Minijob Stundenlohn-Rechner 2026: Stundenlohn berechnen
Stundenlohn im Minijob berechnen: 556 € ÷ Monatsstunden. Max. Stunden bei Mindestlohn 12,82 €/h. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.
Minijob-Stundenlohn berechnen
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Automatisch berechnen mit CERTISCAN
CERTISCAN berechnet den Stundenlohn für Minijobber automatisch aus der Zeiterfassung – mit Mindestlohn-Check und 556-€-Grenze. Ab 29 €/Monat.
Stundenlohn im Minijob berechnen
Der Stundenlohn im Minijob ergibt sich aus: Monatsgehalt ÷ (Stunden pro Woche × 4,33). Bei der Minijob-Grenze von 556 € und dem Mindestlohn von 12,82 €/h ergeben sich maximal ca. 43,4 Stunden pro Monat. Der kostenlose CERTISCAN Rechner prüft sofort, ob Ihr Minijob-Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt.
Beispiel: Bei 556 € Monatsgehalt und 10 Stunden pro Woche ergibt sich: 556 ÷ (10 × 4,33) = 12,84 €/h. Das liegt knapp über dem Mindestlohn von 12,82 €/h – also konform!
Minijob-Grenze 2026: 556 €
Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 genau 556 € pro Monat (6.672 €/Jahr). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 556 € ÷ 12,82 € = 43,37 Stunden/Monat bei Mindestlohn. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Mindestlohn gilt auch im Minijob
Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn von 12,82 €/h (2026). Branchenmindestlöhne (z. B. Reinigung: 14,25 €/h) können höher liegen. Der CERTISCAN Minijob Stundenlohn-Rechner prüft beides.
Maximale Stunden im Minijob
Bei Mindestlohn (12,82 €/h) dürfen Minijobber maximal ca. 10 Stunden pro Woche arbeiten (43,37h/Monat ÷ 4,33). Liegt der Stundenlohn höher, sind entsprechend weniger Stunden möglich. CERTISCAN überwacht die Grenzen automatisch.
Mit der CERTISCAN Zeiterfassung ab 29 €/Monat wird der Minijob-Stundenlohn automatisch berechnet und die 556-€-Grenze in Echtzeit überwacht.
Minijob-Stundenlohn berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen
| Funktion | CERTISCAN | Excel | Manuell |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn-Berechnung | Automatisch | Formel nötig | Taschenrechner |
| Mindestlohn-Check | Echtzeit-Warnung | Manuell | Fehleranfällig |
| 556-€-Grenze | Automatisch überwacht | Manuell | Oft übersehen |
| Zeiterfassung (§ 17 MiLoG) | ✅ | ❌ | ❌ |
| Branchenmindestlöhne | ✅ | ❌ | ❌ |
| Minijob-Abgaben AG | ✅ | ❌ | ❌ |
| DATEV-Export | ✅ | ❌ | ❌ |
| Kosten | 29 €/Mo | 0 € | 0 € |
Alles was Sie über den Minijob-Stundenlohn wissen müssen
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst von maximal 556 € pro Monat (2026). Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optionaler RV-Eigenanteil) und der Arbeitgeber entrichtet pauschale Abgaben.
Berechnung des Stundenlohns im Minijob
- Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Stunden/Woche × 4,33)
- Maximale Monatsstunden = 556 € ÷ Stundenlohn
- Maximale Wochenstunden = Maximale Monatsstunden ÷ 4,33
- Bei Mindestlohn: 556 ÷ 12,82 = 43,37 Stunden/Monat = ca. 10 Stunden/Woche
Mindestlohn im Minijob – gesetzliche Pflicht
- § 1 MiLoG: Mindestlohn 12,82 €/h gilt für alle Arbeitnehmer – auch Minijobber
- Branchenmindestlöhne: Reinigung LG 1 = 14,25 €/h, Bau = 14,00–17,05 €/h
- § 17 MiLoG: Aufzeichnungspflicht – Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren
- Bußgelder: Bis 500.000 € bei Mindestlohnverstößen (§ 21 MiLoG)
Dynamische Minijob-Grenze
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt:
- Formel: Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (gerundet auf volle 10 €)
- 2024: 538 € (bei 12,41 € Mindestlohn)
- 2026: 556 € (bei 12,82 € Mindestlohn)
- Automatische Anpassung: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze
Abgaben im Minijob
- Arbeitgeber-Pauschale: 28% (13% KV + 15% RV) + 2% Pauschalsteuer = 30%
- Minijobber: Keine SV-Beiträge (Option: 3,6% RV-Eigenanteil)
- Steuer: 2% Pauschale durch AG oder individuelle Versteuerung
- Umlage U1/U2: Zusätzlich ca. 1,6% für AG
Häufige Fehler bei Minijobs
- Zu viele Stunden: Stundenlohn unter Mindestlohn durch zu hohe Stundenzahl
- Grenze überschritten: Regelmäßig über 556 € → Midijob mit SV-Pflicht
- Keine Zeiterfassung: Pflicht nach § 17 MiLoG – Bußgeld bis 30.000 €
- Urlaub vergessen: Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch (anteilig)
- Mehrere Minijobs: Nur 1 Minijob neben Hauptjob ist SV-frei
Minijob im Facility Management
- Reinigung: Häufigster Minijob-Bereich, oft 2–4 h/Tag
- Branchenmindestlohn: 14,25 €/h (LG 1 Reinigung) – über gesetzlichem Mindestlohn!
- Max. Stunden bei 14,25 €: 556 ÷ 14,25 = 39 h/Monat = ca. 9 h/Woche
- Zeiterfassung Pflicht: Reinigung ist Branche nach § 2a SchwarzArbG
Praxistipps für Arbeitgeber
- Stundenlohn regelmäßig gegen Mindestlohn prüfen (CERTISCAN automatisiert das)
- Monatsverdienst überwachen (nicht über 556 €)
- Digitale Zeiterfassung einführen (gesetzliche Pflicht!)
- Branchenmindestlöhne beachten (oft höher als 12,82 €)
- Bei Lohnerhöhung: Stundenzahl anpassen um unter 556 € zu bleiben
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