe: falscher Bodenrichtwert, falsche Flächenangabe oder falsche Nutzungsart.
Wie hilft CERTISCAN bei der Grundsteuer?
CERTISCAN Smart Invoicing integriert die Grundsteuer in die Nebenkostenabrechnung und berechnet die Umlage auf Mieter automatisch. Fristüberwachung und revisionssichere Dokumentation inklusive.
Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz?
Der bundesdurchschnittliche Hebesatz liegt bei ca. 470 %. In Großstädten wie Berlin (470 %), München (535 %) oder Frankfurt (500 %) ist er höher. Ländliche Gemeinden liegen oft bei 250–400 %.
Was ist die Steuermesszahl?
Die Steuermesszahl ist der Faktor, mit dem der Grundsteuerwert multipliziert wird. Im Bundesmodell beträgt sie 0,031 % für Wohngrundstücke und 0,034 % für Geschäfts- und unbebaute Grundstücke.
Explore more

Related topics

NebenkostenrechnerBetriebskosten berechnenMietpreis-RechnerMietpreis pro m² berechnenRenovierungskosten-RechnerRenovierungskosten kalkulierenGewerbefläche-RechnerBürofläche pro MA berechnenSmart InvoicingCERTISCAN Rechnungsmodul entdeckenSteuerersparnis-RechnerSteuerersparnis berechnen

Related calculators

Immobilien & GewerbeNebenkosten-Rechner: Betriebskosten berechnenImmobilien & GewerbeMietpreis-Rechner: Miete pro m² berechnenImmobilien & GewerbeRenovierungskosten berechnen: Kosten pro m²Immobilien & GewerbeGewerbefläche berechnen: Mitarbeiter → m²
Less number-crunching, more done
CERTISCAN Smart Invoicing verwaltet Ihre Immobilienabrechnungen digital – inkl. Grundsteuer-Umlage, Nebenkostenabrechnung und E-Rechnung. Preis auf Anfrage.
Try for free
CERTISCAN

Compliance & operations in one app. Made & hosted in Germany.

Product
SolutionsModulesToolsKnowledgeGlossaryTrust CenterPricingBlog
Company
AboutContact
Legal
PrivacyImprintTermsDPAAccessibility
© 2026 CERTISCAN · Christoph Schulz · Siegen
AES-256 · DSGVO · WORM-Audit
€
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Bestimmt die Steuermesszahl
Hebesatz der Gemeinde
%
Kommunaler Hebesatz (Durchschnitt ca. 470 %)
364,25 €/Jahr
Grundsteuer
Hebesatz 470 %
Grundsteuerwert
250.000,00 €
Steuermesszahl
0,031 %
Steuermessbetrag
77,50 €
Hebesatz
470 %
Grundsteuer/Jahr
364,25 €
Grundsteuer/Monat
30,35 €
Grundsteuer/Quartal
91,06 €
Unverbindliche Schätzung nach dem Grundsteuer-Bundesmodell. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gelten abweichende Landesmodelle mit anderen Formeln — dort ist dieses Ergebnis nicht anwendbar. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt; maßgeblich sind ausschließlich Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Keine Steuerberatung.