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Arbeitszeugnis: Formulierungen & Geheimcode 2026

Christoph Schulz21. Mai 20267 Min. Lesezeit
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Arbeitszeugnis: Formulierungen & Geheimcode 2026

Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben – und eines der am meisten missverstandenen. Die sogenannte Zeugnissprache ist voller versteckter Botschaften und Codewörter, die auf den ersten Blick positiv klingen, aber in Wahrheit vernichtende Kritik enthalten können. CERTISCAN hilft Ihnen, Zeugnisse zu entschlüsseln und archiviert alle Dokumente revisionssicher in der digitalen Personalakte.

Der Zeugnisanspruch nach §109 GewO

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§109 Abs. 1 GewO). Dabei wird unterschieden:

  • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Art und Dauer der Tätigkeit – ohne Bewertung
  • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich Bewertung von Leistung und Sozialverhalten
In der Praxis wird fast immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. Der Arbeitnehmer muss es ausdrücklich anfordern – es gibt keine automatische Ausstellungspflicht. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis wohlwollend formulieren (Wohlwollensgebot), darf aber gleichzeitig die Wahrheit nicht verletzen (Wahrheitsgebot). Zwischen diesen beiden Geboten bewegt sich die gesamte Zeugnissprache.

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB). In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, das Zeugnis unmittelbar nach dem Ausscheiden anzufordern, da der Arbeitgeber mit zunehmender Zeit die Leistung des Mitarbeiters schlechter beurteilen kann und ein späteres Zeugnis oft weniger positiv ausfällt.

Die Notenskala: Geheimcode entschlüsselt

Die Zeugnissprache verwendet codierte Formulierungen, die den Schulnoten 1-6 entsprechen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Verwendung von Verstärkungswörtern wie „stets", „voll" und „vollst" sowie in der Reihenfolge der genannten Personengruppen.

Leistungsbewertung

NoteFormulierungBedeutung
1 (Sehr gut)„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"Herausragende Leistung in allen Bereichen
2 (Gut)„stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit"Überdurchschnittliche Leistung
3 (Befriedigend)„zu unserer vollen Zufriedenheit"Durchschnittliche, solide Leistung
4 (Ausreichend)„zu unserer Zufriedenheit"Gerade noch akzeptabel
5 (Mangelhaft)„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"Erhebliche Mängel, unterdurchschnittlich
6 (Ungenügend)„war stets bemüht" oder „hat sich bemüht"Völlig unzureichende Leistung

Verhaltensbewertung

NoteFormulierung
1„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich"
2„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei"
3„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei"
4„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden war einwandfrei" (Vorgesetzte fehlen!)
5„Sein/Ihr Verhalten war insgesamt zufriedenstellend"
Wichtig: Bei der Verhaltensbewertung muss die Reihenfolge „Vorgesetzte, Kollegen, Kunden" eingehalten werden. Wird der Vorgesetzte weggelassen oder an letzter Stelle genannt, signalisiert das Konflikte mit der Führungsebene. Dieser subtile Code wird von erfahrenen Personalern sofort erkannt.

Die 10 häufigsten Geheimcodes

Neben der Notenskala gibt es weitere versteckte Botschaften in Arbeitszeugnissen, die als „Geheimcodes" bekannt sind. Nach der Rechtsprechung des BAG sind verschlüsselte Hinweise grundsätzlich unzulässig – aber in der Praxis tauchen sie immer noch auf:

FormulierungVersteckte Bedeutung
„gesellig" oder „trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei"Alkoholproblem am Arbeitsplatz
„zeigte Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft"Sexuelle Belästigung oder Affären
„setzte sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein"Betriebsratstätigkeit (unzulässig!)
„war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen"Überheblich, arrogant, Selbstdarsteller
„war ein umgänglicher Mitarbeiter"Unauffällig, nicht engagiert
„erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst"Nur Dienst nach Vorschrift, keine Eigeninitiative
„verließ uns auf eigenen Wunsch"Echte Eigenkündigung (positiv)
„verließ uns im gegenseitigen Einvernehmen"Aufhebungsvertrag, oft nicht freiwillig
„Wir wünschen ihm/ihr alles Gute"Standardfloskel (neutral)
„Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und Erfolg"Subtiler Hinweis auf mangelnden bisherigen Erfolg
Achtung: Viele dieser Geheimcodes sind nach der Rechtsprechung des BAG unzulässig. Wenn Sie solche Formulierungen in Ihrem Zeugnis finden, haben Sie einen Berichtigungsanspruch. Nutzen Sie den Zeugnisnoten-Rechner, um Ihr Zeugnis systematisch zu bewerten.

Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält folgende Abschnitte in fester Reihenfolge:

  • Überschrift: „Arbeitszeugnis" oder „Zeugnis" (nicht „Bestätigung" oder „Bescheinigung")
  • Einleitung: Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Position
  • Unternehmensbeschreibung: Kurze Darstellung des Unternehmens (Branche, Größe)
  • Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben und Verantwortungsbereiche (je detaillierter, desto besser)
  • Leistungsbewertung: Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, Zusammenfassung
  • Verhaltensbewertung: Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden (Reihenfolge beachten!)
  • Schlussformel: Austrittsgrund, Bedauern über Weggang, Dank, Zukunftswünsche
  • Datum und Unterschrift: Ausstellungsdatum = letzter Arbeitstag (oder kurz danach)
Ein Zeugnis, das von diesem Aufbau abweicht, fällt erfahrenen Personalern auf. Fehlende Abschnitte werden als negatives Signal gewertet. Besonders das Fehlen der Schlussformel (Bedauern, Dank, Wünsche) wird als Zeichen gedeutet, dass der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter unzufrieden war.

Berichtigungsanspruch: So wehren Sie sich

Wenn Ihr Zeugnis fehlerhafte oder ungerechte Bewertungen enthält:

  • Schriftlich den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern (konkrete Formulierungen vorschlagen)
  • Frist setzen: 2-3 Wochen sind angemessen
  • Bei Ablehnung: Klage beim Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung
  • Beweislast: Bei Note 3 oder besser muss der Arbeitgeber Abweichungen beweisen; bei Note 4 oder schlechter muss der Arbeitnehmer seine bessere Leistung beweisen (BAG 18.11.2014 – 9 AZR 584/13)
Das BAG hat klargestellt, dass die durchschnittliche Zeugnisnote in Deutschland „befriedigend" (Note 3) ist und der Arbeitgeber eine bessere Note beweisen muss. In der Praxis erhalten allerdings rund 85 % der Arbeitnehmer die Note „gut" oder besser, was den Beweismaßstab faktisch verschiebt.

Beachten Sie: Der Berichtigungsanspruch kann verwirken – handeln Sie zeitnah nach Erhalt des Zeugnisses. Die Gerichte nehmen eine Verwirkung nach 5-10 Monaten an, in Einzelfällen sogar früher.

Zwischenzeugnis: Wann und warum?

Ein Zwischenzeugnis kann jederzeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden, wenn ein „berechtigter Anlass" vorliegt:

  • Wechsel des Vorgesetzten
  • Versetzung in eine andere Abteilung
  • Wesentliche Änderung der Aufgaben
  • Bevorstehende Betriebsübernahme
  • Elternzeit, Sabbatical oder längere Krankheit
  • Eigener Wunsch vor einer Bewerbung
Das Zwischenzeugnis wird im Präsens formuliert (nicht Vergangenheit) und bindet den Arbeitgeber: Ein späteres Endzeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht wesentlich von einem vorherigen Zwischenzeugnis abweichen. Deshalb ist ein gutes Zwischenzeugnis eine wertvolle Absicherung.

Vergleich: Zeugnisarten im Überblick

KriteriumEinfaches ZeugnisQualifiziertes ZeugnisZwischenzeugnisAusbildungszeugnis
InhaltArt + Dauer+ Leistung + VerhaltenWie qualifiziertes+ Prüfungsergebnisse
ZeitpunktBei AustrittBei AustrittWährend BeschäftigungBei Ausbildungsende
TempusVergangenheitVergangenheitGegenwartVergangenheit
FormulierungSachlichCodiert (Noten 1-6)Codiert (Noten 1-6)Codiert
Rechtgrundlage§109 GewO§109 GewORichterrecht§16 BBiG
CERTISCAN-ArchivierungPersonalaktePersonalaktePersonalaktePersonalakte

CERTISCAN: Zeugnisse digital verwalten

Das People-Modul von CERTISCAN bietet eine vollständige digitale Personalakte, in der alle Zeugnisse und Dokumente revisionssicher archiviert werden:

  • Zeugnis-Archiv: Alle Zeugnisse (Zwischen-, End-, Ausbildungszeugnisse) digital gespeichert
  • Tätigkeitsbeschreibung: Automatisch aus den hinterlegten Aufgaben und Modulberechtigungen generierbar
  • Zeiterfassungsdaten: Als objektive Grundlage für die Leistungsbewertung (Zeiterfassung)
  • Audit-Trail: Dokumentiert, wann welches Zeugnis erstellt und an wen übergeben wurde
  • DSGVO-konform: Alle Daten verschlüsselt auf deutschen Servern bei Hetzner
  • Rollenbasierter Zugriff: Nur berechtigte Personen können Zeugnisse einsehen
CERTISCAN unterstützt Sie bei der Erstellung wohlwollender und gleichzeitig wahrheitsgemäßer Arbeitszeugnisse. Mehr zu unserer digitalen Personalverwaltung und zum Stundenlohnrechner für die korrekte Vergütungsberechnung.

Fazit: Zeugnisse entschlüsseln und richtig formulieren

Das Arbeitszeugnis ist mehr als eine Formalität – es kann über Karrierechancen entscheiden. Kennen Sie den Geheimcode, können Sie Ihr eigenes Zeugnis bewerten und bei Bedarf eine Korrektur verlangen. Arbeitgeber sollten Zeugnisse sorgfältig formulieren, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Mit CERTISCAN archivieren Sie alle Zeugnisse digital und unterstützen die rechtskonformer Personalverwaltung.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Note hat die Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit"?

Diese Formulierung entspricht der Note 2 (gut). Achtung: „zu unserer vollsten Zufriedenheit" wäre Note 1, „zu unserer Zufriedenheit" ist Note 4. Der Unterschied liegt im Superlativ und den Verstärkungswörtern „stets" und „voll/vollst".

Kann ich ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten?

Ja, Sie haben einen Berichtigungsanspruch. Wenn das Zeugnis Fehler enthält oder ungerecht ist, können Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auffordern. Lehnt dieser ab, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Zeugnisberichtigung erheben.

Muss ich ein qualifiziertes Zeugnis erhalten?

Jeder Arbeitnehmer hat nach §109 GewO Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten bewertet.

Was bedeutet „Er/Sie war stets bemüht"?

Dies ist die klassische Formulierung für die Note 6 (ungenügend). Sie bedeutet, dass der Mitarbeiter sich zwar angestrengt hat, aber keine brauchbaren Ergebnisse erzielt hat.

Dürfen im Zeugnis Krankheiten oder Fehlzeiten erwähnt werden?

Grundsätzlich nein. Krankheiten, Schwangerschaften und Fehlzeiten dürfen im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden. Ausnahme: Wenn die Fehlzeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmachen.

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Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN