Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung 2026: Löhne, Zuschläge und Ausblick 2027
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Gebäudereinigung 15,00 EUR (Lohngruppe 1) und 18,40 EUR (Lohngruppe 6) als allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Alle Lohngruppen, die tariflichen Zuschläge nach RTV, Urlaubs- und Arbeitszeitregeln — und der Stand der Tarifrunde 2027.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gebäudereinigung ein Branchenmindestlohn von 15,00 EUR/Stunde in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 EUR/Stunde in der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) — allgemeinverbindlich für alle Betriebe der Branche, unabhängig von Tarifbindung. Der Rahmentarifvertrag (RTV) und der Lohntarifvertrag (LTV) regeln die Arbeitsbedingungen für rund 700.000 Beschäftigte in Deutschland. Der aktuelle Lohntarifvertrag läuft zum 31.12.2026 aus — die Tarifrunde für 2027 startet im September 2026. CERTISCAN berechnet tarifliche Zuschläge automatisch aus der Zeiterfassung und exportiert sie DATEV-konform.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert am 17.07.2026
15,00 EUR
Branchenmindestlohn Lohngruppe 1 seit 01.01.2026 (+5,3 % ggü. 2025)
18,40 EUR
Branchenmindestlohn Lohngruppe 6 (Glas-/Fassadenreinigung) seit 01.01.2026
rund 700.000
Beschäftigte in der Gebäudereinigung — größtes Handwerk Deutschlands
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 EUR/h brutto, für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) bei 18,40 EUR/h. Beide gelten per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Reinigungsbetriebe in Deutschland — unabhängig von Tarifbindung. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 EUR.
Welche Zuschläge gibt es in der Gebäudereinigung?
Der Rahmentarifvertrag vom 31.10.2019 sieht vor: 25 % für Überstunden, 30 % für Nachtarbeit, 80 % für Sonn- und Feiertagsarbeit, 200 % für hohe Feiertage (Neujahr, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) sowie 75 % bei auftragsbedingt laufender Sonn-/Feiertagsarbeit an gleicher Arbeitsstelle. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt. Die Zuschläge beziehen sich auf den jeweiligen Tariflohn.
BIV (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks)
Räumlicher Geltungsbereich
Gesamtes Bundesgebiet — die Branchenmindestlöhne sind bundesweit einheitlich
Fachlicher Geltungsbereich
Alle Betriebe der Gebäudereinigung
Persönlicher Geltungsbereich
Alle gewerblichen Arbeitnehmer
Allgemeinverbindlichkeit
RTV vom 31.10.2019 allgemeinverbindlich; die Mindestlöhne der LG 1 und LG 6 gelten per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Betriebe
Laufzeit LTV
01.01.2025 bis 31.12.2026 (zweistufige Erhöhung)
Aspekt
Arbeitnehmerseite
Details
IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt)
Aspekt
Arbeitgeberseite
Details
BIV (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks)
Aspekt
Räumlicher Geltungsbereich
Details
Gesamtes Bundesgebiet — die Branchenmindestlöhne sind bundesweit einheitlich
Aspekt
Fachlicher Geltungsbereich
Details
Alle Betriebe der Gebäudereinigung
Aspekt
Persönlicher Geltungsbereich
Details
Alle gewerblichen Arbeitnehmer
02Lohngruppen 2026: Überblick
Der Lohntarifvertrag definiert Lohngruppen nach Tätigkeit und Qualifikation. Allgemeinverbindlich (für alle Betriebe verpflichtend) sind die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6. Die übrigen Sätze gelten für tarifgebundene Betriebe:
Über die zwei Stufen des aktuellen Lohntarifvertrags (2025 und 2026) sind die Löhne in der Lohngruppe 1 um insgesamt gut 11 % gestiegen, in der Lohngruppe 6 um gut 10 %.
Tariflicher Mindestlohn vs. gesetzlicher Mindestlohn
Aspekt
Gesetzlicher Mindestlohn
Branchenmindestlohn (LG 1)
Höhe 2026
13,90 EUR
15,00 EUR
Differenz
—
+1,10 EUR (+7,9 %)
Höhe 2027
14,60 EUR (beschlossen)
noch offen (Tarifrunde ab 09/2026)
Geltung
Alle Branchen
Nur Gebäudereinigung
Rechtsgrundlage
MiLoG + Mindestlohnanpassungsverordnung
LTV Gebäudereinigung, Verordnung nach § 7 AEntG
Durchsetzung
Zoll (FKS)
Zoll (FKS)
Aspekt
Höhe 2026
Gesetzlicher Mindestlohn
13,90 EUR
Branchenmindestlohn (LG 1)
15,00 EUR
Aspekt
Differenz
Gesetzlicher Mindestlohn
—
Branchenmindestlohn (LG 1)
+1,10 EUR (+7,9 %)
Aspekt
Höhe 2027
Gesetzlicher Mindestlohn
14,60 EUR (beschlossen)
Branchenmindestlohn (LG 1)
noch offen (Tarifrunde ab 09/2026)
Aspekt
Geltung
Gesetzlicher Mindestlohn
Ein Reinigungsunternehmen, das nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, verstößt gegen den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn. Es drohen Nachzahlungsforderungen und Bußgelder. Was Ihr Lohnniveau netto bedeutet, zeigt der Mindestlohn-Rechner.
Übersicht der tariflichen Zuschläge (RTV vom 31.10.2019)
Zuschlagsart
Zuschlag
Beispiel (LG 1, 15,00 EUR)
Überstunden/Mehrarbeit
25 %
15,00 × 1,25 = 18,75 EUR
Nachtarbeit
30 %
15,00 × 1,30 = 19,50 EUR
Sonn- und Feiertagsarbeit
80 %
15,00 × 1,80 = 27,00 EUR
Hohe Feiertage (Neujahr, 1. Mai, 1. + 2. Weihnachtsfeiertag)
200 %
15,00 × 3,00 = 45,00 EUR
Auftragsbedingt laufende Sonn-/Feiertagsarbeit an gleicher Arbeitsstelle
75 %
15,00 × 1,75 = 26,25 EUR
Zuschlagsart
Überstunden/Mehrarbeit
Zuschlag
25 %
Beispiel (LG 1, 15,00 EUR)
15,00 × 1,25 = 18,75 EUR
Zuschlagsart
Nachtarbeit
Zuschlag
30 %
Beispiel (LG 1, 15,00 EUR)
15,00 × 1,30 = 19,50 EUR
Zuschlagsart
Sonn- und Feiertagsarbeit
Zuschlag
80 %
Beispiel (LG 1, 15,00 EUR)
15,00 × 1,80 = 27,00 EUR
Zuschlagsart
Hohe Feiertage (Neujahr, 1. Mai, 1. + 2. Weihnachtsfeiertag)
Zuschlag
Wichtig: Treffen mehrere Zuschläge zusammen, ist nach dem RTV nur der jeweils höchste zu zahlen — Nacht- und Sonntagszuschlag werden also nicht addiert. Zum genauen Zeitfenster der Nachtarbeit machen branchenübliche Zusammenfassungen unterschiedliche Angaben (22–5 Uhr bzw. 23–6 Uhr) — maßgeblich ist der RTV-Originaltext. Zusätzlich kennt der RTV Erschwerniszuschläge (z. B. für Arbeiten mit Atemschutz). Alle Zuschlagsarten durchrechnen können Sie im Zuschlags-Rechner.
Wichtig für die Lohnabrechnung: Bestimmte Zuschläge sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
Zuschlagsart
Steuerfreier Anteil
Grenze (Grundlohn)
Nachtarbeit (20–6 Uhr)
25 %
Bis 50 EUR/h
Nachtarbeit 0–4 Uhr (bei Arbeitsaufnahme vor 0 Uhr)
40 %
Bis 50 EUR/h
Sonntagsarbeit
50 %
Bis 50 EUR/h
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind die Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 EUR/h. Der tarifliche Nachtzuschlag von 30 % liegt über dem steuerfreien Satz von 25 % — der übersteigende Teil ist außerhalb der Kernzeit steuerpflichtig. Wie die Zuschläge korrekt in die Abrechnung kommen, zeigt der Lohnabrechnungs-Software-Vergleich.
CERTISCAN berechnet Zuschläge intervallbasiert — auch über Mitternacht hinweg, wenn eine Schicht beispielsweise von 22:00 bis 06:00 Uhr dauert. Die Zuschlagssätze sind dabei frei konfigurierbar und jahres-versioniert hinterlegt, sodass neue Tarifabschlüsse zentral gepflegt werden. Im DATEV-Export werden sie den richtigen Lohnarten zugewiesen.
04Arbeitszeit und Urlaub
Arbeitszeit
Regelung
Tarifvertrag
ArbZG (Gesetz)
Wöchentliche Arbeitszeit
39 Stunden
Max. 48 Stunden
Tägliche Höchstarbeitszeit
8 Stunden regelmäßige Tagesarbeitszeit
10 Stunden
Pausenregelung
Nach ArbZG
30 Min. ab 6 h, 45 Min. ab 9 h
Urlaub
Der tarifliche Urlaubsanspruch liegt mit bis zu 30 Arbeitstagen (5-Tage-Woche, gestaffelt nach Beschäftigungsdauer) deutlich über dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen. Für die Personalplanung mit vielen Teilzeitkräften lohnt ein Blick auf den Dienstplan-Software-Vergleich für die Gebäudereinigung.
Soweit der RTV keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist (AN → AG)
Kündigungsfrist (AG → AN)
Probezeit (max. 6 Monate)
2 Wochen
2 Wochen
Bis 2 Jahre
4 Wochen zum 15./Monatsende
4 Wochen zum 15./Monatsende
2–5 Jahre
4 Wochen zum 15./Monatsende
1 Monat zum Monatsende
07Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Bei einem Wechsel des Reinigungsdienstleisters (z. B. durch Neuausschreibung) greift häufig § 613a BGB: Die Arbeitnehmer gehen mit ihren bestehenden Verträgen auf den neuen Auftragnehmer über. Dies ist in der Gebäudereinigung besonders relevant, da die Reinigungskräfte am Objekt bleiben, während das Unternehmen wechselt.
08Ausblick 2027: Tarifrunde startet im September 2026
Der aktuelle Lohntarifvertrag läuft zum 31.12.2026 aus. Der erste Verhandlungstermin zwischen IG BAU und BIV ist für den 9. September 2026 angesetzt; diskutiert wird unter anderem über einen möglichen Gewerkschaftsbonus ab 2027. Konkrete Abschlüsse für 2027 gibt es noch nicht (Stand: Juli 2026) — Zahlen, die für 2027 kursieren, sind bis zum Abschluss Spekulation. Fest steht nur die Untergrenze: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2027 auf 14,60 EUR — der Abstand zum Branchenmindestlohn von aktuell 1,10 EUR schrumpft damit ohne Tarifabschluss, was den Einigungsdruck erhöht. Für die Kalkulation 2027 gilt daher: mit einer weiteren Lohnsteigerung planen, aber erst nach dem Abschluss mit festen Sätzen rechnen.
Der Tarifvertrag für die Gebäudereinigung bietet Arbeitnehmern faire Bedingungen — und Arbeitgebern Planungssicherheit. Wer tariftreu kalkuliert und dies in Ausschreibungen nachweisen kann, hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Billiganbietern. CERTISCAN stellt sicher, dass alle Zuschläge korrekt berechnet, dokumentiert und exportiert werden — mit jahres-versionierten Sätzen, die Sie zur Tarifrunde 2027 zentral aktualisieren.
Gilt der Tarifvertrag für alle Reinigungsunternehmen?
Die Branchenmindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 gelten per Rechtsverordnung nach § 7 AEntG für alle Arbeitgeber der Branche — auch ohne Verbandsmitgliedschaft. Der Rahmentarifvertrag ist allgemeinverbindlich erklärt. Die übrigen Lohngruppen des Lohntarifvertrags binden tarifgebundene Betriebe.
Wie viel Urlaubsgeld steht Reinigungskräften zu?
Ein allgemeines tarifliches Urlaubsgeld sieht der Flächentarif nicht vor — wohl aber bis zu 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche, gestaffelt nach Beschäftigungsdauer). Einige Haustarifverträge oder Arbeitsverträge gewähren zusätzlich freiwilliges Urlaubsgeld.
Wie geht es 2027 mit den Löhnen in der Gebäudereinigung weiter?
Das ist noch offen: Der aktuelle Lohntarifvertrag läuft zum 31.12.2026 aus, die erste Verhandlungsrunde zwischen IG BAU und BIV ist für den 9. September 2026 angesetzt (Stand: Juli 2026). Sicher ist nur der neue gesetzliche Mindestlohn von 14,60 EUR ab dem 01.01.2027 als Untergrenze — Betriebe sollten für 2027 eine weitere Steigerung der Branchenlöhne einkalkulieren.
Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Originaltexte von RTV, LTV und den zugehörigen Verordnungen.