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Calculators/Verpflegungsmehraufwand Rechner 2026: Dienstreise-Pauschale
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Verpflegungsmehraufwand Rechner 2026: Dienstreise-Pauschale

Die Verpflegungspauschale berechnet sich nach 2 Sätzen: Ab 8 Stunden Abwesenheit = 14 €, ab 24 Stunden = 28 € pro Tag. Der kostenlose CERTISCAN Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet die jährliche Pauschale sofort – inklusive An- und Abreisetage.

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Verpflegungsmehraufwand berechnen

Werte 2026
Guide

Verpflegungsmehraufwand berechnen – 14 € und 28 €

Die Verpflegungspauschale berechnet sich nach 2 Sätzen: Ab 8 Stunden Abwesenheit = 14 €, ab 24 Stunden = 28 € pro Tag. Der kostenlose CERTISCAN Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet die jährliche Pauschale sofort – inklusive An- und Abreisetage.

Beispiel: 15 Dienstreisen über 8 Stunden (14 €) + 8 Dienstreisen mit Übernachtung (28 €) + 16 An-/Abreisetage (14 €) = 15×14 + 8×28 + 16×14 = 658 € absetzbar. CERTISCAN berechnet dies automatisch aus der Zeiterfassung.

Gesetzliche Grundlage: §9 Abs. 4a EStG

Die Verpflegungspauschalen sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und gelten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Die Pauschalen sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie erstattet. Alternativ können Arbeitnehmer sie als Werbungskosten absetzen.

Besonders für Reinigungskräfte mit wechselnden Einsatzorten und Servicetechniker ist der Verpflegungsmehraufwand relevant. CERTISCAN erkennt Auswärtstätigkeiten automatisch.

CERTISCAN für Dienstreise-Abrechnung

Das CERTISCAN Steuer-Cockpit berechnet den Verpflegungsmehraufwand aus den erfassten Dienstreise-Zeiten. An- und Abreisetage werden automatisch mit 14 € angesetzt. Die Jahresübersicht zeigt die Gesamtpauschale für die Steuererklärung.

Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Wird vom Arbeitgeber oder auf der Dienstreise eine Mahlzeit gestellt, wird die Pauschale gekürzt: Frühstück 20%, Mittag/Abend je 40%. CERTISCAN berücksichtigt diese Kürzungen automatisch.

In comparison

FunktionCERTISCANExcelManuell
Automatische BerechnungFormel nötigFehleranfällig
An-/AbreisetagAutomatischManuellManuell
Kürzungsberechnung
DreimonatsfristWarnung
Nachweis für FA
KostenAuf Anfrage0 €0 €
Good to know

Alles was Sie über Verpflegungsmehraufwand wissen müssen

Gesetzliche Grundlage

  • §9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten im Inland
  • Abwesenheit > 8 Stunden: 14 € pro Tag
  • Abwesenheit ≥ 24 Stunden: 28 € pro Tag
  • An- und Abreisetag: Jeweils 14 € (unabhängig von der Stundenzahl)

Berechnung

  1. Dienstreisen > 8 h zählen: Anzahl × 14 €
  2. Dienstreisen ≥ 24 h zählen: Anzahl × 28 €
  3. An-/Abreisetage: Anzahl × 14 € (bei mehrtägigen Reisen)
  4. Kürzungen abziehen (bei Mahlzeitengestellung)

Kürzungssätze: Frühstück 20% von 28 € = 5,60 €. Mittag/Abendessen je 40% von 28 € = 11,20 €.

Ausnahmen & Sonderregeln

  • Dreimonatsfrist: Pauschale nur für die ersten 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte
  • Ausland: Länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle)
  • Einsatzwechseltätigkeit: Dreimonatsfrist gilt nicht bei wechselnden Einsatzorten
  • Erste Tätigkeitsstätte: Keine Pauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte

Bußgelder & Risiken

  • Falsche Angaben: Steuerhinterziehung bei vorsätzlich überhöhten Pauschaleng
  • Fehlende Nachweise: Finanzamt kann Reisekostenbelege anfordern
  • Doppelerstattung: Nicht steuerfrei, wenn AG bereits erstattet und AN zusätzlich absetzt

Praxistipps

  • Dienstreisen in der Zeiterfassung dokumentieren (CERTISCAN)
  • An-/Abreisetage korrekt erfassen (immer 14 €)
  • Mahlzeiten-Kürzungen beachten (Hotel-Frühstück!)
  • Dreimonatsfrist bei gleichem Einsatzort beachten
  • Auslandspauschalen pro Land prüfen

Verwandte Themen

  • Pendlerpauschale – Entfernungspauschale
  • Homeoffice-Pauschale – 6 €/Tag
  • Steuerersparnis-Rechner – Gesamte Steuerersparnis
  • Blog: Dienstreise steuerlich absetzen
FAQ

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?
14 € pro Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 € pro Tag bei 24 Stunden Abwesenheit. An An-/Abreisetagen: 14 € unabhängig von der Stundenzahl.
Was ist der An-/Abreisetag?
Bei mehrtägigen Dienstreisen mit Übernachtung gilt für den An- und den Abreisetag jeweils die Pauschale von 14 € – unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer.
Muss mein Arbeitgeber die Pauschale zahlen?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung. Der Arbeitgeber kann die Pauschale steuerfrei erstatten. Alternativ setzen Sie sie als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Was ist die Dreimonatsfrist?
An derselben Tätigkeitsstätte können Sie die Pauschale nur für die ersten 3 Monate geltend machen. Bei wechselnden Einsatzorten gilt die Frist nicht.
Wie wirkt sich Hotel-Frühstück aus?
Wenn das Hotel-Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt wird, wird die Tagespauschale um 20% gekürzt (5,60 € bei 28 € Pauschale).
Kann ich Verpflegung und Pendlerpauschale kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Weg. Für Dienstreisen gilt die Verpflegungspauschale, für den regulären Arbeitsweg die Pendlerpauschale.
Wie dokumentiert CERTISCAN Dienstreisen?
CERTISCAN erfasst Dienstreise-Zeiten in der Zeiterfassung und berechnet die Verpflegungspauschale automatisch. Das Steuer-Cockpit zeigt die Jahresübersicht.
Gelten für das Ausland andere Sätze?
Ja. Für Dienstreisen ins Ausland gelten länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle). Diese sind oft höher als die Inlandspauschalen.
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Eintägige Dienstreisen mit über 8h Abwesenheit
Mehrtägige Dienstreisen mit Übernachtung (Anzahl volle Tage)
Pauschalsätze Inland: Abwesenheit > 8 h = 14 €, ≥ 24 h = 28 €, An-/Abreisetag = 14 €.
658 €
Verpflegungsmehraufwand pro Jahr
658 € absetzbar
Eintägig > 8h (15 × 14 €)
210 €
Mehrtägig ≥24h (8 × 28 €)
224 €
An-/Abreisetage (16 × 14 €)
224 €
Gesamtpauschale
658 €
Ersparnis (30% Steuersatz)
ca. 197,4 €
Ersparnis (42% Steuersatz)
ca. 276,36 €
Achtung Kürzung beachten: Bei Mahlzeitengestellung (z. B. Hotel-Frühstück) wird die Pauschale gekürzt: Frühstück 20% (5,60 €), Mittag/Abend je 40% (11,20 €).