Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung nach §34 EStG mildert jedoch die Steuerprogression: Die Steuer wird berechnet, als wäre die Abfindung auf 5 Jahre verteilt.
Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung nach §34 EStG mildert jedoch die Steuerprogression: Die Steuer wird berechnet, als wäre die Abfindung auf 5 Jahre verteilt. Der kostenlose CERTISCAN Abfindung Steuer Rechner zeigt die Ersparnis sofort.
Beispiel: Bei 50.000 € Jahresbrutto und 30.000 € Abfindung beträgt die Steuer ohne Fünftelregelung ca. 12.600 €. Mit Fünftelregelung nur ca. 8.400 € – eine Ersparnis von 4.200 €. Je höher die Abfindung im Verhältnis zum Einkommen, desto größer der Vorteil.
Die Berechnung in 3 Schritten:
Dadurch wird nur ein Fünftel der Abfindung für die Progressionsberechnung herangezogen. CERTISCAN wendet diese Formel automatisch an.
Die Fünftelregelung lohnt sich besonders bei hohen Abfindungen und niedrigem regulären Einkommen. Bei Spitzenverdienern, die bereits den Höchststeuersatz zahlen, ist der Vorteil gering. Der CERTISCAN Rechner zeigt Ihnen den exakten Unterschied.
Kirchensteuer (8–9% der Einkommensteuer) fällt auf den steuerpflichtigen Anteil der Abfindung an. Der Solidaritätszuschlag ist für die meisten Steuerzahler seit 2021 entfallen, kann bei hohen Abfindungen aber relevant sein.
| Funktion | CERTISCAN | Steuerberater | Eigenrecherche |
|---|---|---|---|
| Fünftelregelung | Automatisch | Manuell | Fehleranfällig |
| Steuerklassen-Vergleich | |||
| Kirchensteuer | |||
| Sofort-Ergebnis | |||
| Optimierungstipps | |||
| Verbindlichkeit | Orientierung | Verbindlich | Keine |
| Kosten | Kostenlos | 100–300 € | 0 € |
Die Besteuerung von Abfindungen ist im Einkommensteuergesetz geregelt:
Wichtig: Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, wenn sie für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden (nicht für geleistete Arbeit).
Die Berechnung nach §34 Abs. 1 EStG:
Die wichtigsten Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2026:
Die Fünftelregelung wird zunächst vom Arbeitgeber angewendet (Lohnsteuer). Die endgültige Berechnung erfolgt mit der Einkommensteuererklärung.