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Minijob Stundenlohn-Rechner 2026: Stundenlohn berechnen

Stundenlohn im Minijob berechnen: 556 € ÷ Monatsstunden. Max. Stunden bei Mindestlohn 12,82 €/h. Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.

Minijob-Stundenlohn berechnen

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Wöchentliche Arbeitszeit im Minijob
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Minijob-Grenze 2026: 556 €
Minijob-Grenzen 2026
Minijob-Grenze556 €/Monat
Mindestlohn12.82 €/h
Max. Stunden (bei Mindestlohn)10.0 h/Woche
Max. Monatsstunden43.4 h
12.84 €
Stundenlohn im Minijob
⚠️ Knapp über Mindestlohn
Monatsgehalt556,00 €
Stunden/Woche10 h
Monatsstunden (× 4,33)43.3 h
Stundenlohn12.84 €/h
Differenz zu Mindestlohn (12.82 €)+0.02 €
Max. Stunden bei 12.84 €/h10.0 h/Woche
Max. Stunden bei Mindestlohn10.0 h/Woche

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Automatisch berechnen mit CERTISCAN

CERTISCAN berechnet den Stundenlohn für Minijobber automatisch aus der Zeiterfassung – mit Mindestlohn-Check und 556-€-Grenze. Ab 29 €/Monat.

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Stundenlohn im Minijob berechnen

Der Stundenlohn im Minijob ergibt sich aus: Monatsgehalt ÷ (Stunden pro Woche × 4,33). Bei der Minijob-Grenze von 556 € und dem Mindestlohn von 12,82 €/h ergeben sich maximal ca. 43,4 Stunden pro Monat. Der kostenlose CERTISCAN Rechner prüft sofort, ob Ihr Minijob-Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt.

Beispiel: Bei 556 € Monatsgehalt und 10 Stunden pro Woche ergibt sich: 556 ÷ (10 × 4,33) = 12,84 €/h. Das liegt knapp über dem Mindestlohn von 12,82 €/h – also konform!

Minijob-Grenze 2026: 556 €

Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 genau 556 € pro Monat (6.672 €/Jahr). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 556 € ÷ 12,82 € = 43,37 Stunden/Monat bei Mindestlohn. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

Mindestlohn gilt auch im Minijob

Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindestlohn von 12,82 €/h (2026). Branchenmindestlöhne (z. B. Reinigung: 14,25 €/h) können höher liegen. Der CERTISCAN Minijob Stundenlohn-Rechner prüft beides.

Maximale Stunden im Minijob

Bei Mindestlohn (12,82 €/h) dürfen Minijobber maximal ca. 10 Stunden pro Woche arbeiten (43,37h/Monat ÷ 4,33). Liegt der Stundenlohn höher, sind entsprechend weniger Stunden möglich. CERTISCAN überwacht die Grenzen automatisch.

Mit der CERTISCAN Zeiterfassung ab 29 €/Monat wird der Minijob-Stundenlohn automatisch berechnet und die 556-€-Grenze in Echtzeit überwacht.

Berechnung gepr\u00fcft von Christoph Schulz, Gr\u00fcnder CERTISCAN. Letzte Aktualisierung: M\u00e4rz 2026.

Minijob-Stundenlohn berechnen: CERTISCAN vs. Alternativen

FunktionCERTISCANExcelManuell
Stundenlohn-BerechnungAutomatischFormel nötigTaschenrechner
Mindestlohn-CheckEchtzeit-WarnungManuellFehleranfällig
556-€-GrenzeAutomatisch überwachtManuellOft übersehen
Zeiterfassung (§ 17 MiLoG)
Branchenmindestlöhne
Minijob-Abgaben AG
DATEV-Export
Kosten29 €/Mo0 €0 €

Alles was Sie über den Minijob-Stundenlohn wissen müssen

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst von maximal 556 € pro Monat (2026). Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optionaler RV-Eigenanteil) und der Arbeitgeber entrichtet pauschale Abgaben.

Berechnung des Stundenlohns im Minijob

  1. Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Stunden/Woche × 4,33)
  2. Maximale Monatsstunden = 556 € ÷ Stundenlohn
  3. Maximale Wochenstunden = Maximale Monatsstunden ÷ 4,33
  4. Bei Mindestlohn: 556 ÷ 12,82 = 43,37 Stunden/Monat = ca. 10 Stunden/Woche

Mindestlohn im Minijob – gesetzliche Pflicht

  • § 1 MiLoG: Mindestlohn 12,82 €/h gilt für alle Arbeitnehmer – auch Minijobber
  • Branchenmindestlöhne: Reinigung LG 1 = 14,25 €/h, Bau = 14,00–17,05 €/h
  • § 17 MiLoG: Aufzeichnungspflicht – Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren
  • Bußgelder: Bis 500.000 € bei Mindestlohnverstößen (§ 21 MiLoG)

Dynamische Minijob-Grenze

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt:

  • Formel: Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (gerundet auf volle 10 €)
  • 2024: 538 € (bei 12,41 € Mindestlohn)
  • 2026: 556 € (bei 12,82 € Mindestlohn)
  • Automatische Anpassung: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze

Abgaben im Minijob

  • Arbeitgeber-Pauschale: 28% (13% KV + 15% RV) + 2% Pauschalsteuer = 30%
  • Minijobber: Keine SV-Beiträge (Option: 3,6% RV-Eigenanteil)
  • Steuer: 2% Pauschale durch AG oder individuelle Versteuerung
  • Umlage U1/U2: Zusätzlich ca. 1,6% für AG

Häufige Fehler bei Minijobs

  • Zu viele Stunden: Stundenlohn unter Mindestlohn durch zu hohe Stundenzahl
  • Grenze überschritten: Regelmäßig über 556 € → Midijob mit SV-Pflicht
  • Keine Zeiterfassung: Pflicht nach § 17 MiLoG – Bußgeld bis 30.000 €
  • Urlaub vergessen: Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch (anteilig)
  • Mehrere Minijobs: Nur 1 Minijob neben Hauptjob ist SV-frei

Minijob im Facility Management

  • Reinigung: Häufigster Minijob-Bereich, oft 2–4 h/Tag
  • Branchenmindestlohn: 14,25 €/h (LG 1 Reinigung) – über gesetzlichem Mindestlohn!
  • Max. Stunden bei 14,25 €: 556 ÷ 14,25 = 39 h/Monat = ca. 9 h/Woche
  • Zeiterfassung Pflicht: Reinigung ist Branche nach § 2a SchwarzArbG

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Stundenlohn regelmäßig gegen Mindestlohn prüfen (CERTISCAN automatisiert das)
  • Monatsverdienst überwachen (nicht über 556 €)
  • Digitale Zeiterfassung einführen (gesetzliche Pflicht!)
  • Branchenmindestlöhne beachten (oft höher als 12,82 €)
  • Bei Lohnerhöhung: Stundenzahl anpassen um unter 556 € zu bleiben

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H\u00e4ufig gestellte Fragen

Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Stunden/Woche × 4,33). Bei 556 € und 10 Stunden/Woche: 556 ÷ (10 × 4,33) = 12,84 €/h.
Die Minijob-Grenze beträgt 2026 genau 556 € pro Monat (6.672 €/Jahr). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn von 12,82 €/h gekoppelt.
Bei Mindestlohn (12,82 €/h) maximal ca. 43,4 Stunden pro Monat bzw. ca. 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Ja, der Mindestlohn von 12,82 €/h (2026) gilt für alle Arbeitnehmer – auch Minijobber. Branchenmindestlöhne (z. B. Reinigung 14,25 €/h) können höher sein.
Bei regelmäßiger Überschreitung wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Midijob ab 556,01 €). Gelegentliche Überschreitung (max. 2 Monate/Jahr) ist erlaubt.
Grundsätzlich gilt das Diskriminierungsverbot (§ 4 TzBfG). Minijobber dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte – auch beim Stundenlohn.
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt 2% Pauschalsteuer. Alternativ kann der Minijob individuell versteuert werden – dann über die Lohnsteuerkarte.
Zusätzlich zum Gehalt (max. 556 €) zahlt der AG ca. 30% Pauschalabgaben: 13% KV, 15% RV, 2% Pauschalsteuer plus Umlagen. Bei 556 € sind das ca. 167 € → Gesamtkosten ca. 723 €.
Ja, Minijobber haben den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch (anteilig nach Arbeitstagen). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage, bei 2 Tagen/Woche 8 Urlaubstage.
CERTISCAN erfasst die Arbeitszeit digital, berechnet den Stundenlohn automatisch und warnt bei Mindestlohn-Unterschreitung oder Überschreitung der 556-€-Grenze. Ab 29 €/Monat.

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