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Krankmeldung digital: Ablauf für Arbeitgeber 2026

Christoph Schulz13. August 20267 Min. Lesezeit
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Krankmeldung digital: Ablauf für Arbeitgeber 2026

Der "gelbe Zettel" ist Geschichte. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber. Der Arzt meldet die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie digital ab. Doch der Prozess hat Tücken: Abrufzeitpunkte, Entgeltfortzahlung, BEM-Pflicht ab 42 Tagen. CERTISCAN erfasst Fehlzeiten automatisch, berechnet die Entgeltfortzahlung und warnt bei BEM-Schwellenwerten.

Der neue digitale Ablauf der Krankmeldung

Schritt für Schritt

SchrittWer?Was?Wann?
1ArbeitnehmerInformiert den Arbeitgeber über KrankheitAm 1. Krankheitstag (unverzüglich)
2ArbeitnehmerGeht zum ArztSpätestens am 4. Kalendertag
3ArztStellt eAU aus und übermittelt an KrankenkasseAm Tag der Feststellung
4ArbeitgeberRuft eAU bei der Krankenkasse abAb dem Tag nach ärztlicher Feststellung
5KrankenkasseÜbermittelt eAU-Daten an den ArbeitgeberElektronisch via sv.net oder Software
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss weiterhin den Arbeitgeber informieren, dass er krank ist. Er muss nur keinen Zettel mehr vorlegen. Die Pflicht zur ärztlichen Feststellung (ab dem 4. Tag) bleibt bestehen – sie kann aber per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung auch ab dem 1. Tag verlangt werden.

Der eAU-Abruf im Detail

Der Abruf der eAU erfolgt über:

KanalVoraussetzungEmpfohlen für
Entgeltabrechnungssoftware (DATEV, Sage, Lexware)Modul aktiviertUnternehmen mit Lohnbuchhaltung
sv.net (Sozialversicherungs-Portal)Registrierung + ELSTER-ZertifikatKleine Unternehmen ohne Lohnsoftware
SteuerberaterMandatsvereinbarungUnternehmen ohne eigene Lohnbuchhaltung
Abrufdaten: Der Arbeitgeber erhält folgende Informationen:
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung
  • Kennzeichen: Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung
  • Hinweis auf Arbeitsunfall (ja/nein)
  • Keine Diagnose! (Die erfährt nur die Krankenkasse)

Häufige Probleme beim eAU-Abruf

ProblemUrsacheLösung
"Keine eAU vorhanden"Arzt hat noch nicht übermittelt1-2 Tage warten, erneut abrufen
Falsche VersicherungsnummerMitarbeiter hat KK gewechseltAktuelle KK beim Mitarbeiter erfragen
PrivatpatienteAU gilt nur für GKVPrivatpatient bringt weiterhin Papier
MinijobberKK-Zuordnung unklarKnappschaft oder eigene KK prüfen
AuslandskrankheitKeine eAU im AuslandPapierbescheinigung weiterhin nötig

Entgeltfortzahlung: Die 6-Wochen-Regel

Grundregel nach EFZG

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

  • Anspruch nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit (§3 Abs. 3 EFZG)
  • 6 Wochen (42 Kalendertage) Fortzahlung pro Erkrankung
  • 100% des Bruttolohns (nicht nur Grundgehalt, auch Zuschläge!)
  • Danach: Krankengeld von der Krankenkasse (70% brutto, max. 90% netto)

Die Tücke: Gleiche Krankheit innerhalb von 6 Monaten

SzenarioFortzahlung?
Erste Krankheit (z.B. Grippe), 3 WochenJa, 3 Wochen
Andere Krankheit (z.B. Knochenbruch), 5 WochenJa, 5 Wochen (neue 6-Wochen-Frist)
Gleiche Krankheit (erneut Grippe) nach 4 MonatenRestliche 3 Wochen (6 minus 3 = 3)
Gleiche Krankheit nach 7 MonatenNeue 6-Wochen-Frist (>6 Monate Abstand)
Gleiche Krankheit, aber 12 Monate seit ErsterkrankungNeue 6-Wochen-Frist (§3 Abs. 1 Satz 2 EFZG)
Praxistipp: Die Berechnung bei gleicher Krankheit ist komplex. CERTISCAN trackt alle Fehlzeiten automatisch und warnt, wenn die 6-Wochen-Grenze erreicht wird.

Berechnung der Entgeltfortzahlung

Die Fortzahlung umfasst das volle Arbeitsentgelt – inklusive:

  • Grundgehalt/Stundenlohn

  • Überstundenzuschläge (wenn regelmäßig anfallend)

  • Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge (Durchschnitt der letzten 3 Monate)

  • Sachbezüge (z.B. Dienstwagen)


Beispiel: Reinigungskraft VollzeitBetrag
Grundlohn (173h × 13,50 EUR)2.335,50 EUR
Durchschn. Nachtzuschlag (3-Monats-Schnitt)180,00 EUR
Durchschn. Sonntagszuschlag (3-Monats-Schnitt)120,00 EUR
Fortzahlung pro Monat2.635,50 EUR brutto

Häufige Kurzzeiterkrankungen: Rechtliche Optionen

Häufige Kurzzeiterkrankungen (z.B. jeden Montag krank) sind ein Dauerthema in der Reinigungsbranche. Was darf der Arbeitgeber tun?

MaßnahmeZulässig?Voraussetzung
Krankmeldung ab 1. Tag verlangenJaPer Arbeitsvertrag oder Einzelanordnung
Krankengespräch führenJaSachlich, keine Vorwürfe
BEM anbietenPflicht ab 42 Tagen/JahrSchriftlich, freiwillig für AN
AbmahnungNur bei Verdacht auf MissbrauchKonkrete Anhaltspunkte
Krankheitsbedingte KündigungUltima RatioNegative Prognose + BEM durchgeführt
Detektiv einschaltenNur bei konkretem VerdachtVerhältnismäßigkeit beachten

BEM-Pflicht ab 42 Krankheitstagen

Was ist BEM?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach §167 Abs. 2 SGB IX verpflichtend, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig war – zusammengerechnet aus einzelnen Krankheitstagen.

Der BEM-Prozess

  • CERTISCAN-Warnung: Das System meldet, wenn ein Mitarbeiter 35+ Krankheitstage erreicht
  • Einladung zum BEM-Gespräch: Schriftlich, mit Hinweis auf Freiwilligkeit
  • BEM-Gespräch: Gemeinsam Möglichkeiten zur Wiedereingliederung besprechen
  • Maßnahmen vereinbaren: Arbeitsplatzanpassung, Stundenreduzierung, Umsetzung
  • Nachverfolgung: Regelmäßige Gespräche, Maßnahmen überprüfen
  • Dokumentation: Alle Schritte schriftlich festhalten

Warum BEM so wichtig ist

  • Kündigungsschutz: Ohne BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung fast immer unwirksam
  • Rechtsprechung: BAG-Urteil vom 18.11.2021 (2 AZR 138/21) bestätigt BEM-Pflicht vor Kündigung
  • Praxis: Selbst wenn der Arbeitnehmer das BEM ablehnt, muss das Angebot dokumentiert sein

CERTISCAN: Fehlzeiten-Management automatisieren

CERTISCAN bietet im Zeiterfassungs-Modul ein umfassendes Fehlzeiten-Management:

FeatureBeschreibung
Fehlzeiten-ErfassungKrank, Urlaub, Feiertag, Elternzeit – alles in einem System
Entgeltfortzahlungs-TrackerAutomatische Berechnung der verbleibenden Fortzahlungstage
BEM-WarnungAlert bei 35+ Krankheitstagen innerhalb von 12 Monaten
Bradford-FaktorBerechnung des Kurzzeitkrankenstand-Index
DATEV-ExportKrankheitstage automatisch in der Lohnabrechnung berücksichtigt
Compliance-DashboardÜbersicht über Krankenstand pro Team/Standort

Der Bradford-Faktor

Der Bradford-Faktor bewertet nicht nur die Anzahl der Krankheitstage, sondern auch die Häufigkeit:

Formel: Bradford-Faktor = S² × D (S = Anzahl Krankheitsepisoden, D = Gesamtzahl Krankheitstage)

MitarbeiterEpisoden (S)Tage (D)Bradford-Faktor
Mitarbeiter A1 × 10 Tage101² × 10 = 10
Mitarbeiter B5 × 2 Tage105² × 10 = 250
Mitarbeiter C10 × 1 Tag1010² × 10 = 1.000
Alle drei Mitarbeiter haben 10 Krankheitstage – aber der Bradford-Faktor zeigt, dass Mitarbeiter C (10 einzelne Tage) den Betrieb deutlich stärker belastet als Mitarbeiter A (ein zusammenhängender Zeitraum).
Bradford-FaktorBewertungEmpfohlene Aktion
0-50NormalKeine Aktion
51-200AuffälligGespräch suchen
201-500HochBEM einleiten
501+KritischArbeitsrechtliche Beratung

Sonderfälle: Minijob, Teilzeit, Probezeit

SituationEntgeltfortzahlung?Besonderheiten
Minijob (520 EUR)Ja, ab 4 Wochen BetriebszugehörigkeitArbeitgeber kann U1-Erstattung beantragen (80%)
TeilzeitJa, anteiligNur für geplante Arbeitstage
Probezeit (erste 4 Wochen)NeinAb 5. Woche voller Anspruch
Befristeter VertragJaEndet mit Vertrag, nicht mit 6 Wochen
Kündigung während KrankheitJa, bis VertragsendeFortzahlung endet nicht mit Kündigung

Fazit

Die Digitalisierung der Krankmeldung ist mit der eAU abgeschlossen – aber das Fehlzeiten-Management bleibt komplex. Entgeltfortzahlung, BEM-Pflicht und der Umgang mit häufigen Kurzzeiterkrankungen erfordern saubere Prozesse und gute Dokumentation. CERTISCAN automatisiert die Fehlzeiten-Erfassung, berechnet Fortzahlungsansprüche und warnt rechtzeitig vor BEM-Schwellenwerten – damit Sie rechtssicher handeln.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die eAU und seit wann gilt sie?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit dem 01.01.2023 den gelben Zettel. Der Arzt meldet die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Der Arbeitnehmer muss nur noch den Arbeitgeber informieren, dass er krank ist – ein Papiernachweis ist nicht mehr nötig.

Wie rufe ich als Arbeitgeber die eAU ab?

Der Abruf erfolgt über Ihre Entgeltabrechnungssoftware (z.B. DATEV, Sage, Lexware) oder über das Portal sv.net. Sie benötigen die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers, den Namen und das voraussichtliche Erkrankungsdatum. Der Abruf kann ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung erfolgen.

Wie lange muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitgeber den vollen Lohn 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheit fortzahlen. Bei einer neuen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist erneut. Ausnahme: Bei derselben Erkrankung innerhalb von 6 Monaten werden die Zeiten zusammengerechnet.

Was ist ein BEM und ab wann ist es Pflicht?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach §167 Abs. 2 SGB IX Pflicht, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig war – zusammengerechnet! Das BEM ist eine Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Ohne vorheriges BEM-Angebot ist eine Kündigung in der Regel unwirksam.

Darf der Arbeitgeber die Diagnose erfahren?

Nein. Der Arbeitgeber erfährt über die eAU nur den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Die Diagnose wird nicht übermittelt – weder auf dem alten gelben Zettel (Arbeitgeberexemplar) noch bei der eAU. Die Diagnose kennt nur die Krankenkasse.

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CS
Christoph Schulz
Gründer & CEO, CERTISCAN