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Kündigung aussprechen: 10-Punkte-Checkliste für AG

Christoph Schulz14. Mai 20266 Min. Lesezeit
KündigungArbeitsrechtBetriebsratKündigungsschutzSozialauswahlChecklisteArbeitgeber2026

Kündigung aussprechen: 10-Punkte-Checkliste für Arbeitgeber

Eine fehlerhafte Kündigung kostet Arbeitgeber im Durchschnitt 3 bis 6 Monatsgehälter – als Abfindung im Vergleich vor dem Arbeitsgericht. CERTISCAN dokumentiert alle relevanten Vorgänge im revisionssicheren Audit-Trail und hilft Ihnen, die Formalien einer Kündigung lückenlos einzuhalten.

Die 10-Punkte-Checkliste

Punkt 1: Kündigungsgrund prüfen

Bevor Sie kündigen, klären Sie den Kündigungsgrund. Das KSchG (ab 10 Mitarbeitern, nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit) verlangt einen der drei anerkannten Gründe:

KündigungsartVoraussetzungenBeispiele
PersonenbedingtMangelnde Eignung, langfristigDauerkrankheit, fehlende Qualifikation, Verlust der Fahrerlaubnis
VerhaltensbedingtPflichtverletzung, AbmahnungArbeitsverweigerung, Diebstahl, unentschuldigtes Fehlen
BetriebsbedingtWegfall des ArbeitsplatzesUmstrukturierung, Auftragsrückgang, Standortschließung
Bei der personenbedingten Kündigung muss eine negative Prognose vorliegen – die Beeinträchtigung muss auch in Zukunft andauern. Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel mindestens eine vorherige Abmahnung für gleichartiges Fehlverhalten erforderlich. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen sein – eine reine Umverteilung der Aufgaben genügt nicht.

Punkt 2: Schriftform wahren (§623 BGB)

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – das heißt auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigungsberechtigten. Folgende Formen sind unwirksam:

  • E-Mail (auch mit qualifizierter elektronischer Signatur!)
  • WhatsApp oder SMS
  • Mündliche Kündigung
  • Fax
  • Kopie ohne Originalunterschrift
Die Unterschrift muss von einer vertretungsberechtigten Person stammen. Das ist in der Regel der Geschäftsführer oder ein Prokurist. Eine Kündigung durch den Abteilungsleiter ist nur wirksam, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt – und diese sollte der Kündigung beigefügt werden, da der Arbeitnehmer sie sonst unverzüglich zurückweisen kann (§174 BGB).

Punkt 3: Kündigungsfrist berechnen (§622 BGB)

Die gesetzlichen Mindest-Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitFrist AGKündigungstermin
Bis 6 Monate (Probezeit)2 WochenJeder Tag
7 Monate – 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende
2 Jahre1 MonatMonatsende
5 Jahre2 MonateMonatsende
8 Jahre3 MonateMonatsende
10 Jahre4 MonateMonatsende
12 Jahre5 MonateMonatsende
15 Jahre6 MonateMonatsende
20 Jahre7 MonateMonatsende
Nutzen Sie den Kündigungsfrist-Rechner, um die exakte Frist zu berechnen. Beachten Sie, dass Tarifverträge und Arbeitsverträge längere Fristen vorsehen können – kürzere Fristen als die gesetzlichen sind nur in Ausnahmefällen zulässig (z.B. Kleinbetriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern oder während der Probezeit).

Punkt 4: Sonderkündigungsschutz prüfen

Vor jeder Kündigung müssen Sie prüfen, ob der Mitarbeiter besonderen Kündigungsschutz genießt:

  • Schwangere/Mütter: Kündigungsverbot bis 4 Monate nach Entbindung (§17 MuSchG)
  • Elternzeit: Schutz ab Anmeldung, max. 8 Wochen vor Beginn (§18 BEEG)
  • Schwerbehinderte: Vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich (§168 SGB IX)
  • Betriebsratsmitglieder: Nur außerordentliche Kündigung mit Zustimmung des BR (§15 KSchG)
  • Datenschutzbeauftragte: Während Amtszeit und 1 Jahr danach geschützt (§38 Abs. 2 BDSG)
  • Auszubildende: Nach Probezeit nur fristlose Kündigung (§22 BBiG)
  • Wehrdienst-/Freiwilligendienstleistende: Während des Dienstes (§2 ArbPlSchG)
Eine Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz ist nicht automatisch unwirksam – aber sie erfordert zusätzliche Schritte (z.B. Zustimmung des Integrationsamts bei Schwerbehinderten), deren Fehlen zur Unwirksamkeit führt.

Punkt 5: Betriebsrat anhören (§102 BetrVG)

Wenn ein Betriebsrat existiert, muss er vor der Kündigung angehört werden. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat bei ordentlicher Kündigung eine Woche Bedenkzeit, bei außerordentlicher Kündigung 3 Tage. Die Anhörung muss vollständig sein: Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund, die Sozialdaten des betroffenen Mitarbeiters und die Art der Kündigung mitteilen.

Punkt 6: Abmahnung (bei verhaltensbedingter Kündigung)

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert in der Regel mindestens eine vorherige Abmahnung für gleichartiges Fehlverhalten. Die Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret benennen und die Kündigung als Konsequenz androhen. CERTISCAN archiviert Abmahnungen im Audit-Trail, sodass sie im Streitfall jederzeit nachweisbar sind. Ausnahme: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen (Straftaten, sexuelle Belästigung) kann auf eine Abmahnung verzichtet werden.

Punkt 7: Sozialauswahl (bei betriebsbedingter Kündigung)

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern durchgeführt werden. Die vier gesetzlichen Kriterien:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Längere Zugehörigkeit = höherer Schutz
  • Lebensalter: Ältere Mitarbeiter haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Unterhaltspflichten: Kinder, Ehepartner, Pflegebedürftige
  • Schwerbehinderung: Gleichgestellte eingeschlossen
Leistungsträger können unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialauswahl ausgenommen werden (§1 Abs. 3 Satz 2 KSchG). Die Sozialauswahl ist einer der häufigsten Streitpunkte vor dem Arbeitsgericht.

Punkt 8: Zugang sicherstellen

Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Sichere Zustellmethoden:

  • Persönliche Übergabe mit Zeugen (sicherste Methode): Lassen Sie den Empfang quittieren
  • Einwurf-Einschreiben (Zugang am nächsten Werktag): Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung aufbewahren
  • Bote mit Zustellungsprotokoll: Der Bote muss den Inhalt des Schreibens kennen
  • Nicht empfohlen: Übergabe-Einschreiben (gilt erst mit Abholung als zugegangen – der Arbeitnehmer kann die Abholung verweigern)

Punkt 9: Freistellung und Resturlaub

Entscheiden Sie, ob der Mitarbeiter freigestellt wird. Bei unwiderruflicher Freistellung wird Resturlaub angerechnet. Berechnen Sie den Resturlaub mit dem Urlaubsrechner. Die Zeiterfassung von CERTISCAN zeigt den aktuellen Urlaubssaldo tagesgenau an. Bei einer bezahlten Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs ersparen Sie sich die finanzielle Urlaubsabgeltung.

Punkt 10: Arbeitszeugnis vorbereiten

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§109 GewO). Bereiten Sie das Zeugnis bereits parallel zum Kündigungsprozess vor – so vermeiden Sie Verzögerungen und Streitigkeiten. Mehr dazu in unserem Zeugnis-Ratgeber.

Vergleich: Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

KriteriumOrdentliche KündigungAußerordentliche Kündigung
Frist§622 BGB (s. oben)Fristlos (sofort)
Grund erforderlichJa (ab KSchG-Anwendung)Ja, „wichtiger Grund" (§626 BGB)
AbmahnungJa (verhaltensbedingt)Grundsätzlich ja, Ausnahme bei schwerem Vertrauensbruch
Betriebsrat1 Woche Frist3 Tage Frist
2-Wochen-FristNeinJa, ab Kenntnis des Grundes (§626 Abs. 2 BGB)
Sperrzeit ALG I12 Wochen (bei Eigenverschulden)12 Wochen
Ultima RatioNein (bei betriebsbedingt: keine Weiterbeschäftigung)Ja, immer

CERTISCAN: Kündigungsprozess dokumentieren

CERTISCAN protokolliert alle Schritte des Kündigungsprozesses im WORM-Audit-Trail (Write Once, Read Many). Das bedeutet:

  • Jede Abmahnung wird mit Datum, Inhalt und Zugang dokumentiert
  • Betriebsratsanhörung mit Fristbeginn und -ende nachweisbar
  • Zeiterfassungsdaten als Beweismittel (z.B. bei Arbeitszeitbetrug oder unentschuldigtem Fehlen)
  • Urlaubssaldo tagesgenau berechnet für die Abrechnung
  • SHA-256 Hash-Chain: Einträge sind manipulationssicher und gerichtsverwendbar
Die revisionssichere Dokumentation von CERTISCAN schützt Sie vor Beweisproblemen im Kündigungsschutzprozess. Jedes Dokument und jede Aktion ist lückenlos nachvollziehbar.

Kosten einer fehlerhaften Kündigung

Eine unwirksame Kündigung kann erhebliche finanzielle Folgen haben:

  • Annahmeverzugslohn: Gehalt für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses (3-12 Monate)
  • Abfindung im Vergleich: Typisch 0,5-1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Anwaltskosten: Ab ca. 2.000 EUR (erste Instanz)
  • Wiedereinstellung: Bei gerichtlicher Feststellung der Unwirksamkeit

Fazit: Kündigung braucht Vorbereitung

Eine wirksame Kündigung erfordert sorgfältige Vorbereitung. Jeder der 10 Punkte kann über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit entscheiden. Mit CERTISCAN dokumentieren Sie alle Schritte revisionssicher und berechnen Fristen automatisch.

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Häufig gestellte Fragen

Muss eine Kündigung per Einschreiben verschickt werden?

Nein, aber es ist dringend empfehlenswert. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§623 BGB), also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den Zugang. Ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe mit Zeugen sind die sichersten Wege.

Was passiert, wenn der Betriebsrat nicht angehört wurde?

Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam (§102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Der Betriebsrat hat eine Woche (bei außerordentlicher Kündigung 3 Tage) Zeit zur Stellungnahme. Sein Widerspruch macht die Kündigung nicht unwirksam, muss aber beachtet werden.

Was ist eine Sozialauswahl und wann ist sie nötig?

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Mitarbeitern denjenigen kündigen, den die Kündigung am wenigsten trifft. Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (§1 Abs. 3 KSchG).

Welche Mitarbeiter haben Sonderkündigungsschutz?

Sonderkündigungsschutz genießen unter anderem: Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach Entbindung, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte (Zustimmung des Integrationsamts), Betriebsratsmitglieder, Datenschutzbeauftragte und Auszubildende nach der Probezeit.

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CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN